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Steuerplanung

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Stand 17. Mai 2026

·Detail-Antwort

Erbschaftsteuer für Kinder 2026: Freibetrag, Steuersätze, Strategien

Erbschaftsteuer für Kinder — 400.000 EUR Freibetrag pro Elternteil, ab wann müssen Kinder zahlen, Steuersätze und legale Strategien zur Reduktion. Mit Rechenbeispielen vom Steuerberater.

Erbschaftsteuer·Kinder·Freibetrag·Steuerklasse I·Familienheim

- Kinder haben einen Erbschaftsteuer-Freibetrag von 400.000 EUR PRO ELTERNTEIL alle 10 Jahre — bei Ehepaar mit einem Kind also 800.000 EUR alle 10 Jahre steuerfrei

Kinder sind beim Erben steuerlich relativ gut gestellt — aber nur bis zur Freibetrags-Grenze. Bei größeren Vermögen, vor allem Immobilien-Erbschaften, schlägt die Steuer schnell durch. In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig erwachsene Kinder, die nach dem Tod der Eltern fünf- bis sechsstellige Beträge an das Finanzamt zahlen — die mit drei bis fünf Jahren Vorlauf hätten vermieden werden können.

Kinder erben in Steuerklasse I — die günstigste Klasse mit 400.000 EUR Freibetrag pro Elternteil. Bei kleinen Erbschaften reicht das. Bei Familienvermögen über 800.000 EUR (beide Elternteile) ist Schenkungsplanung 10-15 Jahre vor dem Erbfall Pflicht.

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?

400.000 EUR pro Elternteil (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Bei einem Ehepaar mit einem Kind also 800.000 EUR alle 10 Jahre steuerfrei übertragbar. Bei drei Kindern: 2.400.000 EUR.

Der Freibetrag gilt sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen zu Lebzeiten — und alle 10 Jahre erneut (§ 14 ErbStG).

Wichtig: Stiefkinder und Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt. Schwiegerkinder fallen dagegen in Steuerklasse II mit nur 20.000 EUR Freibetrag.

Ab wann müssen Kinder Erbschaftsteuer zahlen?

Ab dem Erbe-Anteil, der den Freibetrag von einem Elternteil übersteigt. Konkret:

Vermögen vom VaterVermögen von der MutterSteuerpflichtigSteuer ca.
300.000 EUR0 EUR0 EUR0 EUR
500.000 EUR0 EUR100.000 EUR11.000 EUR
800.000 EUR0 EUR400.000 EUR55.000 EUR
400.000 EUR400.000 EUR0 EUR0 EUR
800.000 EUR800.000 EUR0 EUR0 EUR
1.000.000 EUR1.000.000 EURje 600.000 EURje 90.000 EUR = 180.000 EUR total

Wichtig: Bei nichtehelichen Kindern oder unverheirateten Eltern, die in einem Haushalt leben, müssen beide Eltern separat schenken oder vererben, um beide Freibeträge zu nutzen.

Steuersätze für Kinder

Über dem Freibetrag wird gestaffelt versteuert (Steuerklasse I, § 19 ErbStG):

Wert über FreibetragSteuersatz
bis 75.000 EUR7 %
75.000 – 300.000 EUR11 %
300.000 – 600.000 EUR15 %
600.000 – 6.000.000 EUR19 %
6.000.000 – 13.000.000 EUR23 %
13.000.000 – 26.000.000 EUR27 %
über 26.000.000 EUR30 %

Vergleich: Geschwister zahlen für dieselben Beträge mehr als das Doppelte (Klasse II). Fremde Dritte zahlen 30 Prozent ab dem ersten Euro über Freibetrag.

Versorgungsfreibeträge für Kinder

Kinder bis 27 Jahre haben zusätzlich Versorgungsfreibeträge (§ 17 ErbStG):

Alter des Kindes bei ErbfallVersorgungsfreibetrag
bis 5 Jahre52.000 EUR
5-10 Jahre41.000 EUR
10-15 Jahre30.700 EUR
15-20 Jahre20.500 EUR
20-27 Jahre10.300 EUR
ab 27 Jahre0 EUR

ACHTUNG: Diese Freibeträge werden um Hinterbliebenenrenten gekürzt. Wenn das Kind eine Halbwaisen- oder Vollwaisenrente bekommt, kann der Versorgungsfreibetrag bis auf null reduziert sein.

Familienheim-Befreiung

Eine der wichtigsten Sonderbefreiungen: Wenn ein Kind das selbstgenutzte Eltern-Haus erbt und es selbst innerhalb von 6 Monaten zu eigenen Wohnzwecken nutzt, ist das Haus bis 200 qm Wohnfläche STEUERFREI (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).

Voraussetzungen:

  • Kind zieht innerhalb 6 Monaten ein
  • Selbstnutzung mindestens 10 Jahre (Behaltefrist)
  • Wohnfläche bis 200 qm voll befreit, darüber anteilig steuerpflichtig
  • Bei Mehrfamilienhäusern nur die selbst bewohnte Einheit

Wer die 10-Jahres-Behaltefrist nicht einhält (Verkauf, Vermietung, Auszug), verliert die Befreiung rückwirkend und muss nachzahlen — Ausnahme: zwingende Gründe (Heirat in andere Stadt, Pflegebedürftigkeit, Tod).

Bei größeren Häusern über 200 qm: Die ersten 200 qm sind steuerfrei, der übersteigende Anteil wird mit normalem Steuersatz versteuert.

Schritt-für-Schritt: Erbschaftsteuer für Kinder optimieren in 7 Etappen

Ich gehe in der Beratung typischerweise in dieser Reihenfolge vor:

  1. Vermögensaufnahme der Eltern. Was ist tatsächlich da, welcher Wert?
  2. Erbschaftsteuer-Berechnung. Was würde anfallen wenn beide Eltern gleichzeitig sterben?
  3. Schenkungsstrategie planen. Ab welchem Alter beginnen, welche Tranchen, welche Vermögensarten zuerst?
  4. 10-Jahres-Mapping. Bei großen Vermögen 2-3 Tranchen einplanen (mit 60, 70, 80 schenken).
  5. Familienheim sichern. Eltern-Haus rechtzeitig auf das passende Kind ausrichten (Wohnort-Wechsel-Fragen klären).
  6. Pflichtteils-Ausgleich. Geschwister-Konflikt vermeiden, ggf. Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung (§ 2346 BGB).
  7. Lebensversicherung optimieren. Bezugsberechtigung auf Kinder umstellen, sonst gehören sie zum Nachlass.

Vergleichsrechnung: Mit und ohne Vorbereitung

Ausgangslage: Ehepaar, beide 70, ein Kind, Vermögen 2.500.000 EUR (1.500.000 EUR Familienheim + 1.000.000 EUR Liquidität).

StrategieErbschaftsteuerBemerkung
Spontaner Erbfall ohne Vorbereitungca. 130.000 EURFamilienheim nur teilbefreit
Berliner Testament (Vermögen 2× vererbt)ca. 260.000 EURTEUERSTE Variante
Familienheim-Befreiung (Kind zieht ein)ca. 80.000 EURBei korrektem Vorgehen
Plus 800.000 EUR Schenkung vor 10 Jahrenca. 25.000 EURZwei Tranchen genutzt
Plus Nießbrauchsvorbehalt auf Familienheimca. 0 EURWertabschlag voll genutzt

Saubere Vorbereitung kann hier 130.000 EUR sparen. Das Berliner Testament ist steuerlich besonders gefährlich.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder bei der Erbschaft?

400.000 EUR pro Elternteil (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Bei beiden Elternteilen also 800.000 EUR alle 10 Jahre — sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen.

Ab wann müssen Kinder Erbschaftsteuer zahlen?

Sobald der Erwerb pro Elternteil 400.000 EUR übersteigt. Bei 500.000 EUR Erbe von einem Elternteil: 100.000 EUR steuerpflichtig × 11 Prozent = 11.000 EUR Steuer.

Erben Stiefkinder wie leibliche Kinder?

Ja. Stiefkinder, Adoptivkinder und leibliche Kinder werden alle in Steuerklasse I mit 400.000 EUR Freibetrag eingeordnet (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).

Was ist die Familienheim-Befreiung für Kinder?

Wenn das Kind das Eltern-Haus erbt und innerhalb von 6 Monaten selbst einzieht (bis 200 qm Wohnfläche), ist das Haus steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Voraussetzung: 10 Jahre Selbstnutzung.

Wie nutze ich den Freibetrag mehrmals?

Über die 10-Jahres-Regel (§ 14 ErbStG). Wer mit 60 schenkt, kann mit 70 nochmal den vollen Freibetrag nutzen, mit 80 nochmal. Bei Ehepaar mit einem Kind: 3 × 800.000 EUR = 2,4 Mio EUR steuerfrei über 30 Jahre.

Was ist mit Pflegeleistungen?

Kinder, die die Eltern gepflegt haben, können neben dem Erbe einen Pflegefreibetrag von 20.000 EUR geltend machen (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG). Bei nachweisbarer Pflege auch höher.

Wie wirkt das Berliner Testament steuerlich?

Steuerlich oft NACHTEILIG. Das Vermögen wird zweimal vererbt — erst an den überlebenden Ehegatten (Freibetrag 500.000 EUR), dann an die Kinder (Freibetrag 400.000 EUR pro Elternteil). Aber: Beim ersten Erbfall geht der Freibetrag des Verstorbenen Eltern an die Kinder verloren.

Was ist mit nichtehelichen Kindern?

Vollständig gleichgestellt mit ehelichen Kindern. Freibetrag 400.000 EUR pro Elternteil. Bei nicht-verheirateten Eltern, die nicht zusammen leben, muss jeder Elternteil separat den Freibetrag durch eigene Schenkung/Erbe an das Kind nutzen.

Weiterführende Detail-Antworten

Florian Enders berät eine Familie zur Erbschaftsteuer-Optimierung für Kinder mit Freibetrags-Rechenblatt und 10-Jahres-Strategie im modernen Frankfurter Beratungsbüro
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