- Kinder haben einen Erbschaftsteuer-Freibetrag von 400.000 EUR PRO ELTERNTEIL alle 10 Jahre — bei Ehepaar mit einem Kind also 800.000 EUR alle 10 Jahre steuerfrei
Kinder sind beim Erben steuerlich relativ gut gestellt — aber nur bis zur Freibetrags-Grenze. Bei größeren Vermögen, vor allem Immobilien-Erbschaften, schlägt die Steuer schnell durch. In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig erwachsene Kinder, die nach dem Tod der Eltern fünf- bis sechsstellige Beträge an das Finanzamt zahlen — die mit drei bis fünf Jahren Vorlauf hätten vermieden werden können.
Kinder erben in Steuerklasse I — die günstigste Klasse mit 400.000 EUR Freibetrag pro Elternteil. Bei kleinen Erbschaften reicht das. Bei Familienvermögen über 800.000 EUR (beide Elternteile) ist Schenkungsplanung 10-15 Jahre vor dem Erbfall Pflicht.
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?
400.000 EUR pro Elternteil (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Bei einem Ehepaar mit einem Kind also 800.000 EUR alle 10 Jahre steuerfrei übertragbar. Bei drei Kindern: 2.400.000 EUR.
Der Freibetrag gilt sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen zu Lebzeiten — und alle 10 Jahre erneut (§ 14 ErbStG).
Wichtig: Stiefkinder und Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt. Schwiegerkinder fallen dagegen in Steuerklasse II mit nur 20.000 EUR Freibetrag.
Ab wann müssen Kinder Erbschaftsteuer zahlen?
Ab dem Erbe-Anteil, der den Freibetrag von einem Elternteil übersteigt. Konkret:
| Vermögen vom Vater | Vermögen von der Mutter | Steuerpflichtig | Steuer ca. |
|---|---|---|---|
| 300.000 EUR | 0 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
| 500.000 EUR | 0 EUR | 100.000 EUR | 11.000 EUR |
| 800.000 EUR | 0 EUR | 400.000 EUR | 55.000 EUR |
| 400.000 EUR | 400.000 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
| 800.000 EUR | 800.000 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
| 1.000.000 EUR | 1.000.000 EUR | je 600.000 EUR | je 90.000 EUR = 180.000 EUR total |
Wichtig: Bei nichtehelichen Kindern oder unverheirateten Eltern, die in einem Haushalt leben, müssen beide Eltern separat schenken oder vererben, um beide Freibeträge zu nutzen.
Steuersätze für Kinder
Über dem Freibetrag wird gestaffelt versteuert (Steuerklasse I, § 19 ErbStG):
| Wert über Freibetrag | Steuersatz |
|---|---|
| bis 75.000 EUR | 7 % |
| 75.000 – 300.000 EUR | 11 % |
| 300.000 – 600.000 EUR | 15 % |
| 600.000 – 6.000.000 EUR | 19 % |
| 6.000.000 – 13.000.000 EUR | 23 % |
| 13.000.000 – 26.000.000 EUR | 27 % |
| über 26.000.000 EUR | 30 % |
Vergleich: Geschwister zahlen für dieselben Beträge mehr als das Doppelte (Klasse II). Fremde Dritte zahlen 30 Prozent ab dem ersten Euro über Freibetrag.
Versorgungsfreibeträge für Kinder
Kinder bis 27 Jahre haben zusätzlich Versorgungsfreibeträge (§ 17 ErbStG):
| Alter des Kindes bei Erbfall | Versorgungsfreibetrag |
|---|---|
| bis 5 Jahre | 52.000 EUR |
| 5-10 Jahre | 41.000 EUR |
| 10-15 Jahre | 30.700 EUR |
| 15-20 Jahre | 20.500 EUR |
| 20-27 Jahre | 10.300 EUR |
| ab 27 Jahre | 0 EUR |
ACHTUNG: Diese Freibeträge werden um Hinterbliebenenrenten gekürzt. Wenn das Kind eine Halbwaisen- oder Vollwaisenrente bekommt, kann der Versorgungsfreibetrag bis auf null reduziert sein.
Familienheim-Befreiung
Eine der wichtigsten Sonderbefreiungen: Wenn ein Kind das selbstgenutzte Eltern-Haus erbt und es selbst innerhalb von 6 Monaten zu eigenen Wohnzwecken nutzt, ist das Haus bis 200 qm Wohnfläche STEUERFREI (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
Voraussetzungen:
- Kind zieht innerhalb 6 Monaten ein
- Selbstnutzung mindestens 10 Jahre (Behaltefrist)
- Wohnfläche bis 200 qm voll befreit, darüber anteilig steuerpflichtig
- Bei Mehrfamilienhäusern nur die selbst bewohnte Einheit
Wer die 10-Jahres-Behaltefrist nicht einhält (Verkauf, Vermietung, Auszug), verliert die Befreiung rückwirkend und muss nachzahlen — Ausnahme: zwingende Gründe (Heirat in andere Stadt, Pflegebedürftigkeit, Tod).
Bei größeren Häusern über 200 qm: Die ersten 200 qm sind steuerfrei, der übersteigende Anteil wird mit normalem Steuersatz versteuert.
Schritt-für-Schritt: Erbschaftsteuer für Kinder optimieren in 7 Etappen
Ich gehe in der Beratung typischerweise in dieser Reihenfolge vor:
- Vermögensaufnahme der Eltern. Was ist tatsächlich da, welcher Wert?
- Erbschaftsteuer-Berechnung. Was würde anfallen wenn beide Eltern gleichzeitig sterben?
- Schenkungsstrategie planen. Ab welchem Alter beginnen, welche Tranchen, welche Vermögensarten zuerst?
- 10-Jahres-Mapping. Bei großen Vermögen 2-3 Tranchen einplanen (mit 60, 70, 80 schenken).
- Familienheim sichern. Eltern-Haus rechtzeitig auf das passende Kind ausrichten (Wohnort-Wechsel-Fragen klären).
- Pflichtteils-Ausgleich. Geschwister-Konflikt vermeiden, ggf. Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung (§ 2346 BGB).
- Lebensversicherung optimieren. Bezugsberechtigung auf Kinder umstellen, sonst gehören sie zum Nachlass.
Vergleichsrechnung: Mit und ohne Vorbereitung
Ausgangslage: Ehepaar, beide 70, ein Kind, Vermögen 2.500.000 EUR (1.500.000 EUR Familienheim + 1.000.000 EUR Liquidität).
| Strategie | Erbschaftsteuer | Bemerkung |
|---|---|---|
| Spontaner Erbfall ohne Vorbereitung | ca. 130.000 EUR | Familienheim nur teilbefreit |
| Berliner Testament (Vermögen 2× vererbt) | ca. 260.000 EUR | TEUERSTE Variante |
| Familienheim-Befreiung (Kind zieht ein) | ca. 80.000 EUR | Bei korrektem Vorgehen |
| Plus 800.000 EUR Schenkung vor 10 Jahren | ca. 25.000 EUR | Zwei Tranchen genutzt |
| Plus Nießbrauchsvorbehalt auf Familienheim | ca. 0 EUR | Wertabschlag voll genutzt |
Saubere Vorbereitung kann hier 130.000 EUR sparen. Das Berliner Testament ist steuerlich besonders gefährlich.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder bei der Erbschaft?
400.000 EUR pro Elternteil (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Bei beiden Elternteilen also 800.000 EUR alle 10 Jahre — sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen.
Ab wann müssen Kinder Erbschaftsteuer zahlen?
Sobald der Erwerb pro Elternteil 400.000 EUR übersteigt. Bei 500.000 EUR Erbe von einem Elternteil: 100.000 EUR steuerpflichtig × 11 Prozent = 11.000 EUR Steuer.
Erben Stiefkinder wie leibliche Kinder?
Ja. Stiefkinder, Adoptivkinder und leibliche Kinder werden alle in Steuerklasse I mit 400.000 EUR Freibetrag eingeordnet (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
Was ist die Familienheim-Befreiung für Kinder?
Wenn das Kind das Eltern-Haus erbt und innerhalb von 6 Monaten selbst einzieht (bis 200 qm Wohnfläche), ist das Haus steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Voraussetzung: 10 Jahre Selbstnutzung.
Wie nutze ich den Freibetrag mehrmals?
Über die 10-Jahres-Regel (§ 14 ErbStG). Wer mit 60 schenkt, kann mit 70 nochmal den vollen Freibetrag nutzen, mit 80 nochmal. Bei Ehepaar mit einem Kind: 3 × 800.000 EUR = 2,4 Mio EUR steuerfrei über 30 Jahre.
Was ist mit Pflegeleistungen?
Kinder, die die Eltern gepflegt haben, können neben dem Erbe einen Pflegefreibetrag von 20.000 EUR geltend machen (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG). Bei nachweisbarer Pflege auch höher.
Wie wirkt das Berliner Testament steuerlich?
Steuerlich oft NACHTEILIG. Das Vermögen wird zweimal vererbt — erst an den überlebenden Ehegatten (Freibetrag 500.000 EUR), dann an die Kinder (Freibetrag 400.000 EUR pro Elternteil). Aber: Beim ersten Erbfall geht der Freibetrag des Verstorbenen Eltern an die Kinder verloren.
Was ist mit nichtehelichen Kindern?
Vollständig gleichgestellt mit ehelichen Kindern. Freibetrag 400.000 EUR pro Elternteil. Bei nicht-verheirateten Eltern, die nicht zusammen leben, muss jeder Elternteil separat den Freibetrag durch eigene Schenkung/Erbe an das Kind nutzen.
Weiterführende Detail-Antworten
- Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge, Steuersätze, Anleitung — Hauptratgeber
- Erbschaftsteuer Freibeträge — Tabelle 2026
- Erbschaftsteuer Immobilien und Haus — Bewertung, Befreiungen
- Erbschaftsteuer berechnen — Formel und Rechner
- Schenkung an Kinder — 10-Jahres-Strategie
- Themen-Hub Erbschaftsteuer
- Themen-Hub Schenkung

Lead-Magnet: Kinder-Strategie planen
- Erbschaftsteuer-Rechner — Berechnung für Ihre Kinder.
- Nachfolge-Checkliste — 10-Jahres-Strategie strukturiert.
- Pflichtteil-Schutz — Pflichtteilskonflikt bei mehreren Kindern vermeiden.
- Erstgespräch vereinbaren — Individuelle Familien-Strategie.
Authority-Quellen
- § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen, Familienheim, Pflege)
- § 14 ErbStG (10-Jahres-Regel)
- § 15 ErbStG (Steuerklassen)
- § 16 ErbStG (Freibeträge)
- § 17 ErbStG (Versorgungsfreibetrag)
- § 19 ErbStG (Steuersätze)
- § 30 ErbStG (Anzeigepflicht)
- § 2346 BGB (Pflichtteilsverzicht)
- BFH-Urteil vom 17.06.2020 — II R 33/17 (Familienheim-Befreiung)
- BFH-Urteil vom 11.07.2019 — II R 38/16 (Versorgungsfreibetrag)
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