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Steuerplanung

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Stand 17. Mai 2026

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Erbschaftsteuer berechnen 2026: Formel, Rechner, Beispiele

Erbschaftsteuer selbst berechnen — komplette Formel, Schritt-für-Schritt-Anleitung, Rechenbeispiele für Kinder, Ehegatten, Geschwister und Dritte. Mit Online-Rechner und Praxis-Tipps.

Erbschaftsteuer·Berechnen·Rechner·Formel·ErbStG

- Grundformel: (Reinerwerb − Freibetrag − Versorgungsfreibetrag) × Steuersatz nach Klasse = Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer selbst zu berechnen ist nicht schwer — wer die Grundformel kennt, kommt mit einem Taschenrechner zur richtigen Größenordnung. Die Komplexität liegt in den Details: korrekter Reinerwerb, Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen, Pauschalen und Sonderbefreiungen.

Erbschaftsteuer = (Vermögenswert minus Freibetrag) × Steuersatz nach Klasse. Drei Werte müssen Sie kennen: Reinerwerb, Ihren Freibetrag, Ihren Steuersatz. Mit diesen drei Größen ist 80 Prozent der Steuerlast in 5 Minuten geschätzt.

Die Grundformel

Schritt 1: Reinerwerb berechnen Reinerwerb = Vermögen − Schulden − Bestattungskosten − Hausrat-Pauschale

Schritt 2: Freibetrag abziehen Steuerpflichtiger Erwerb = Reinerwerb − Persönlicher Freibetrag − Versorgungsfreibetrag

Schritt 3: Steuersatz anwenden Erbschaftsteuer = Steuerpflichtiger Erwerb × Steuersatz nach Klasse und Höhe

Schritt 1: Reinerwerb ermitteln

PostenBehandlung
ImmobilienVerkehrswert nach BewG
BankguthabenKontostand am Todestag
WertpapiereKurs am Todestag
LebensversicherungenAuszahlungsbetrag
BetriebsvermögenSonderregeln § 13a/b ErbStG
Hausrat (Klasse I)bis 41.000 EUR pauschal steuerfrei
Schuldenabzugsfähig
Bestattungskosten10.300 EUR pauschal (oder Belege)
Pflegeleistungenbis 20.000 EUR Pflege-Freibetrag

Wichtig: Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers sind in vollem Umfang abzugsfähig. Auch Verpflichtungen aus Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen reduzieren den Reinerwerb.

Schritt 2: Freibetrag ermitteln

Pro Erbe einzeln nach Verwandtschaftsgrad:

VerwandtschaftsgradFreibetrag
Ehegatten500.000 EUR
Kinder400.000 EUR pro Elternteil
Enkel (Eltern leben)200.000 EUR
Enkel (Eltern verstorben)400.000 EUR
Eltern bei Erbschaft100.000 EUR
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 EUR
Alle anderen20.000 EUR

Zusätzlich Versorgungsfreibetrag (nur Ehegatten und Kinder bis 27 Jahre) — siehe Spoke Erbschaftsteuer Freibeträge.

Schritt 3: Steuersatz anwenden

Wert über FreibetragKlasse IKlasse IIKlasse III
bis 75.000 EUR7 %15 %30 %
75.000 – 300.000 EUR11 %20 %30 %
300.000 – 600.000 EUR15 %25 %30 %
600.000 – 6.000.000 EUR19 %30 %30 %
6.000.000 – 13.000.000 EUR23 %35 %50 %
über 13.000.000 EUR27-30 %40-43 %50 %

WICHTIG: Der Steuersatz gilt FÜR DEN GESAMTEN Erwerb, nicht nur für den überschießenden Teil (anders als Einkommensteuer). Wer 75.001 EUR über Freibetrag erbt, zahlt 11 Prozent auf alle 75.001 EUR — nicht nur auf den einen EUR über der Schwelle.

Sechs Rechenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Tochter erbt 600.000 EUR von der Mutter

  • Reinerwerb: 600.000 EUR
  • Freibetrag Klasse I: 400.000 EUR
  • Steuerpflichtig: 200.000 EUR
  • Steuersatz (zweite Stufe): 11 Prozent
  • Erbschaftsteuer: 22.000 EUR

Beispiel 2: Ehemann erbt 1.500.000 EUR von der Ehefrau

  • Reinerwerb: 1.500.000 EUR
  • Freibetrag: 500.000 EUR
  • Versorgungsfreibetrag: 256.000 EUR (sofern keine Hinterbliebenenrente)
  • Steuerpflichtig: 744.000 EUR
  • Steuersatz: 19 Prozent (vierte Stufe)
  • Erbschaftsteuer: 141.360 EUR

Beispiel 3: Sohn erbt 250.000 EUR vom Vater

  • Reinerwerb: 250.000 EUR
  • Freibetrag: 400.000 EUR
  • Steuerpflichtig: 0 EUR
  • Erbschaftsteuer: 0 EUR

Beispiel 4: Schwester erbt 400.000 EUR vom Bruder

  • Reinerwerb: 400.000 EUR
  • Freibetrag Klasse II: 20.000 EUR
  • Steuerpflichtig: 380.000 EUR
  • Steuersatz: 25 Prozent (dritte Stufe)
  • Erbschaftsteuer: 95.000 EUR

Beispiel 5: Enkel erbt 300.000 EUR von der Großmutter (Eltern leben)

  • Reinerwerb: 300.000 EUR
  • Freibetrag Klasse I: 200.000 EUR
  • Steuerpflichtig: 100.000 EUR
  • Steuersatz: 11 Prozent
  • Erbschaftsteuer: 11.000 EUR

Beispiel 6: Lebenspartnerin (ohne Trauung) erbt 100.000 EUR

  • Reinerwerb: 100.000 EUR
  • Freibetrag Klasse III: 20.000 EUR
  • Steuerpflichtig: 80.000 EUR
  • Steuersatz: 30 Prozent
  • Erbschaftsteuer: 24.000 EUR

Schritt-für-Schritt: Erbschaftsteuer selbst berechnen in 6 Etappen

  1. Vermögensaufstellung. Alle Vermögenswerte am Todestag dokumentieren — Konten, Depots, Immobilien, Versicherungen.
  2. Schulden und Lasten erfassen. Hypotheken, Kredite, offene Rechnungen, Bestattungskosten.
  3. Reinerwerb pro Erbe berechnen. Bei mehreren Erben: jeder Erbe versteuert seinen Anteil separat.
  4. Freibetrag pro Erbe einsetzen. Nach Verwandtschaftsgrad — siehe Tabelle.
  5. Steuersatz nach Klasse und Höhe. Aus der Staffelung den richtigen Satz ermitteln.
  6. Steuer multiplizieren und prüfen. Online-Rechner zum Abgleich nutzen.

Online-Rechner und ihre Grenzen

Im Internet gibt es zahlreiche Erbschaftsteuer-Rechner — auch der Erbschaftsteuer-Rechner auf florian-enders.de. Diese sind nützlich für Schnellschätzungen, haben aber Grenzen:

  • Komplexe Bewertungen (Betriebsvermögen, Familienheim-Befreiung, Verschonungsabschlag) nicht abbildbar
  • Versorgungsfreibetrag-Kürzung durch Hinterbliebenenrente nicht modelliert
  • Bewertungs-Spielraum bei Immobilien nicht erfasst
  • 10-Jahres-Vorerwerbsregel oft vereinfacht

Für die definitive Berechnung — gerade bei größeren Vermögen — ist die Steuerberater-Erklärung Pflicht.

Vergleichsrechnung: 5 Erben, dasselbe Vermögen

Ausgangslage: Erblasser hinterlässt 600.000 EUR an verschiedene Personen.

ErbeKlasseFreibetragSteuerpflichtigSatzErbschaftsteuer
EhefrauI500.000 EUR100.000 EUR11 %11.000 EUR
KindI400.000 EUR200.000 EUR11 %22.000 EUR
Enkel (Eltern leben)I200.000 EUR400.000 EUR15 %60.000 EUR
BruderII20.000 EUR580.000 EUR25 %145.000 EUR
LebenspartnerIII20.000 EUR580.000 EUR30 %174.000 EUR

Die Differenz zwischen Ehefrau (11.000 EUR) und Lebenspartner (174.000 EUR) bei identischer Erbschaft macht deutlich: Die rechtliche Form (Ehe vs. Lebensgemeinschaft) hat sechsstellige Steuerfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich die Erbschaftsteuer selbst?

Drei Schritte: (1) Reinerwerb berechnen (Vermögen minus Schulden minus Pauschalen), (2) Freibetrag abziehen, (3) Steuersatz nach Klasse und Höhe anwenden. Beispiel: Tochter erbt 600.000 EUR vom Vater. 600.000 minus 400.000 Freibetrag = 200.000 EUR steuerpflichtig × 11 % = 22.000 EUR Steuer.

Gilt der Steuersatz für den ganzen Betrag oder nur den überschießenden Teil?

Für den GANZEN steuerpflichtigen Erwerb. Bei 76.000 EUR über Freibetrag zahlen Klasse-I-Erben 11 Prozent auf alle 76.000 EUR — nicht 7 Prozent auf 75.000 und 11 Prozent auf 1.000.

Was zählt zum Reinerwerb?

Alle Vermögenswerte am Todestag (Immobilien, Konten, Depots, Versicherungen, Hausrat über Pauschale) minus alle Schulden, Bestattungskosten (10.300 EUR pauschal) und Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Pflichtteilen.

Wie werden Lebensversicherungen behandelt?

Auszahlungsbetrag ist steuerpflichtig wie Bargeld — außer die Versicherung wurde korrekt strukturiert (Bezugsberechtigung anderer Person, eigenständige Versicherung). Bei richtiger Gestaltung kann die Versicherung steuerfrei direkt an den Begünstigten fließen.

Was ist mit dem Familienheim?

Ehegatten erben das selbst genutzte Familienheim komplett steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG). Kinder bis 200 qm Wohnfläche, wenn sie selbst einziehen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Behaltefrist 10 Jahre Selbstnutzung.

Wie wirken Schenkungen der letzten 10 Jahre auf die Berechnung?

Schenkungen werden zur Erbschaft hinzugerechnet, der Freibetrag wird einmal abgezogen (§ 14 ErbStG). Wer 200.000 EUR vom Vater geschenkt bekam und drei Jahre später 500.000 EUR erbt, hat insgesamt 700.000 EUR — Freibetrag 400.000 EUR, also 300.000 EUR steuerpflichtig.

Wann muss ich die Steuer zahlen?

Innerhalb von 1 Monat nach Festsetzung durch das Finanzamt. Bei größeren Beträgen ist Ratenzahlung über bis zu 10 Jahre möglich, allerdings mit Zinsen (§ 28 ErbStG). Bei Immobilien-Erbschaften ist die Stundung wichtig, wenn keine Liquidität vorhanden ist.

Brauche ich einen Steuerberater?

Bei kleinen Erbschaften unter 100.000 EUR und einfacher Familienkonstellation oft nicht. Bei größeren Vermögen, Immobilien-Bewertung, Betriebsvermögen, Auslandsbezug oder mehreren Erben praktisch immer — Steuerberater-Kosten amortisieren sich durch Bewertungs-Spielraum und Strukturberatung schnell.

Weiterführende Detail-Antworten

Florian Enders berechnet die Erbschaftsteuer für einen Mandanten mit Tabellen-Übersicht und Vermögensaufstellung im modernen Frankfurter Beratungsbüro
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