- Geschwister erben in Steuerklasse II nach § 15 ErbStG — mit nur 20.000 EUR Freibetrag fast immer steuerpflichtig
Geschwister sind beim Erben steuerlich schlecht gestellt. Die deutsche Erbschaftsteuer behandelt Geschwister rechtlich gleichrangig mit Stiefkindern, geschiedenen Ehegatten und entfernten Verwandten — und teurer als alle anderen "echten" Familienangehörigen. In meiner Praxis sehe ich regelmäßig Geschwister, die nach dem Tod ihres Bruders oder ihrer Schwester fünf- bis sechsstellige Beträge an das Finanzamt zahlen.
Geschwister-Erbschaft ist die teuerste Variante innerhalb der Familie. 20.000 EUR Freibetrag und 15 Prozent Steuer ab dem ersten Euro darüber. Bei kinderlosen Geschwistern, die sich gegenseitig vermachen wollen, ist Strukturplanung 10-15 Jahre vor dem Erbfall fast immer wirtschaftlich.
Warum Geschwister so schlecht behandelt werden
Das ErbStG kennt drei Steuerklassen. Steuerklasse I umfasst die engsten Verwandten (Ehegatten, Kinder, Eltern bei Erbschaft, Enkel). Steuerklasse II umfasst Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten. Steuerklasse III alle anderen.
Geschwister wurden 2009 von Steuerklasse I in II abgestuft. Seither sind Erbschaften unter Geschwistern fast immer steuerpflichtig — bei dem niedrigen Freibetrag von 20.000 EUR ist faktisch jeder relevante Erwerb steuerwirksam.
Steuersätze für Geschwister (Klasse II)
| Wert über Freibetrag | Steuersatz |
|---|---|
| bis 75.000 EUR | 15 % |
| 75.000 – 300.000 EUR | 20 % |
| 300.000 – 600.000 EUR | 25 % |
| 600.000 – 6.000.000 EUR | 30 % |
| 6.000.000 – 13.000.000 EUR | 35 % |
| 13.000.000 – 26.000.000 EUR | 40 % |
| über 26.000.000 EUR | 43 % |
Vergleich: Kinder in derselben Höhenstufe zahlen 7-30 Prozent. Geschwister also fast immer das Doppelte oder mehr.
Rechenbeispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Bruder erbt von Schwester 200.000 EUR
Klasse II, Freibetrag 20.000 EUR. Steuerpflichtig: 180.000 EUR. Steuersatz: 20 Prozent (zweite Stufe). Erbschaftsteuer: 36.000 EUR.
Zum Vergleich: Hätte das Kind der Schwester (Neffe) geerbt — selbe Klasse II, selber Freibetrag. Hätte ein Adoptivkind der Schwester geerbt — Klasse I, 400.000 EUR Freibetrag, 0 EUR Steuer.
Beispiel 2: Schwester erbt vom Bruder 500.000 EUR
Klasse II, Freibetrag 20.000 EUR. Steuerpflichtig: 480.000 EUR. Steuersatz in dieser Stufe: 25 Prozent (dritte Stufe). Erbschaftsteuer: 120.000 EUR.
Bei einem Kind als Erbe wäre die Steuer 11.000 EUR (Klasse I, 100.000 EUR über 400.000 EUR Freibetrag × 11 %). Differenz: 109.000 EUR.
Beispiel 3: Zwei Geschwister erben von Bruder 600.000 EUR zu je 300.000 EUR
Jedes Geschwister: Klasse II, Freibetrag 20.000 EUR. Steuerpflichtig je 280.000 EUR. Steuersatz: 20 Prozent. Steuer je 56.000 EUR. Insgesamt 112.000 EUR.
Schritt-für-Schritt: Geschwister-Erbschaft optimieren in 6 Etappen
Bei kinderlosen Geschwistern, die sich gegenseitig vermachen wollen:
- Vermögensaufnahme. Was hat jeder, was soll wohin gehen?
- Strukturwechsel zu Lebzeiten prüfen. Familienpool als GmbH & Co. KG, gemeinsame vermögensverwaltende GmbH — schafft Anteilseignerschaft statt Vermögensübergang.
- Schenkungsketten aufbauen. Schenkungen alle 10 Jahre (20.000 EUR Freibetrag pro Schenker-Beziehung) — über Jahrzehnte signifikante Beträge.
- Vermächtnisse statt Erbeinsetzung. Vermächtnisse können in bestimmten Konstellationen steuerlich günstiger sein als Erbeinsetzungen.
- Adoption von Geschwister-Kindern erwägen. Neffen/Nichten werden durch Adoption zu Adoptivkindern in Steuerklasse I.
- Bei größeren Vermögen Familienstiftung. Ab 2-5 Mio EUR lohnt die Stiftungslösung für Geschwister oft.
Strategie 1: Familienpool als gemeinsames Vehikel
Bei zwei kinderlosen Geschwistern mit größerem Vermögen lohnt oft ein Familienpool als GmbH & Co. KG. Beide bringen ihr Vermögen in den Pool ein, halten je 50 Prozent Anteile. Wenn ein Geschwister stirbt, vererbt es seinen Pool-Anteil — der zweite hält danach 100 Prozent.
Vorteil: Strukturierte Verwaltung schon zu Lebzeiten, klare Nachfolge, weniger Konflikt. Nachteil: Bei der Übernahme des Pool-Anteils des Verstorbenen fällt trotzdem Erbschaftsteuer an — die wirtschaftliche Belastung ist nicht eliminiert.
Mehr dazu: Familienpool als GmbH & Co. KG gründen.
Strategie 2: Adoption von Geschwister-Kindern
Steuerlich der mächtigste Hebel. Wenn ein kinderloser Geschwister ein Kind seines Bruders oder seiner Schwester adoptiert, wird das Kind erbrechtlich zum Adoptivkind in Klasse I — Freibetrag 400.000 EUR statt 20.000 EUR.
Voraussetzungen:
- Volljährigen-Adoption nach §§ 1767 ff. BGB möglich
- Notarielle Beurkundung
- Sittliche Rechtfertigung erforderlich
- Familienrechtliche Folgen (Pflichtteilsansprüche der leiblichen Eltern, Namensänderung)
In der Praxis nutze ich diese Strategie selten — die familienrechtlichen Implikationen sind weitreichend. Aber bei sehr großen Vermögen kann die Steuerersparnis (oft sechsstellig) den Aufwand rechtfertigen.
Strategie 3: Vermächtnis statt Erbeinsetzung
In manchen Konstellationen ist ein Vermächtnis (Geldanspruch gegen die Erben) steuerlich günstiger als die direkte Erbeinsetzung. Der Vermächtnisnehmer hat keinen direkten Vermögenserwerb, sondern einen Geldanspruch — der nach denselben Regeln versteuert wird, aber andere Verteilungs-Mechanismen ermöglicht.
Praxis-Beispiel: Bruder hat Tochter (Klasse I, 400.000 EUR Freibetrag) und Schwester (Klasse II, 20.000 EUR Freibetrag). Wenn er die Schwester direkt einsetzt, fällt hohe Steuer an. Wenn er die Tochter als Alleinerbin einsetzt und der Schwester ein Geldvermächtnis von 200.000 EUR aussetzt: Tochter zahlt nur auf den Nettoerwerb, Schwester zahlt auf 180.000 EUR (200k - 20k Freibetrag) = 36.000 EUR. Gesamt deutlich weniger als Direkt-Erbschaft.
Vergleichsrechnung: Geschwister-Erbschaft mit Strategien
Ausgangslage: Kinderloser 65-Jähriger, Vermögen 800.000 EUR, ein Geschwister als Wunsch-Erbe (kein Kind vorhanden).
| Strategie | Steuerlast | Bemerkung |
|---|---|---|
| Direkter Erbgang ohne Vorbereitung | ca. 195.000 EUR | Brutaler Hit |
| Schenkungskette 20.000 EUR alle 10 J | ca. 195.000 EUR | Marginal, Freibeträge zu klein |
| Vermächtnis-Konstruktion via Neffe | ca. 80.000 EUR | Wenn Neffe Hauptberbe wird |
| Adoption des Neffen | ca. 0 EUR | Familienrechtlich aufwändig |
| Familienpool zwischen Geschwistern | ca. 195.000 EUR bei Anteilsübergang | Struktur, keine Steuer-Ersparnis |
| Familienstiftung | ca. 100.000 EUR + Erbersatzsteuer alle 30 J | Bei Vermögen ab 2 Mio EUR sinnvoll |
Bei kleineren Vermögen ist die Adoption die mit Abstand wirksamste Strategie — wenn familienrechtlich realistisch.
Häufig gestellte Fragen
Warum zahlen Geschwister so hohe Erbschaftsteuer?
Weil sie 2009 von Steuerklasse I in Klasse II abgestuft wurden. Freibetrag 20.000 EUR statt 100.000 EUR (Eltern bei Erbschaft) oder 400.000 EUR (Kinder). Steuersätze ab 15 statt 7 Prozent. Politische Begründung: Geschwister gelten nicht mehr als "engste Familie".
Wie hoch ist der Freibetrag für Geschwister?
20.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG). Pro Erblasser-Beziehung, alle 10 Jahre erneut. Auch für Nichten und Neffen gilt derselbe Freibetrag.
Gibt es Steuerbefreiungen für Geschwister?
Ja, aber nur sehr begrenzt. Hausrat bis 12.000 EUR steuerfrei (Klasse II/III). Familienheim-Befreiung gilt NICHT für Geschwister — nur für Ehegatten und Kinder.
Lohnt sich die Adoption von Geschwister-Kindern?
Steuerlich ja, oft sechsstellig. Familienrechtlich aufwändig (notariell, sittliche Rechtfertigung, Auswirkungen auf leibliche Eltern). Bei großen Vermögen wirtschaftlich oft sinnvoll, sollte aber sorgfältig beraten werden.
Was ist mit Lebenspartnern (ohne Trauung)?
Lebenspartner ohne Trauung fallen in Klasse III mit 20.000 EUR Freibetrag und 30 Prozent Steuer ab dem ersten Euro über Freibetrag. Steuerlich am schlechtesten gestellt. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind Ehegatten gleichgestellt (Klasse I, 500.000 EUR Freibetrag).
Wie funktioniert der Familienpool bei Geschwistern?
Zwei oder mehr Geschwister bringen ihr Vermögen in eine gemeinsame GmbH & Co. KG ein. Jeder hält Anteile entsprechend seiner Einlage. Bei Tod eines Anteilseigners gehen die Anteile auf die Erben über — Erbschaftsteuer fällt aber nur auf den vererbten Anteil an, nicht auf das gesamte Pool-Vermögen.
Sind Schenkungen unter Geschwistern auch teuer?
Ja, mit denselben Regeln wie Erbschaft. Klasse II, 20.000 EUR Freibetrag alle 10 Jahre. Schenkungsketten lohnen sich bei Geschwistern selten — die Freibeträge sind zu klein.
Was ist mit Halbgeschwistern?
Halbgeschwister werden steuerlich wie Vollgeschwister behandelt (Klasse II, 20.000 EUR Freibetrag). Erbrechtlich sind sie aber benachteiligt: Sie erben nur aus einer Eltern-Linie, Vollgeschwister aus beiden.
Weiterführende Detail-Antworten
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Lead-Magnet: Geschwister-Erbschaft strukturieren
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Authority-Quellen
- § 15 ErbStG (Steuerklassen)
- § 16 ErbStG (Freibeträge)
- § 19 ErbStG (Steuersätze)
- § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)
- § 14 ErbStG (10-Jahres-Regel)
- §§ 1767 ff. BGB (Volljährigen-Adoption)
- BFH-Urteil vom 27.11.2019 — II R 1/16 (Steuerklassen-Einordnung)
- BVerfG-Beschluss vom 21.07.2010 — 1 BvR 611/07 (Verfassungsmäßigkeit Klasse II)
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