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Steuerplanung

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Stand 17. Mai 2026

·Detail-Antwort

Erbschaftsteuer Immobilien und Haus 2026: Bewertung, Befreiungen

Erbschaftsteuer bei Immobilien — wie das Finanzamt Häuser bewertet, welche Befreiungen für Familienheime gelten, wie Sie die Steuer mit Vorbereitung halbieren. Mit Praxisbeispielen.

Erbschaftsteuer·Immobilien·Haus·Familienheim·Bewertung·ErbStG

- Immobilien werden für die Erbschaftsteuer nach Verkehrswert bewertet — meist Ertragswertverfahren bei vermieteten Objekten, Sachwertverfahren bei selbstgenutzten Häusern

Immobilien sind das häufigste Hauptvermögen in deutschen Nachlässen — und damit der wichtigste Hebel der Erbschaftsteuer-Optimierung. In meiner Beratungspraxis sind Immobilien-Erbschaften der Hauptgrund für die Beratung. Die Bewertung wirkt komplex, ist aber mit den richtigen Regeln gut planbar.

Eine geerbte Immobilie wird zum aktuellen Verkehrswert nach BewG versteuert — der gefühlte Familienwert spielt keine Rolle. Wer das Familienheim selbst einzieht, kann sechs- bis siebenstellige Steuerbeträge sparen — wer als Anleger erbt, zahlt voll.

Wie werden Immobilien bewertet?

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach drei Hauptverfahren (§§ 176 ff. BewG):

VerfahrenAnwendungGrundprinzip
VergleichswertverfahrenEigentumswohnungen, Ein-/ZweifamilienhäuserVergleichbare Verkaufspreise im Bezirk
ErtragswertverfahrenMietshäuser, RenditeobjekteKapitalisierte Jahresmiete
SachwertverfahrenSelbstgenutzte Einfamilienhäuser ohne VergleichswerteBaukosten + Grundstückswert

Wer den Bewertungsbescheid des Finanzamts erhält, sollte den angesetzten Wert IMMER mit eigenen Maklerschätzungen abgleichen. In 20-30 Prozent der Fälle ist der Wert zu hoch — Einspruch ist möglich und lohnt sich oft.

Die zwei Familienheim-Befreiungen

Familienheim für Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Wenn der überlebende Ehegatte das gemeinsam selbstgenutzte Familienheim erbt und weiterhin selbst bewohnt:

  • KOMPLETT STEUERFREI (keine Größenbegrenzung)
  • Behaltefrist 10 Jahre
  • Bei Aufgabe der Selbstnutzung (Umzug, Verkauf, Vermietung) entfällt Befreiung rückwirkend
  • Ausnahme: zwingende Gründe (Pflegeheim, schwere Krankheit)

Familienheim für Kinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

Wenn ein Kind das selbst genutzte Eltern-Haus erbt und innerhalb von 6 Monaten selbst einzieht:

  • Bis 200 qm Wohnfläche STEUERFREI
  • Über 200 qm: anteiliger Bewertungsabschlag
  • Behaltefrist 10 Jahre Selbstnutzung
  • Bei Aufgabe rückwirkende Nachversteuerung

Diese Befreiungen sind die wichtigste Stellschraube bei Immobilien-Erbschaften. Bei einem 800.000-EUR-Familienheim mit 200 qm kann ein Kind so 800.000 EUR steuerfrei erben — sonst wären rund 50.000 EUR Steuer fällig.

Vermietete Immobilien: Bewertungsabschlag 10 Prozent

Bei vermieteten Wohnimmobilien gewährt das ErbStG einen Bewertungsabschlag von 10 Prozent (§ 13d ErbStG). Der Bewertungsabschlag gilt zusätzlich zum normalen Freibetrag — ist also automatisch.

Voraussetzung: Die Immobilie ist zu Wohnzwecken vermietet (nicht gewerblich). Behaltefrist: keine, der Bewertungsabschlag gilt unabhängig von späterer Selbstnutzung.

Rechenbeispiel: Vermietete Eigentumswohnung 400.000 EUR Verkehrswert.

  • Bewertungsabschlag: 10 Prozent = 40.000 EUR
  • Steuerlich angesetzter Wert: 360.000 EUR
  • Bei Kind mit 400.000 EUR Freibetrag: vollständig steuerfrei

Bei nichtwohnlich vermieteten Objekten (Geschäftsräume, Büros) gilt der Abschlag nicht.

Schritt-für-Schritt: Immobilien-Erbschaft optimieren in 7 Etappen

  1. Verkehrswert ermitteln. Sachverständigengutachten (1.000-3.000 EUR) als Verhandlungsbasis mit dem Finanzamt.
  2. Familienheim-Voraussetzungen prüfen. Wer wohnt? Wer könnte einziehen? Bei mehreren Kindern: wer hat Interesse?
  3. Schenkungsstrategie 10 Jahre vor Erbfall. Übertragung mit Nießbrauch reduziert den steuerlichen Wert um 30-50 Prozent.
  4. Lebzeitige Schenkungen kombinieren. Mehrere Immobilien können in 10-Jahres-Tranchen übertragen werden — Freibeträge mehrfach nutzen.
  5. Vermietete Objekte als bewertungsbegünstigt nutzen. 10 Prozent Bewertungsabschlag bei wohnlich vermieteten Objekten — automatisch.
  6. Familienpool oder Stiftung bei großen Vermögen. Ab 2-5 Mio EUR Immobilienvermögen lohnt Strukturwechsel.
  7. Bewertungsbescheid prüfen. Einspruch gegen zu hohe Wertfeststellung möglich — Frist 1 Monat.

Vergleichsrechnung: Familienheim mit und ohne Befreiung

Ausgangslage: Familienheim 800.000 EUR Verkehrswert, 180 qm Wohnfläche, ein Kind als Erbe nach Tod des überlebenden Elternteils.

SzenarioErbschaftsteuerBemerkung
Kind zieht NICHT ein, verkauft sofortca. 55.000 EURVoller Steuersatz auf (800k - 400k) = 400k × 15 %
Kind zieht ein, hält 10 Jahre0 EURFamilienheim-Befreiung greift
Kind zieht ein, verkauft nach 5 Jahrenca. 55.000 EUR rückwirkendBehaltefrist gebrochen
Übertragung mit Nießbrauch 5 J vor Todca. 0 EURWertabschlag + Schenkungsfreibetrag
Übertragung mit Nießbrauch 10 J vor Todca. 0 EUR + Pflichtteilssicherheitoptimale Variante

Wer das Eltern-Haus selbst nutzt, spart in dieser Konstellation 55.000 EUR. Wer es als Anleger erbt, zahlt voll.

Bei mehreren Immobilien: Aufteilungs-Strategien

Wenn der Nachlass mehrere Immobilien enthält und mehrere Kinder als Erben einsetzt sind, entsteht oft Streit. Drei Strategien:

StrategieVorgehenVorteil
RealteilungJedes Kind bekommt eine eigene ImmobilieKeine Erbengemeinschaft, klare Aufteilung
Übernahme + AusgleichEin Kind übernimmt alles, zahlt die anderen ausErhalt der Substanz
Erbengemeinschaft auflösenVerkauf und Aufteilung des ErlösesVolle Liquidität
Pool-Struktur (Familienpool)Alle Kinder halten Anteile an einer GmbH & Co. KGGemeinsame Verwaltung, geordnete Nachfolge

In meiner Praxis ist die Realteilung (jedes Kind eigene Immobilie) bei zwei bis drei Immobilien meist die sauberste Lösung. Bei mehr als drei Immobilien oder bei sehr unterschiedlichen Werten ist Familienpool oft optimal.

Mehr dazu: Themen-Hub Erbengemeinschaft.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird ein Haus für die Erbschaftsteuer bewertet?

Nach dem aktuellen Verkehrswert (§§ 176 ff. BewG). Drei Verfahren: Vergleichswertverfahren (Eigentumswohnungen), Ertragswertverfahren (Mietshäuser), Sachwertverfahren (Einfamilienhäuser). Das Finanzamt schickt einen Bewertungsbescheid — Einspruch ist binnen 1 Monat möglich.

Was ist die Familienheim-Befreiung?

Vollständige Steuerbefreiung des gemeinsam selbstgenutzten Familienheims, wenn der Erbe es weiternutzt. Bei Ehegatten ohne Größenbegrenzung, bei Kindern bis 200 qm Wohnfläche. Behaltefrist 10 Jahre.

Was passiert wenn ich das Haus innerhalb von 10 Jahren verkaufe?

Die Familienheim-Befreiung entfällt rückwirkend. Die Erbschaftsteuer wird nachträglich berechnet und festgesetzt. Ausnahmen nur bei zwingenden Gründen (Pflegeheim, schwere Krankheit, beruflicher Wegzug in andere Stadt).

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer auf eine geerbte Immobilie?

Hängt vom Verkehrswert, dem Freibetrag und dem Verwandtschaftsgrad ab. Bei einem Kind mit 400.000 EUR Freibetrag und 600.000 EUR Immobilie: 200.000 EUR steuerpflichtig × 11 % = 22.000 EUR. Bei Familienheim-Befreiung: 0 EUR.

Was ist mit vermieteten Immobilien?

10 Prozent Bewertungsabschlag automatisch (§ 13d ErbStG). Plus normale Freibeträge. Keine Familienheim-Befreiung, weil nicht selbst genutzt.

Kann ich die Wertfeststellung des Finanzamts anfechten?

Ja, mit Einspruch binnen 1 Monat. Eigenes Sachverständigengutachten als Basis. Bei substanziellen Bewertungsdifferenzen (>10 Prozent) lohnt sich der Einspruch fast immer. Bei kleineren Abweichungen ist der Verwaltungsaufwand höher als die Ersparnis.

Welche Sanierungs- und Renovierungskosten kann ich abziehen?

Sanierungskosten der letzten 3 Jahre vor dem Tod sind wertmindernd berücksichtigt, sofern sie nicht zur Werterhöhung beigetragen haben. Bei größeren Sanierungen (Energetik, Modernisierung) wird oft eine separate Wertfeststellung nötig.

Lohnt sich der Vorbehaltsnießbrauch bei Eltern-Immobilien?

Steuerlich sehr oft ja — Wertabschlag 30-50 Prozent. Wirtschaftlich für die Kinder oft nachteilig (keine Verfügung, Sanierungskosten). Im Pillar Nießbrauch Nachteile für Kinder detailliert aufgeschlüsselt.

Weiterführende Detail-Antworten

Florian Enders berät Mandanten zur Erbschaftsteuer für eine geerbte Immobilie mit Wertgutachten und Familienheim-Befreiungs-Übersicht im modernen Frankfurter Beratungsbüro
Florian Enders berät Mandanten zur Erbschaftsteuer für eine geerbte Immobilie mit Wertgutachten und Familienheim-Befreiungs-Übersicht im modernen Frankfurter Beratungsbüro

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