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Erbschaftsteuer
berechnen.
Freibetraege, Steuerklasse und geschaetzte Steuer auf einen Blick. Geben Sie Ihre Daten ein und erhalten Sie sofort eine Ersteinschaetzung nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
Angaben zum Erbe
Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet (§14 ErbStG).
Berechnungsergebnis
Geben Sie den Wert des Erbes ein, um die geschaetzte Erbschaftsteuer zu berechnen.
Hinweis: Diese Berechnung dient der unverbindlichen Ersteinschaetzung. Die tatsaechliche Steuerlast kann durch Versorgungsfreibetraege, Bewertungsabschlaege, Steuerbefreiungen und individuelle Gestaltungen abweichen. Fuer eine verbindliche Berechnung kontaktieren Sie einen Steuerberater.
Uebersicht
Freibetraege auf einen Blick
Die persoenlichen Freibetraege nach §16 ErbStG bestimmen, wie viel Sie steuerfrei erben koennen.
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner / Lebenspartner | 500.000 EUR | I |
| Kinder / Stiefkinder | 400.000 EUR | I |
| Enkel | 200.000 EUR | I |
| Eltern / Grosseltern (Erbfall) | 100.000 EUR | I |
| Geschwister | 20.000 EUR | II |
| Neffen / Nichten | 20.000 EUR | II |
| Nicht verwandt | 20.000 EUR | III |
Quelle: §16 ErbStG, §15 ErbStG
Haeufige Fragen
Erbschaftsteuer verstehen
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?
Der Freibetrag haengt vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner erhalten 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR, Enkel 200.000 EUR, Eltern und Grosseltern 100.000 EUR. Fuer entferntere Verwandte und Nicht-Verwandte betraegt der Freibetrag 20.000 EUR (§16 ErbStG).
Welche Steuerklassen gibt es bei der Erbschaftsteuer?
Das ErbStG kennt drei Steuerklassen: Klasse I gilt fuer Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern/Grosseltern (bei Erbfall). Klasse II umfasst Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern und Schwiegerkinder. Klasse III betrifft alle uebrigen Personen (§15 ErbStG).
Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?
Die Erbschaftsteuer wird auf den steuerpflichtigen Erwerb erhoben. Dieser ergibt sich aus dem Wert des Erbes abzueglich des persoenlichen Freibetrags. Der Steuersatz richtet sich nach der Steuerklasse und der Hoehe des steuerpflichtigen Erwerbs und liegt zwischen 7% und 50% (§19 ErbStG).
Werden Schenkungen auf die Erbschaftsteuer angerechnet?
Ja. Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall werden mit dem Erbe zusammengerechnet und mindern den persoenlichen Freibetrag. Nach Ablauf von 10 Jahren lebt der Freibetrag wieder vollstaendig auf (§14 ErbStG).
Kann Betriebsvermoegen steuerfrei vererbt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja: Die Regelverschonung befreit 85% des Betriebsvermoegens von der Erbschaftsteuer, die Optionsverschonung sogar 100%. Voraussetzung sind unter anderem die Fortfuehrung des Betriebs und die Einhaltung der Lohnsummenregelung (§13a, §13b ErbStG).
Mehr als ein Rechner.
Echte Beratung.
Die Erbschaftsteuer laesst sich durch vorausschauende Planung erheblich reduzieren. Freibetraege nutzen, Schenkungen staffeln, Betriebsvermoegen verschonen. Im persoenlichen Gespraech zeige ich Ihnen, welche Moeglichkeiten Sie haben.