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Steuerplanung

Erbschaftsteuer - Freibeträge, Steuersätze, Anleitung

Erbschaftsteuer ist eine der am häufigsten unterschätzten Belastungen in der Vermögensnachfolge - und gleichzeitig eine der am einfachsten zu reduzierenden, wenn früh genug geplant wird. Hier finden Sie den Hauptratgeber zu Grundlagen, Freibeträgen und Steuersätzen plus fünf Detail-Antworten zu Freibeträgen-Tabelle, Kindern, Immobilien, Geschwistern und Berechnungs-Anleitung.

Der Hauptratgeber

Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge, Steuersätze und Anleitung im Überblick
Hauptratgeber

Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge, Steuersätze, Anleitung

Erbschaftsteuer in Deutschland 2026 - wer zahlt was, welche Freibeträge gelten, wie die Steuer berechnet wird und wie Sie legal Steuer sparen. Hauptratgeber vom Steuerberater mit Rechenbeispielen.

Vollständigen Ratgeber lesen

Detail-Antworten

Konkrete Fallkonstellationen und Detailfragen rund um Erbschaftsteuer - vertiefend zum Hauptratgeber.

Häufig gestellte Fragen

Die Fragen, die mir in der Beratung rund um Erbschaftsteuer am häufigsten gestellt werden.

Wie hoch ist der Erbschaftsteuer-Freibetrag?

Abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Ehegatten 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR pro Elternteil, Enkel 200.000 EUR (wenn Eltern leben) bzw. 400.000 EUR (wenn Eltern verstorben), Eltern bei Erbschaft 100.000 EUR, Geschwister und alle anderen nur 20.000 EUR. Freibeträge gelten alle 10 Jahre erneut (§ 14 ErbStG).

Wann muss ich Erbschaftsteuer zahlen?

Wenn Ihr Erwerb den persönlichen Freibetrag übersteigt. Bei einem Kind mit 350.000 EUR Erbe vom Vater also nicht (unter 400.000 EUR Freibetrag). Bei 500.000 EUR sind 100.000 EUR steuerpflichtig × 11 % = 11.000 EUR.

Wie hoch sind die Steuersätze?

Drei Klassen mit Staffel-Tarifen (§ 19 ErbStG). Klasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel): 7-30 %. Klasse II (Geschwister, Nichten/Neffen): 15-43 %. Klasse III (Dritte): 30-50 %. Der Steuersatz gilt für den GANZEN steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den überschießenden Teil über einer Stufenschwelle. Der BFH hat in seinem Urteil vom 27.09.2012 (Az. II R 9/11) die Verfassungsmäßigkeit der §§ 13a und 13b ErbStG dem BVerfG vorgelegt - die Folge war das BVerfG-Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12), das zur ErbStG-Reform 2016 führte (90 %-Verwaltungsvermögenstest, Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 Mio. EUR).

Ist das geerbte Haus steuerfrei?

Bei Ehegatten ja, wenn weitergenutzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG - keine Größenbegrenzung). Bei Kindern bis 200 qm Wohnfläche wenn selbst eingezogen wird (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Behaltefrist 10 Jahre. Der BFH hat mit Urteil vom 05.10.2016 (Az. II R 32/15) klargestellt: Erbt ein Kind Wohnungseigentum und überlässt es Dritten oder Angehörigen unentgeltlich zur Nutzung, scheidet die Steuerbefreiung aus - auch bei naher Verwandtschaft. Bei vermieteten Wohnimmobilien gibt es 10 % Bewertungsabschlag automatisch (§ 13d ErbStG).

Wie reduziere ich die Erbschaftsteuer?

Drei Hauptwege: (1) Lebzeitige Schenkungen über 10-Jahres-Tranchen (§ 14 ErbStG), (2) Strukturwechsel über Familienpool, Familienstiftung oder vermögensverwaltende GmbH, (3) Vorbehaltsnießbrauch bei Immobilien-Übertragungen (30-50 % Wertabschlag). Drei bis zehn Jahre Vorlauf sind realistisch.

Muss ich die Erbschaft beim Finanzamt anzeigen?

Ja, innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis vom Erbfall (§ 30 ErbStG). Auch wenn der Erwerb unter Freibetrag liegt, ist die Anzeige bei nicht-Bagatell-Werten Pflicht. Verstöße können steuerstrafrechtlich relevant werden.

Was ist die 10-Jahres-Regel?

Schenkungen und Erbschaften der letzten 10 Jahre vom selben Schenker werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Wer 200.000 EUR geschenkt bekam und 3 Jahre später 500.000 EUR erbt, hat insgesamt 700.000 EUR, Freibetrag 400.000 EUR, also 300.000 EUR steuerpflichtig. Nach 10 Jahren wird die alte Schenkung nicht mehr berücksichtigt.

Wie zahle ich die Erbschaftsteuer?

Innerhalb von 1 Monat nach Festsetzung. Bei größeren Beträgen ist Ratenzahlung über bis zu 10 Jahre möglich (§ 28 ErbStG), allerdings mit Zinsen. Bei Immobilien-Erbschaften ohne Liquidität wichtig - Stundungsantrag rechtzeitig stellen.

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