Schenkung an Kinder: Freibeträge nutzen und Steuern sparen
Schenkung an Kinder zu Lebzeiten: 400.000 € Freibetrag alle 10 Jahre, optimale Gestaltung und die häufigsten Fehler bei der Vermögensübertragung.
Warum Schenkungen an Kinder zu Lebzeiten sinnvoll sind
Die Schenkung zu Lebzeiten ist das wichtigste Instrument der steuerfreien Vermögensübertragung. Der Grund liegt im Freibetrag-Recycling: Während der Freibetrag bei einer Erbschaft nur einmal genutzt werden kann, steht er bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Bei einem Vermögen von 800.000 EUR und einem Kind reicht eine einzige Schenkung 20 Jahre vor dem Erbfall, um das gesamte Vermögen steuerfrei zu übertragen.
Neben der Steuerersparnis gibt es weitere Vorteile:
- Vermögensaufbau der nächsten Generation: Das Kind kann das übertragene Vermögen bereits nutzen, etwa für den Immobilienkauf oder eine Unternehmensgründung.
- Gestaltungsspielraum: Bei der Schenkung können Sie Bedingungen, Auflagen und Rückforderungsrechte vereinbaren. Im Erbfall ist diese Flexibilität nicht gegeben.
- Pflichtteilsreduzierung: Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgen, werden bei der Pflichtteilsberechnung nicht mehr berücksichtigt (§ 2325 Abs. 3 BGB).
- Streitvermeidung: Was zu Lebzeiten geregelt ist, kann nach dem Tod nicht mehr angefochten werden.
Freibeträge bei Schenkungen an Kinder
Der zentrale Freibetrag: 400.000 EUR pro Kind pro Elternteil
Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen eigenen Freibetrag von 400.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Dieser Freibetrag gilt pro Schenker und pro Beschenktem. Er erneuert sich alle zehn Jahre vollständig.
Freibeträge im Familienkontext
Die aktuellen Freibeträge nach § 16 ErbStG reichen von 500.000 EUR für Ehepartner bis 20.000 EUR für nicht verwandte Personen. Die vollständige Tabelle mit allen Verwandtschaftsgraden finden Sie in unserer Freibeträge-Übersicht. Der für Kinder relevante Freibetrag beträgt 400.000 EUR pro Elternteil, also 800.000 EUR wenn beide Eltern schenken.
Gestaltungsbeispiel: Familie mit zwei Kindern über 20 Jahre
Die Kraft des Freibetrag-Recyclings zeigt sich besonders bei langfristiger Planung. Nehmen wir eine Familie mit zwei Elternteilen und zwei Kindern:
Schenkungsplan über 20 Jahre
| Zeitpunkt | Schenker | Beschenkter | Betrag | Freibetrag genutzt | |---|---|---|---|---| | Jahr 1 | Vater | Kind 1 | 400.000 EUR | 400.000 / 400.000 EUR | | Jahr 1 | Vater | Kind 2 | 400.000 EUR | 400.000 / 400.000 EUR | | Jahr 1 | Mutter | Kind 1 | 400.000 EUR | 400.000 / 400.000 EUR | | Jahr 1 | Mutter | Kind 2 | 400.000 EUR | 400.000 / 400.000 EUR | | Jahr 11 | Vater | Kind 1 | 400.000 EUR | 400.000 / 400.000 EUR | | Jahr 11 | Vater | Kind 2 | 400.000 EUR | 400.000 / 400.000 EUR | | Jahr 11 | Mutter | Kind 1 | 400.000 EUR | 400.000 / 400.000 EUR | | Jahr 11 | Mutter | Kind 2 | 400.000 EUR | 400.000 / 400.000 EUR | | Summe | | | 3.200.000 EUR | steuerfrei |
In 20 Jahren können die Eltern 3,2 Millionen EUR steuerfrei an ihre Kinder übertragen. Ohne Schenkungsstrategie und bei Vererbung in einem Schritt müsste jedes Kind auf den Betrag oberhalb von 400.000 EUR Erbschaftsteuer zahlen.
Steuerersparnis konkret
Hätten die Eltern die 3,2 Millionen EUR vererbt (je 1,6 Millionen EUR pro Kind), wäre der steuerpflichtige Erwerb pro Kind 1.200.000 EUR gewesen. Bei Steuerklasse I und diesem Betrag liegt der Steuersatz bei 19 Prozent. Die Erbschaftsteuer hätte pro Kind 228.000 EUR betragen, insgesamt 456.000 EUR. Berechnen Sie Ihre individuelle Steuerbelastung mit dem Erbschaftsteuer-Rechner.
Nießbrauch als Gestaltungsinstrument
Der Nießbrauch ist das wichtigste Gestaltungsinstrument bei der Schenkung von Immobilien an Kinder. Der Schenker überträgt das Eigentum, behält aber das Recht, die Immobilie selbst zu nutzen oder die Mieteinnahmen zu beziehen.
Vorteile des Nießbrauchs
- Steuerliche Wertminderung: Der Nießbrauch reduziert den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich. Je jünger der Schenker, desto höher der Abschlag.
- Absicherung des Schenkers: Der Schenker behält die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie.
- Keine Grunderwerbsteuer: Schenkungen an Kinder in gerader Linie sind grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 6 GrEStG).
Berechnung des Nießbrauchwerts
Der Wert des Nießbrauchs berechnet sich aus dem Jahreswert der Nutzung multipliziert mit einem Vervielfältiger, der sich nach dem Alter des Berechtigten richtet (Anlage zu § 14 BewG).
| Alter des Schenkers | Vervielfältiger | Bei 12.000 EUR Jahresmietwert | Nießbrauchwert | |---|---|---|---| | 50 Jahre | 13,832 | 12.000 EUR | 165.984 EUR | | 55 Jahre | 12,482 | 12.000 EUR | 149.784 EUR | | 60 Jahre | 10,969 | 12.000 EUR | 131.628 EUR | | 65 Jahre | 9,357 | 12.000 EUR | 112.284 EUR | | 70 Jahre | 7,748 | 12.000 EUR | 92.976 EUR |
Beispiel: Ein 55-jähriger Vater schenkt seinem Kind eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 600.000 EUR unter Nießbrauchsvorbehalt. Die jährliche Mieteinnahme beträgt 12.000 EUR. Der Nießbrauchwert beläuft sich auf 149.784 EUR. Der schenkungsteuerliche Wert der Übertragung liegt damit bei 450.216 EUR, also innerhalb des Freibetrags von 400.000 EUR? Nein, es entsteht eine Schenkungsteuer auf 50.216 EUR. Aber ohne Nießbrauch hätte der steuerpflichtige Erwerb 200.000 EUR betragen.
Rückforderungsrecht vereinbaren
Schenken heißt geben. Grundsätzlich kann eine Schenkung nicht zurückgefordert werden. Es gibt jedoch gesetzliche und vertragliche Rückforderungsrechte, die Sie bei der Gestaltung berücksichtigen sollten.
Gesetzliche Rückforderungsrechte
- Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB): Kann der Schenker seinen Unterhalt nicht mehr bestreiten, kann er die Schenkung zurückfordern. Das Kind kann die Rückforderung durch Zahlung des fehlenden Unterhalts abwenden.
- Grober Undank (§ 530 BGB): Bei einer schweren Verfehlung des Beschenkten gegen den Schenker kann die Schenkung widerrufen werden. Die Anforderungen der Gerichte sind hoch: Beleidigungen allein reichen nicht, Körperverletzung oder Vermögensstraftaten in der Regel schon.
Vertragliche Rückforderungsrechte
Im Schenkungsvertrag können Sie weitere Rückforderungsgründe vereinbaren:
- Insolvenz des Kindes: Das Vermögen fällt an die Eltern zurück, bevor Gläubiger darauf zugreifen können.
- Scheidung des Kindes: Bei Gütertrennung ist das geschenkte Vermögen ohnehin geschützt. Bei Zugewinngemeinschaft kann ein Rückforderungsrecht sinnvoll sein.
- Veräußerung ohne Zustimmung: Das Kind darf die Immobilie nicht ohne Zustimmung der Eltern verkaufen.
- Vorversterben des Kindes: Das Vermögen fällt an die Eltern zurück, statt an die Schwiegerkinder.
Immobilien schenken: Besonderheiten
Grunderwerbsteuer-Befreiung
Schenkungen an Verwandte in gerader Linie (Eltern an Kinder, Großeltern an Enkel) sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Diese Befreiung gilt nicht für Schenkungen an Geschwister, Nichten, Neffen oder Schwiegerkinder.
Bewertung der Immobilie
Das Finanzamt bewertet die Immobilie nach dem Bewertungsgesetz. Seit der Reform 2023 führt das in vielen Fällen zu deutlich höheren Bewertungen als zuvor. Ein Gutachten kann sinnvoll sein, wenn der tatsächliche Verkehrswert unter dem steuerlichen Wert liegt.
Grundbucheintragung
Die Übertragung einer Immobilie erfordert eine notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch. Die Kosten richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Bei einem Nießbrauchsvorbehalt wird auch dieser im Grundbuch eingetragen.
Die häufigsten Fehler bei Schenkungen an Kinder
Fehler 1: Schenkung nicht beim Finanzamt angezeigt
Jede Schenkung muss innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG). Das gilt auch für Schenkungen unterhalb des Freibetrags. Was passiert, wenn die Anzeige unterbleibt, erfahren Sie im Ratgeber Schenkung nicht gemeldet: Risiken und Nachholfrist.
Fehler 2: Zu spät angefangen
Der Freibetrag erneuert sich alle zehn Jahre. Wer erst mit 75 Jahren beginnt, kann den Rhythmus nur einmal nutzen. Wer mit 55 Jahren beginnt, kann ihn dreimal nutzen (mit 55, 65 und 75). Frühzeitig planen heißt: mehr Vermögen steuerfrei übertragen. Eine durchdachte Nachfolgeplanung beginnt deshalb so früh wie möglich.
Fehler 3: Kein Rückforderungsrecht vereinbart
Ohne vertragliches Rückforderungsrecht stehen Ihnen nur die gesetzlichen Gründe (Verarmung, grober Undank) zur Verfügung. Ein Rückforderungsrecht bei Insolvenz, Scheidung oder Vorversterben des Kindes gibt Ihnen deutlich mehr Sicherheit.
Fehler 4: Schenkung an falschen Empfänger
Schwiegerkinder haben nur 20.000 EUR Freibetrag. Schenken Sie direkt an Ihr Kind, nicht an das Schwiegerkind. Das Kind kann anschließend innerhalb seiner eigenen ehelichen Verhältnisse entscheiden, was mit dem Vermögen geschieht.
Fehler 5: Nießbrauch nicht eingeräumt
Bei Immobilienschenkungen verzichten viele Eltern auf den Nießbrauchsvorbehalt, um das Kind nicht zu belasten. Steuerlich ist das ein Fehler: Der Nießbrauch reduziert den schenkungsteuerlichen Wert oft erheblich und kann den steuerpflichtigen Erwerb unter den Freibetrag drücken.
Fehler 6: Steuerlichen Gesamtplan ignoriert
Schenkungen werden innerhalb eines Zehn-Jahres-Zeitraums zusammengerechnet. Wer in Jahr 1 eine Immobilie im Wert von 350.000 EUR und in Jahr 3 weitere 100.000 EUR in bar schenkt, überschreitet den Freibetrag. Planen Sie alle Schenkungen innerhalb der Dekade gemeinsam.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag bei Schenkungen an Kinder?
Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen persönlichen Freibetrag von 400.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Bei zwei Elternteilen stehen pro Kind also 800.000 EUR Freibetrag zur Verfügung. Der Freibetrag erneuert sich alle zehn Jahre.
Muss eine Schenkung an mein Kind beim Finanzamt gemeldet werden?
Ja. Jede Schenkung ist innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Das gilt auch dann, wenn der Betrag unter dem Freibetrag liegt. Die Anzeigepflicht trifft sowohl den Schenker als auch den Beschenkten.
Kann ich eine Schenkung an mein Kind rückgängig machen?
Grundsätzlich nicht. Es gibt aber gesetzliche Rückforderungsrechte bei Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB) und bei grobem Undank des Beschenkten (§ 530 BGB). Darüber hinaus können im Schenkungsvertrag vertragliche Rückforderungsgründe vereinbart werden.
Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ich meinem Kind eine Immobilie schenke?
Nein. Schenkungen an Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel) sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Die Befreiung gilt nicht für Schenkungen an Geschwister oder Schwiegerkinder.
Wie funktioniert der 10-Jahres-Rhythmus?
Alle Schenkungen desselben Schenkers an denselben Beschenkten werden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Nach Ablauf der zehn Jahre beginnt der Freibetrag von vorne. Die Frist läuft ab dem Tag der ersten Schenkung.
Soll ich an mein Kind oder an mein Enkelkind schenken?
Das hängt von der Familienkonstellation ab. Der Freibetrag für Enkel beträgt nur 200.000 EUR (wenn das Elternteil noch lebt), für Kinder 400.000 EUR. Andererseits können durch Schenkungen über mehrere Generationen die Freibeträge kumuliert werden.
Fazit
Die Schenkung an Kinder zu Lebzeiten ist das wirksamste Instrument zur steuerfreien Vermögensübertragung. Der Schlüssel liegt in der frühzeitigen Planung: Je früher Sie beginnen, desto öfter können Sie den 10-Jahres-Rhythmus nutzen und desto mehr Vermögen übertragen Sie steuerfrei.
Entscheidend ist die richtige Gestaltung. Nießbrauchsvorbehalte, vertragliche Rückforderungsrechte und ein durchdachter Schenkungsplan machen den Unterschied zwischen einer sicheren Vermögensübertragung und einem teuren Fehler. Holen Sie sich eine zweite Meinung, bevor Sie handeln.
Sie planen eine Schenkung an Ihre Kinder? Als Steuerberater mit Schwerpunkt Vermögensnachfolge unterstütze ich Sie bei der optimalen Gestaltung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Florian Enders
Steuerberater, CFE, CCFE
Sparringspartner für Unternehmen und Familien mit Substanz. Schwerpunkte: Nachfolgeberatung, Holdingstrukturen, Stiftungen und steueroptimierte Vermögensgestaltung.
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