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Nachlass-Schutz

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Stand 16. Juli 2026

·Detail-Antwort

Erbe ausschlagen: Wer erbt dann? Gesetzliche Erbfolge 2026

Wer erbt nach einer Erbausschlagung? Erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge nach § 1953 BGB 2026 funktioniert und wer in Ihrem Fall nachrückt.

Erbausschlagung·Gesetzliche Erbfolge·Nachlassrecht·§ 1953 BGB

Das Wichtigste in Kürze: Wer ein Erbe ausschlägt, gilt rückwirkend als nie vorhanden (§ 1953 BGB). Das Erbe wandert zur nächsten berufenen Person derselben Ordnung - sind keine Nachkommen da, an die nächste Ordnung. Bei sechs Wochen Frist ab Kenntnis ist die Familiengerichts-Genehmigung für Minderjährige der häufigste Stolperstein.

Florian Enders erläutert die gesetzliche Erbfolge nach Erbausschlagung im Frankfurter Beratungsbüro
Florian Enders erläutert die gesetzliche Erbfolge nach Erbausschlagung im Frankfurter Beratungsbüro

Was passiert rechtlich, wenn Sie ein Erbe ausschlagen?

Erbausschlagung bedeutet: Mit der wirksamen Ausschlagungserklärung gegenüber dem Nachlassgericht gilt rückwirkend, dass der Anfall der Erbschaft an die ausschlagende Person nie erfolgt ist. Die zentrale Norm hierfür ist § 1953 BGB: Der Erbfall wird so behandelt, als hätte die ausschlagende Person zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht gelebt.

Klingt abstrakt - in der Praxis bedeutet es: Die Erbfolge rückt eine Stufe weiter, als wäre der Ausgeschlagene von Anfang an nicht beteiligt gewesen. Die Ausschlagung wirkt also ex tunc (zurückwirkend) auf den Zeitpunkt des Erbfalls.

Die wichtigsten Schnittstellen für Ihre Beratung:

AspektNormFolge
Rückwirkungsfiktion§ 1953 BGBAnfall gilt als nicht erfolgt
Annahme durch schlüssiges Verhalten§ 1943 BGBKonkludente Annahme möglich (z.B. Hausrat-Mitnahme)
Form der Erklärung§ 1945 BGBÖffentlich beglaubigte Erklärung oder Niederschrift beim Nachlassgericht

Eine ausführliche Erklärung zu Fristen und Formvorschriften bietet der Ratgeber Erbe ausschlagen: Frist, Kosten, Ablauf.

Das Ordnungssystem der gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924-1936 BGB folgt einem klaren Stufensystem: Höhere Ordnungen schließen niedrigere vollständig aus. Innerhalb einer Ordnung gilt das Repräsentationsprinzip: Ist ein Abkömmling bereits verstorben, treten dessen eigene Abkömmlinge an dessen Stelle.

Für die Ausschlagung sind zwei Grundsätze entscheidend:

  1. Innerhalb derselben Ordnung rücken die Nachkommen des Ausschlagenden nach (Repräsentationsprinzip, § 1924 Abs. 3 BGB).
  2. Erst wenn in einer Ordnung kein Erbe mehr berufen ist, springt das Erbe in die nächste Ordnung.

Die konkreten Erbquoten aller Ordnungen erläutern wir ausführlich im Ratgeber Gesetzliche Erbfolge ohne Testament.

Schaubild der gesetzlichen Erbfolge in Ordnungen nach Erbausschlagung
Schaubild der gesetzlichen Erbfolge in Ordnungen nach Erbausschlagung

Konkrete Szenarien nach einer Ausschlagung

Szenario 1: Ein Kind schlägt aus, hat eigene Kinder

Der Erblasser hinterlässt drei Kinder. Kind A schlägt aus. Kind A hat zwei eigene Kinder.

Ergebnis: Die beiden Enkelkinder rücken nach Repräsentationsprinzip an die Stelle von Kind A. Kind B und Kind C erben je ein Drittel. Die Enkel teilen sich das Drittel von Kind A untereinander auf und erhalten je ein Sechstel.

Szenario 2: Ein Kind schlägt aus, hat keine eigenen Kinder

Der Erblasser hinterlässt drei Kinder. Kind A schlägt aus und hat keine Kinder.

Ergebnis: Der Anteil von Kind A wächst den verbleibenden Miterben zu (sogenannte Anwachsung). Kind B und Kind C erben je die Hälfte des Nachlasses. Grundlage ist die allgemeine Regel, dass frei werdende Erbteile den übrigen Miterben zufallen, sofern kein Repräsentant zur Verfügung steht.

Szenario 3: Alle Kinder schlagen aus

Der Erblasser hinterlässt zwei Kinder. Beide schlagen aus. Die Enkel gibt es nicht oder sie schlagen ebenfalls aus.

Ergebnis: Es gibt keine Erben erster Ordnung mehr. Das Erbe geht an die Erben zweiter Ordnung: die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Geschwister des Erblasser, Neffen/Nichten). Auch für diese Erben läuft nach Wirksamwerden der Ausschlagung eine eigene Ausschlagungsfrist - sie beginnt mit Kenntnis der Berufung.

Szenario 4: Verheirateter Erblasser, Ehepartner schlägt aus

Der Ehepartner ist kein Verwandter im Sinne des Ordnungssystems. Er hat ein eigenes gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten. Schlägt der Ehepartner aus, vergrößern sich die Anteile der verbleibenden gesetzlichen Erben entsprechend.

Beispiel (Zugewinngemeinschaft): Der Erblasser hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. Die Ehefrau hätte die Hälfte geerbt (Erbrecht nach BGB plus Zugewinnausgleich). Die Kinder je ein Viertel. Schlägt die Ehefrau aus, erben die beiden Kinder je die Hälfte des Nachlasses.

Szenario 5: Alle Erben schlagen aus - der Staat tritt ein

Schlagen sämtliche Erben aller Ordnungen aus, fällt der Nachlass an den Staat als gesetzlichen Erben (sogenannter Fiskus). Die ausdrückliche Norm hierfür ist § 1936 BGB, die genau diesen Fall regelt: Ist ein gesetzlicher Erbe nicht vorhanden und auch kein Ehegatte oder Lebenspartner berufen, ist der Fiskus Erbe. Praktisch erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte.

Wichtig: Der Staat kann die Erbschaft nicht ausschlagen. Er haftet aber nur beschränkt mit dem Nachlass selbst (§ 1936 Abs. 2 BGB). Private Gläubiger des Erblassers können nicht auf Staatsvermögen zugreifen. Auch Beerdigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden (Pauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG: 15.000 EUR).

Der häufigste Fehler: Minderjährige Kinder als Nacherben

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, prüfen Sie sofort, ob Ihre minderjährigen Kinder als nächste Erben nachrücken. Das ist einer der häufigsten und folgenreichsten Fehler bei der Erbausschlagung in der Beratungspraxis.

Warum das so gefährlich ist

Schlagen Sie als Kind des Erblassers aus, treten Ihre eigenen Kinder (die Enkel des Erblassers) an Ihre Stelle. Sind Ihre Kinder minderjährig, erben sie den möglicherweise überschuldeten Nachlass, wenn Sie nicht auch für sie ausschlagen - mit allen erbrechtlichen Folgen.

So schlagen Sie korrekt für Ihre Kinder aus

  1. Sie müssen die Ausschlagung als gesetzlicher Vertreter für jedes betroffene Kind separat erklären - eine Erklärung deckt nicht alle Kinder ab.
  2. Die Ausschlagung für Minderjährige bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Das Verfahren kann mehrere Wochen dauern (Erfahrungswert: 4-8 Wochen).
  3. Die 6-Wochen-Frist für die Ausschlagung der Kinder beginnt erst, wenn die Kinder als Erben berufen werden, also mit Wirksamkeit Ihrer eigenen Ausschlagung.
  4. Stellen Sie den Genehmigungsantrag sofort nach Ihrer eigenen Ausschlagung - jede Verzögerung verkürzt die knappe Frist.

Wichtig: Die 6-Wochen-Frist für die Kinder wird durch den Genehmigungsantrag beim Familiengericht nach herrschender Praxis nicht automatisch gehemmt. Handeln Sie daher so schnell wie möglich und dokumentieren Sie den Antrag sorgfältig.

Florian Enders, Steuerberater - Erbausschlagung
Florian Enders, Steuerberater - Erbausschlagung

Ausschlagung bei testamentarischer Erbfolge

Wurden Sie durch ein Testament zum Erben bestimmt, gelten besondere Regeln - die gesetzliche Erbfolge greift hier nur eingeschränkt.

Ausschlagung der testamentarischen Erbschaft

Schlagen Sie die testamentarische Erbschaft aus, können Sie unter Umständen noch als gesetzlicher Erbe zum Zug kommen. Testamentarische und gesetzliche Berufung sind voneinander unabhängig. Sie können die eine ausschlagen und die andere annehmen. Welche Form hier strategisch sinnvoll ist, hängt vom Pflichtteilsrecht ab - dazu im Detail im Beitrag Pflichtteil clever gestalten.

Nacherbe im Testament

Hat der Erblasser im Testament einen Nacherben bestimmt, geht das Erbe bei Ausschlagung des Erstberufenen an den Nacherben. Gibt es keinen Nacherben, greift die gesetzliche Erbfolge - allerdings nur, wenn Sie auch gesetzlicher Erbe sind.

Berliner Testament

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben. Schlägt der überlebende Ehepartner aus, werden die Schlusserben zu Erben des Erstversterbenden. Gleichzeitig kann der ausschlagende Ehepartner seinen Pflichtteil fordern - eine strategisch oft genutzte Konstellation.

Überblick: Wer erbt nach der Ausschlagung?

SituationNächster Erbe
Kind schlägt aus, hat eigene KinderEnkel des Erblassers (Repräsentationsprinzip)
Kind schlägt aus, hat keine KinderVerbleibende Geschwister (Anwachsung)
Alle Kinder schlagen ausEltern des Erblassers / deren Nachkommen
Ehepartner schlägt ausAnteil wächst den übrigen Erben zu
Alle Verwandten schlagen ausStaat als gesetzlicher Erbe (§ 1936 BGB)
Testamentarischer Erbe schlägt ausNacherbe oder gesetzliche Erbfolge

Schritt-für-Schritt: Erbausschlagung sauber durchführen

In der Beratungspraxis scheitert die Ausschlagung immer wieder an Formfehlern oder Zeitverlust. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

Schritt 1: Nachlass-Inventur in den ersten 14 Tagen

Erfassen Sie Aktiva (Konten, Immobilien, Versicherungen mit Bezugsberechtigung, Hausrat) und Passiva (Kredite, offene Rechnungen, laufende Verträge, Steuerschulden). Bei Unsicherheit können Sie das Nachlassgericht um Auskunft zu bekannten Verbindlichkeiten bitten. Bis zur endgültigen Entscheidung läuft die 6-Wochen-Frist.

Schritt 2: Rechtsfolgen-Check für die nachrückenden Erben

Wer rückt nach mir nach - eigene Kinder, Geschwister, Eltern? Sind Minderjährige betroffen? Werden andere Familienzweige automatisch belastet? Wer in seiner eigenen Ausschlagung nicht an die nachrückenden Erben denkt, schickt die Schulden an die Enkel - und für die läuft dann eine separate Ausschlagungsfrist.

Schritt 3: Termin beim Nachlassgericht oder Notar (innerhalb 6 Wochen ab Kenntnis)

Erklärung zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form (so regelt es § 1945 BGB). Die öffentliche Beglaubigung darf nicht mit der notariellen Beurkundung verwechselt werden. Bei Auslandswohnsitz von Erblasser oder Erbe: 6 Monate Frist.

Schritt 4: Wenn Minderjährige nachrücken - Familiengericht-Genehmigung beantragen

Sofort nach eigener Ausschlagung. Erfahrungsgemäß dauert die Genehmigung 4-8 Wochen. Die 6-Wochen-Frist für die Kinder ist separat und wird durch den Antrag nicht automatisch gehemmt.

Schritt 5: Dokumentation und Folge-Klärung

Ausschlagungsurkunde aufbewahren. Bezugsberechtigungen aus Lebensversicherungen prüfen - diese fallen NICHT in den Nachlass und bleiben trotz Ausschlagung erhalten. Steuerliche Folgen der ausgezahlten Bezugsberechtigungen separat klären.

Schritt 6: Hausrat NICHT vor der Ausschlagung entnehmen

Wer Möbel, Schmuck oder Erinnerungsstücke aus der Wohnung holt, gilt als Erbe und nimmt die Erbschaft schlüssig an. Aus der Praxis: Ein einzelner abgeholter Bilderrahmen kann die Ausschlagung unwirksam machen - und damit alle Schulden auf Sie übergehen lassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?

Sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und des Berufungsgrundes. Bei Auslandswohnsitz des Erblassers oder des Erben gilt eine Frist von sechs Monaten. Die Frist ist eine Ausschlussfrist und nicht verlängerbar. Wer sie versäumt, kann unter eng definierten Voraussetzungen noch die Anfechtung der Annahme wegen Irrtums über die Überschuldung betreiben - praktisch oft ein schwieriger Weg.

Kann ich das Erbe nur teilweise ausschlagen?

Nein. Die Ausschlagung ist immer ganz oder gar nicht. Wer die werthaltigen Aktiva behalten und die Schulden abstoßen will, irrt. Die Lösung in der Praxis: Annahme plus Beantragung der Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz - so wird die Haftung auf den Nachlass begrenzt.

Was kostet eine Erbausschlagung?

Die Gebühr beim Nachlassgericht richtet sich nach dem Wert des Nachlasses nach dem GNotKG. Bei einem Nachlass von 50.000 EUR liegt die Gebühr bei rund 165 EUR. Die öffentliche Beglaubigung kostet je nach Wert 50-200 EUR. Das sind die kalkulierbaren Kosten - das eigentliche Risiko liegt in der späteren Schuldenlast.

Was passiert mit Lebensversicherungen, wenn ich ausschlage?

Lebensversicherungen mit konkret benannter bezugsberechtigter Person fallen NICHT in den Nachlass. Wer als Bezugsberechtigter eingetragen ist, bekommt die Auszahlung trotz Ausschlagung. Das gleiche Prinzip gilt für Sparpläne mit Todesfallleistung und für bestimmte Versorgungsbezüge. Die steuerliche Behandlung ist separat zu prüfen.

Können meine Gläubiger mich zur Annahme des Erbes zwingen?

Nicht direkt. Wer aber absichtlich ausschlägt, um Gläubiger zu benachteiligen, riskiert eine Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz. Das Gericht kann die Ausschlagung dann den Gläubigern gegenüber als unwirksam ansehen - eine rechtliche Beratung vor der Ausschlagung ist bei Schulden daher Pflicht.

Wer trägt die Beerdigungskosten, wenn alle Erben ausschlagen?

Die Bestattungspflicht ist landesrechtlich geregelt und trifft die nächsten Angehörigen unabhängig vom Erbrecht. Auch wer ausschlägt, kann bestattungspflichtig bleiben. Die Kosten können dann unter Umständen als Nachlassverbindlichkeit gegen den Staat geltend gemacht werden - Details hierzu im Beitrag Erbe ausschlagen: Beerdigungskosten.

Was, wenn ich erst nach 6 Wochen merke, dass der Nachlass überschuldet ist?

Eine Anfechtung der Annahme wegen Irrtums über die Überschuldung ist grundsätzlich möglich, praktisch aber schwer durchsetzbar. Voraussetzung: Sie hätten die Überschuldung bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht erkennen können. Wer die Inventur versäumt hat, verliert meistens.

Was erbt mein entfernter Verwandter, wenn er ausschlägt?

Die Regel gilt unabhängig vom Verwandtschaftsgrad: Wird ein gesetzlicher Erbe ausgeschlagen, rücken die nächsten berufenen Erben derselben Ordnung nach. Gibt es keine Repräsentanten, wächst der Anteil den übrigen Miterben zu. Erst wenn alle Erben einer Ordnung ausfallen, geht das Erbe in die nächste Ordnung über.

Muss ich meine Ausschlagung begründen?

Nein. Die Ausschlagungserklärung erfordert nach geltendem Recht keine Begründung - weder eine Überschuldung noch andere Motive müssen offengelegt werden. Eine freiwillige Begründung kann sogar Risiken bergen.

Vergleichstabelle: Ausschlagung vs. Annahme bei überschuldetem Nachlass

StrategieWer haftet?KostenWann sinnvoll?
AusschlagungNiemand aus Erbenkreis~165 EUR GerichtsgebührKlare Überschuldung, keine zu erhaltenden Werte
Annahme + NachlassverwaltungNachlass selbst (begrenzt)Verwaltervergütung nach NachlasswertUnklare Verhältnisse, werthaltige Aktiva vermutet
Annahme + NachlassinsolvenzNachlass selbst (begrenzt)Gerichtskosten + TreuhänderSchulden überwiegen, geordnete Abwicklung nötig
Schlichte AnnahmeErbe persönlich, unbeschränktKeine Direktkosten - aber enormes HaftungsrisikoNur bei klar positivem Saldo empfehlenswert

Nächste Schritte

Bevor Sie ausschlagen, sollten Sie genau wissen, wer nach Ihnen an der Reihe ist. Besonders wenn minderjährige Kinder betroffen sind, müssen Sie innerhalb weniger Tage handeln.

Lesen Sie den ausführlichen Ratgeber zur Erbausschlagung: Frist, Kosten, Ablauf für alle Details. Eine Übersicht aller laufenden Fristen bietet der Beitrag Erbfall eingetreten: Die wichtigsten Schritte. Nutzen Sie den Erbschafts-Navigator zur Erfassung Ihrer persönlichen Situation. Oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch, um die Folgen einer Ausschlagung in Ihrem konkreten Fall zu besprechen.

Weiterführende Detail-Antworten


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