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Nachlass-Schutz

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Stand 26. März 2026

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Erbe ausschlagen: Wer erbt dann? Gesetzliche Erbfolge

Wer erbt, wenn Sie das Erbe ausschlagen? Die gesetzliche Erbfolge nach § 1953 BGB, Ordnungssystem der Erben und Sonderfälle bei Geschwistern.

Erbausschlagung·Gesetzliche Erbfolge·Nachlassrecht·§ 1953 BGB

Die Grundregel: § 1953 BGB

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, werden Sie rückwirkend so behandelt, als hätten Sie zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht existiert. Das ist die zentrale Rechtsfolge nach § 1953 Abs. 1 BGB: Der Anfall an den Ausschlagenden gilt als nicht erfolgt.

Das Erbe geht dann an die Person, die geerbt hätte, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte. Das klingt abstrakt. In der Praxis bedeutet es: Die gesetzliche Erbfolge rückt eine Stufe weiter.

Florian Enders erläutert die gesetzliche Erbfolge nach Erbausschlagung im Frankfurter Beratungsbüro
Florian Enders erläutert die gesetzliche Erbfolge nach Erbausschlagung im Frankfurter Beratungsbüro

Das Ordnungssystem der gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge folgt dem Ordnungssystem des BGB: Erben 1. Ordnung (Kinder, Enkel) schließen Erben 2. Ordnung (Eltern, Geschwister) vollständig aus. Innerhalb einer Ordnung gilt das Repräsentationsprinzip: Schlägt ein Kind aus, treten dessen eigene Kinder an seine Stelle. Eine ausführliche Erklärung mit allen Erbquoten und Ordnungen finden Sie in unserem Ratgeber Gesetzliche Erbfolge ohne Testament.

Für die Frage, wer nach einer Ausschlagung erbt, sind zwei Regeln entscheidend: Erstens rücken innerhalb derselben Ordnung die Nachkommen des Ausschlagenden nach. Zweitens wechselt das Erbe erst dann in die nächste Ordnung, wenn in der vorherigen Ordnung kein Erbe mehr vorhanden ist.

Konkrete Szenarien nach einer Ausschlagung

Szenario 1: Ein Kind schlägt aus, hat eigene Kinder

Der Erblasser hinterlässt drei Kinder. Kind A schlägt aus. Kind A hat zwei eigene Kinder.

Ergebnis: Die Kinder von A (Enkel des Erblassers) rücken nach. Kind B und Kind C erben je ein Drittel. Die beiden Enkel teilen sich das Drittel von Kind A und erhalten je ein Sechstel.

Szenario 2: Ein Kind schlägt aus, hat keine eigenen Kinder

Der Erblasser hinterlässt drei Kinder. Kind A schlägt aus und hat keine Kinder.

Ergebnis: Der Anteil von Kind A wächst den verbleibenden Miterben zu (§ 1935 BGB). Kind B und Kind C erben je die Hälfte.

Szenario 3: Alle Kinder schlagen aus

Der Erblasser hinterlässt zwei Kinder. Beide schlagen aus. Die Enkel gibt es nicht oder sie schlagen ebenfalls aus.

Ergebnis: Es gibt keine Erben erster Ordnung mehr. Das Erbe geht an die Erben zweiter Ordnung: die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen. Auch für diese Erben läuft eine eigene Ausschlagungsfrist.

Szenario 4: Verheirateter Erblasser, Ehepartner schlägt aus

Der Ehepartner ist kein Verwandter im Sinne des Ordnungssystems. Er hat ein eigenes gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten (§ 1931 BGB). Schlägt der Ehepartner aus, vergrößern sich die Anteile der verbleibenden Erben entsprechend.

Beispiel (Zugewinngemeinschaft): Der Erblasser hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. Die Ehefrau hätte die Hälfte geerbt (1/4 gesetzlicher Erbteil + 1/4 Zugewinnpauschale). Die Kinder je ein Viertel. Schlägt die Ehefrau aus, erben die beiden Kinder je die Hälfte.

Szenario 5: Alle schlagen aus, der Staat erbt

Schlagen sämtliche Erben aller Ordnungen aus, fällt der Nachlass an den Fiskus (§ 1936 BGB). In der Praxis erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte.

Der Staat kann die Erbschaft nicht ausschlagen. Er haftet aber nur mit dem Nachlass selbst (§ 1936 Abs. 2 BGB). Private Gläubiger können nicht auf Staatsvermögen zugreifen. Um solche Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen, empfiehlt sich eine rechtzeitige Nachfolgeplanung.

Sonderfall: Minderjährige Kinder als Nacherben

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, prüfen Sie sofort, ob Ihre minderjährigen Kinder als nächste Erben nachrücken. Das ist einer der häufigsten Fehler bei der Erbausschlagung.

Warum das gefährlich ist

Schlagen Sie als Kind des Erblassers aus, treten Ihre eigenen Kinder (die Enkel des Erblassers) an Ihre Stelle. Sind Ihre Kinder minderjährig, erben sie den überschuldeten Nachlass, wenn Sie nicht auch für sie ausschlagen.

So schlagen Sie für Ihre Kinder aus

  1. Sie müssen die Ausschlagung als gesetzlicher Vertreter für jedes Kind separat erklären.
  2. Die Ausschlagung für Minderjährige bedarf der Genehmigung des Familiengerichts (§ 1643 Abs. 2 BGB).
  3. Die Frist für die Ausschlagung der Kinder beginnt erst, wenn die Kinder als Erben berufen werden, also mit Ihrer eigenen Ausschlagung.
  4. Die Genehmigung durch das Familiengericht kann mehrere Wochen dauern. Stellen Sie den Antrag sofort nach Ihrer eigenen Ausschlagung.

Wichtig: Die 6-Wochen-Frist für die Kinder wird durch den Genehmigungsantrag beim Familiengericht nicht automatisch gehemmt. Die Gerichte sind hier uneinheitlich. Handeln Sie daher so schnell wie möglich.

Florian Enders, Steuerberater - Erbausschlagung
Florian Enders, Steuerberater - Erbausschlagung

Ausschlagung bei testamentarischer Erbfolge

Wurden Sie durch ein Testament zum Erben bestimmt, gelten besondere Regeln.

Ausschlagung der testamentarischen Erbschaft

Schlagen Sie die testamentarische Erbschaft aus, können Sie unter Umständen noch als gesetzlicher Erbe zum Zug kommen. Die testamentarische und die gesetzliche Berufung sind voneinander unabhängig. Sie können die eine ausschlagen und die andere annehmen.

Nacherbe im Testament

Hat der Erblasser im Testament einen Nacherben bestimmt, geht das Erbe bei Ausschlagung des Erstberufenen an den Nacherben. Gibt es keinen Nacherben, greift die gesetzliche Erbfolge.

Berliner Testament

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben. Schlägt der überlebende Ehepartner aus, werden die Schlusserben zu Erben des Erstversterbenden. Gleichzeitig kann der ausschlagende Ehepartner seinen Pflichtteil fordern.

Überblick: Wer erbt nach der Ausschlagung?

SituationNächster Erbe
Kind schlägt aus, hat eigene KinderEnkel des Erblassers (Repräsentationsprinzip)
Kind schlägt aus, hat keine KinderVerbleibende Geschwister (Anwachsung)
Alle Kinder schlagen ausEltern des Erblassers / deren Nachkommen
Ehepartner schlägt ausAnteil wächst den übrigen Erben zu
Alle Verwandten schlagen ausFiskus (Bundesland)
Testamentarischer Erbe schlägt ausNacherbe oder gesetzliche Erbfolge

Schritt-für-Schritt: Erbausschlagung sauber durchführen

In meiner Beratungspraxis sehe ich immer wieder, dass die Ausschlagung an Formfehlern scheitert oder zu spät kommt. Diese Reihenfolge funktioniert.

Schritt 1: Nachlass-Inventur in den ersten 14 Tagen

Aktiva (Konten, Immobilien, Versicherungen mit Bezugsberechtigung, Hausrat) und Passiva (Kredite, offene Rechnungen, laufende Verträge, Steuerschulden) erfassen. Bei Unsicherheit: Nachlassgericht um Auskunft zu bekannten Verbindlichkeiten bitten.

Schritt 2: Rechtsfolgen-Check für die nachrückenden Erben

Wer rückt nach mir nach - eigene Kinder, Geschwister, Eltern? Sind Minderjährige betroffen? Werden andere Familienzweige automatisch belastet? Wer in seiner eigenen Ausschlagung nicht mitdenkt, schickt die Schulden an die Enkel - und die Ausschlagungsfrist läuft für die separat.

Schritt 3: Termin beim Nachlassgericht oder Notar (innerhalb 6 Wochen ab Kenntnis)

Erklärung zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in notariell beglaubigter Form (§ 1945 BGB). Auslandswohnsitz: 6 Monate Frist (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Schritt 4: Wenn Minderjährige nachrücken: Familiengericht-Genehmigung beantragen

Sofort nach eigener Ausschlagung. Genehmigung dauert 4-8 Wochen. Die 6-Wochen-Frist für die Kinder ist separat und wird durch den Antrag nicht automatisch gehemmt.

Schritt 5: Dokumentation und Folge-Klärung

Ausschlagungsurkunde aufbewahren. Bezugsberechtigungen aus Lebensversicherungen prüfen - diese fallen NICHT in den Nachlass und bleiben trotz Ausschlagung erhalten. Eigene Steuerpflicht durch ausgezahlte Bezugsberechtigungen separat klären.

Schritt 6: Hausratsentnahme NICHT vor Ausschlagung

Wer Möbel, Schmuck oder Erinnerungsstücke aus der Wohnung holt, gilt als Erbe konkludent (Annahme der Erbschaft). Aus meiner Praxis: ein einzelner abgeholter Bilderrahmen kann die Ausschlagung kippen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?

Sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und des Berufungsgrundes (§ 1944 Abs. 1 BGB). Bei Auslandswohnsitz des Erblassers oder des Erben: sechs Monate. Die Frist ist NICHT verlängerbar.

Kann ich das Erbe nur teilweise ausschlagen?

Nein. Die Ausschlagung ist immer „ganz oder gar nicht". Wer den Aktienwert behalten und die Schulden abstoßen will, irrt. Lösung in der Praxis: Annahme + Beantragung der Nachlassverwaltung (§ 1975 BGB) - die Haftung wird auf den Nachlass begrenzt.

Was kostet eine Erbausschlagung?

Die Gebühr beim Nachlassgericht richtet sich nach dem Wert des Nachlasses (GNotKG-Tabelle). Bei einem überschuldeten oder werthaltigen Nachlass von 50.000 EUR liegt die Gebühr bei rund 165 EUR. Notarielle Beglaubigung kostet je nach Wert 50-200 EUR. Aus meiner Erfahrung sind das die einzigen sicheren Kosten - alles andere ist Schulden-Risiko.

Was passiert mit Lebensversicherungen, wenn ich ausschlage?

Lebensversicherungen mit konkret benanntem Bezugsberechtigten fallen NICHT in den Nachlass. Wer als Bezugsberechtigter eingetragen ist, bekommt die Auszahlung trotz Ausschlagung. Das gleiche gilt für Sparpläne mit Todesfallleistung und für Versorgungsausgleich-Konten.

Können meine Gläubiger mich zur Annahme zwingen?

Nicht direkt - aber wer absichtlich ausschlägt, um Gläubiger zu benachteiligen, riskiert eine Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz. Das Gericht kann die Ausschlagung dann den Gläubigern gegenüber als unwirksam ansehen. Beratung vor der Ausschlagung ist hier Pflicht.

Wer trägt die Beerdigungskosten, wenn alle ausschlagen?

Die Beerdigungspflicht ist landesrechtlich geregelt und trifft die nächsten Angehörigen unabhängig vom Erbrecht. Heißt: auch wer ausschlägt, kann beerdigungspflichtig sein. Die Kosten sind aber später als Nachlassverbindlichkeit gegen den Fiskus geltend zu machen, wenn der Staat erbt.

Was, wenn ich erst nach 6 Wochen merke, dass der Nachlass überschuldet ist?

Anfechtung der Annahme wegen Irrtums über die Überschuldung (§ 1954 BGB) - möglich, aber praktisch oft schwer. Voraussetzung: Sie hätten die Überschuldung bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennen können. Wer es versäumt hat zu prüfen, verliert.

Vergleichstabelle: Ausschlagung vs. Annahme bei überschuldetem Nachlass

StrategieWer haftet?KostenWann sinnvoll?
AusschlagungNiemand mehr aus Erbenkreis~165 EUR GerichtsgebührKlare Überschuldung, keine emotionalen Werte
Annahme + NachlassverwaltungNachlass selbst (nicht Erben-Privatvermögen)1-3 Prozent VerwaltervergütungUnklare Verhältnisse, Werte vermutet
Annahme + NachlassinsolvenzNachlass selbstGerichtskosten + TreuhänderSchulden > Aktiva nachträglich bekannt
Schlichte AnnahmeErbe persönlich, unbegrenztKeine Direktkosten - aber RisikoNur bei klar positivem Saldo

Nächste Schritte

Bevor Sie ausschlagen, sollten Sie wissen, wer nach Ihnen an der Reihe ist. Besonders wenn minderjährige Kinder betroffen sind, müssen Sie schnell handeln.

Lesen Sie den ausführlichen Ratgeber zur Erbausschlagung für alle Details zu Fristen, Kosten und Formvorschriften. Eine Übersicht aller laufenden Pflichten bietet der Ratgeber Erbfall eingetreten: Die wichtigsten Schritte und Fristen. Nutzen Sie den Erbschafts-Navigator, um Ihre persönliche Situation zu erfassen. Oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch, um die Folgen der Ausschlagung in Ihrem konkreten Fall durchzusprechen.

Weiterführende Detail-Antworten


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Florian Enders, Steuerberater

Die Ausschlagungsfrist läuft: sechs Wochen, § 1944 BGB.

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Ob Ausschlagen in Ihrem Fall die richtige Entscheidung ist, lässt sich meist in einem Gespräch klären. Warten Sie nicht bis kurz vor Fristende.

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