
Erbe ausschlagen 2026: Frist, Kosten, Ablauf und Folgen
Erbe ausschlagen 2026: 6-Wochen-Frist, Kosten ab 30 EUR, wer dann erbt, Pflichtteil-Option und was bei verpasster Frist zu tun ist.
Eine Erbausschlagung ist die einseitige, formgebundene Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, mit der ein berufener Erbe die Erbschaft zurückweist. Sie ist das wichtigste Instrument, um sich vor einem überschuldeten Nachlass zu schützen – funktioniert aber nur innerhalb einer engen Frist. Wer das Erbe ausschlagen will, hat dafür in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall Zeit (§ 1944 BGB).
TL;DR: Eine Erbausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall beim Nachlassgericht erklärt werden – persönlich zur Niederschrift (30 EUR) oder notariell beglaubigt (wertabhängig). Wer ausschlägt, gilt rückwirkend als nie erbberechtigt; an seine Stelle treten die Erben der nächsten Ordnung. Verstreicht die Frist ungenutzt, bleibt nur noch die Anfechtung wegen Irrtums (§ 1954 BGB).
Wann sollten Sie ein Erbe ausschlagen?
Nicht jedes Erbe ist ein Gewinn. Wenn der Nachlass überschuldet ist, die Verbindlichkeiten unklar sind oder belastende Auflagen am Erbe hängen, kann die Ausschlagung die richtige Entscheidung sein. Als Erbe haften Sie nach § 1967 BGB grundsätzlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Verstorbenen. Dieses Risiko lässt sich nur durch eine fristgerechte Ausschlagung – oder durch Haftungsbeschränkungen wie Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz – vollständig ausschließen.
Typische Gründe für eine Erbausschlagung:
- Überschuldeter Nachlass: Die Verbindlichkeiten übersteigen die Vermögenswerte. Kredite, Bürgschaften oder Steuernachforderungen machen das Erbe zur Belastung.
- Unklare Vermögenslage: Wenn Sie innerhalb der Frist nicht feststellen können, ob der Nachlass positiv oder negativ ist.
- Pflichtteil statt Erbe: Pflichtteilsberechtigte können in bestimmten Konstellationen ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil verlangen. Das ist häufig vorteilhaft, wenn das Erbe mit Auflagen, Vermächtnissen oder einer Vor- und Nacherbschaft belastet ist – mehr dazu im Ratgeber Pflichtteil beim Erbe: Anspruch, Höhe und Berechnung für Kinder.
- Strategische Gründe: In manchen Fällen schlagen Erben aus, um die Erbfolge zugunsten anderer Angehöriger zu verschieben oder eine ungünstige Erbengemeinschaft aufzulösen.
Vor- und Nachteile der Erbausschlagung
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Keine Haftung für Nachlassverbindlichkeiten | Verlust aller Vermögenswerte (auch Sentimentale) |
| Pflichtteil kann unter Voraussetzungen verlangt werden | Unwiderruflich nach Wirksamwerden (§ 1953 BGB) |
| Schutz vor unklaren Steuer- und Bürgschaftsrisiken | Bestattungspflicht bleibt für nahe Angehörige |
| Klare Rechtslage statt jahrelanger Nachlasspflege | Folgeerben (z. B. eigene Kinder) müssen ggf. ebenfalls ausschlagen |
Frist für die Erbausschlagung: 6 Wochen
Die Ausschlagungsfrist ist in § 1944 BGB geregelt. Sie beträgt sechs Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Anfall und dem Grund seiner Berufung Kenntnis erlangt. Das bedeutet: Nicht der Todestag zählt, sondern der Tag, an dem Sie erfahren, dass und warum Sie Erbe sind. Was passiert, wenn diese Frist verstreicht, erfahren Sie im Ratgeber Erbausschlagung bei verpasster Frist.
Fristbeginn bei Testament
Wurden Sie durch ein Testament zum Erben bestimmt, beginnt die Frist erst mit der Bekanntgabe des Testaments durch das Nachlassgericht. Die Eröffnung des Testaments wird Ihnen förmlich mitgeteilt, üblicherweise per Postzustellungsurkunde. Ab dem Tag, an dem Ihnen die Niederschrift über die Eröffnung zugeht, laufen die sechs Wochen.
Fristbeginn bei gesetzlicher Erbfolge
Sind Sie gesetzlicher Erbe, beginnt die Frist, sobald Sie vom Tod des Erblassers und von Ihrer Erbenstellung erfahren. In der Praxis ist das häufig der Todestag selbst – jedenfalls bei Ehepartnern und Kindern. Bei entfernteren Verwandten kann der Fristbeginn deutlich später liegen, etwa wenn das Nachlassgericht erst nach Ausschlagungen vorrangiger Erben aktiv wird.
Verlängerte Frist bei Auslandsbezug
Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hält sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Diese verlängerte Frist gilt insbesondere für Erbfälle mit Bezug zu Spanien, der Schweiz oder den USA, in denen die Aufklärung des Nachlasses regelmäßig länger dauert.
Entscheidend: Lassen Sie die Frist verstreichen, gelten Sie als Erbe. Eine nachträgliche Ausschlagung ist dann nur noch über die Anfechtung der Annahme möglich – mit hohen Hürden.
Was kostet es, ein Erbe auszuschlagen?
Die Kosten einer Erbausschlagung sind im Verhältnis zum vermiedenen Haftungsrisiko überschaubar.
Beim Nachlassgericht: Die Gebühr für die Erklärung zur Niederschrift beträgt einheitlich 30 EUR (Nr. 12210 KV GNotKG). Dieser Betrag fällt unabhängig vom Nachlasswert an.
Beim Notar: Alternativ können Sie die Ausschlagung notariell beglaubigen lassen. Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des reinen Aktivnachlasses – also dem Vermögen ohne Schulden. Für die Beglaubigung der Unterschrift fällt eine 0,5-Gebühr nach Nr. 21201 KV GNotKG an, mindestens jedoch 20 EUR.
Konkrete Beispielwerte:
- Nachlasswert 10.000 EUR: circa 35 EUR Notargebühr
- Nachlasswert 50.000 EUR: circa 82,50 EUR Notargebühr
- Nachlasswert 100.000 EUR: circa 137 EUR Notargebühr
- Nachlasswert 500.000 EUR: circa 467,50 EUR Notargebühr
Hinzu kommen Auslagen (Porto, Schreibkosten) und 19 % Umsatzsteuer auf die Notargebühr. Bei einem überschuldeten Nachlass kann der Geschäftswert auf den gesetzlichen Mindestwert reduziert werden – sprechen Sie das aktiv an.
Versand: Wird die notariell beglaubigte Erklärung per Post ans Nachlassgericht geschickt, kommen Porto und gegebenenfalls Einschreiben hinzu. Wichtig: Die Erklärung muss innerhalb der Frist beim Gericht eingegangen sein, nicht nur abgeschickt.
Kostentabelle im Überblick
| Weg | Kosten | Frist beachten |
|---|---|---|
| Nachlassgericht (persönlich, zur Niederschrift) | 30 EUR pauschal | Vorsprache innerhalb der Frist |
| Notar (beglaubigte Erklärung) | wertabhängig ab circa 35 EUR | Eingang beim Gericht innerhalb der Frist |
| Anwalt (Vertretung mit Vollmacht) | nach RVG | Vollmacht muss notariell beglaubigt sein |
Erbe ausschlagen: Wer erbt dann?
Die Ausschlagung wirkt zurück auf den Zeitpunkt des Erbfalls. Gemäß § 1953 Abs. 1 BGB gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt. Das Erbe geht an denjenigen, der Erbe geworden wäre, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte. Eine ausführliche Darstellung der Erbfolge nach der Ausschlagung finden Sie im Ratgeber Erbe ausschlagen: Wer erbt dann?.
Reihenfolge bei gesetzlicher Erbfolge
In der Praxis bedeutet das: Schlägt ein Kind des Erblassers aus, treten dessen eigene Kinder (die Enkel des Erblassers) an seine Stelle. Haben diese keine Kinder oder schlagen ebenfalls aus, rücken die Erben der nächsten Ordnung nach.
Die gesetzliche Erbfolge arbeitet in Ordnungen:
- Erben erster Ordnung: Kinder und deren Abkömmlinge
- Erben zweiter Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen)
- Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge
Schlagen alle Erben einer Ordnung aus, erbt die nächste Ordnung. Schlagen sämtliche Erben aus, fällt der Nachlass an den Fiskus (§ 1936 BGB). Der Staat kann die Erbschaft nicht ausschlagen, haftet aber nur mit dem Nachlass selbst – Privatvermögen des Fiskus ist nicht betroffen.
Ausschlagung bei Minderjährigen
Für minderjährige Erben müssen die gesetzlichen Vertreter (in der Regel beide sorgeberechtigten Eltern gemeinsam) die Ausschlagung erklären. Das Familiengericht muss die Ausschlagung in vielen Fällen genehmigen (§ 1643 Abs. 2 BGB). Planen Sie dafür ausreichend Zeit ein. In der Praxis hemmt der Genehmigungsantrag die 6-Wochen-Frist nicht automatisch – die Frist läuft in dieser Zeit zwar formell weiter, in Rechtsprechung und Literatur wird aber überwiegend angenommen, dass die Frist erst mit Mitteilung der rechtskräftigen Genehmigung an die Eltern abläuft.

Erbe ausschlagen bei Geschwistern
Wenn Geschwister gemeinsam erben und einer ausschlägt, verteilt sich sein Anteil auf die verbleibenden Miterben. Schlagen alle Geschwister aus, geht das Erbe an die nächste Ordnung.
Jeder entscheidet einzeln
Jeder Erbe trifft seine Entscheidung unabhängig. Eine gemeinsame Ausschlagung gibt es nicht. Wenn drei Geschwister erben und einer ausschlägt, wächst sein Anteil den anderen beiden an (§ 1935 BGB).
Beispiel: Drei Geschwister erben je ein Drittel von 90.000 EUR. Schwester A schlägt aus. Ihr Drittel (30.000 EUR) wird hälftig auf Bruder B und Schwester C verteilt. B und C erben nun jeweils 45.000 EUR – sofern Schwester A keine eigenen Kinder hat. Hat sie Kinder, treten diese als Ersatzerben an ihre Stelle (§ 1924 Abs. 3 BGB), und der Anteil wandert nicht zu B und C.
Strategische Ausschlagung unter Geschwistern
In der Praxis gibt es Fälle, in denen ein Geschwisterteil zugunsten eines anderen ausschlägt – etwa wenn die elterliche Immobilie übernommen werden soll. Beachten Sie: Schlagen Sie aus, haben Sie keinen Einfluss mehr darauf, was mit dem Nachlass geschieht. Die Ausschlagung "zugunsten" eines bestimmten Erben ist nach deutschem Recht nicht vorgesehen – dafür greift die normale Reihenfolge der Ersatzerben. Sauberer ist meist eine Erbauseinandersetzung mit Abfindung oder eine notarielle Übertragung des Erbteils nach § 2033 BGB.
Beerdigungskosten trotz Erbausschlagung
Die Frage, wer die Beerdigungskosten trägt, ist unabhängig von der Erbenstellung. Auch wer das Erbe ausschlägt, kann für die Bestattungskosten trotz Erbausschlagung herangezogen werden.
Bestattungspflicht und Kostentragung
Nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer sind nahe Angehörige bestattungspflichtig. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Erbfolge. Die Kosten einer angemessenen Bestattung betragen in Deutschland je nach Region und Bestattungsart durchschnittlich 5.000 bis 10.000 EUR.
Kostentragungspflicht in drei Stufen:
- Erben: Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten (§ 1968 BGB). Die Erben tragen sie vorrangig.
- Unterhaltspflichtige Angehörige: Haben alle ausgeschlagen, können die Ordnungsämter unterhaltspflichtige Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) heranziehen.
- Sozialhilfeträger: Kann niemand zahlen oder ist die Kostentragung unzumutbar, übernimmt das Sozialamt die Kosten nach § 74 SGB XII und fordert sie gegebenenfalls zurück.
Tipp: Wenn Sie ein Erbe ausschlagen und trotzdem die Bestattung organisieren, bewahren Sie alle Belege auf. Unter Umständen können Sie die Kosten vom Nachlassgericht aus dem Nachlass oder von den tatsächlichen Erben zurückfordern.
Frist verpasst: Was tun, wenn Sie nichts wussten?
Wer die 6-Wochen-Frist verstreichen lässt, gilt grundsätzlich als Erbe. Es gibt jedoch eine Ausnahme: die Anfechtung der Annahme wegen Irrtums.
Anfechtung der Erbschaftsannahme (§ 1954 BGB)
Wenn Sie von einem wesentlichen Umstand nichts wussten – etwa von erheblichen Nachlassschulden – können Sie die durch Fristablauf fingierte Annahme anfechten. Die Anfechtung hat die Wirkung einer Ausschlagung.
Voraussetzungen:
- Sie wussten nichts von der Überschuldung des Nachlasses oder einer anderen wesentlichen Tatsache
- Die Unkenntnis war nicht fahrlässig
- Die Anfechtungsfrist beträgt ebenfalls sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes (§ 1954 Abs. 2 BGB)
- Die Anfechtung muss in derselben Form wie eine Ausschlagung erfolgen (notariell beglaubigt oder zur Niederschrift)
Häufige Anfechtungsgründe
- Unbekannte Schulden des Erblassers (Bürgschaften, Darlehen, Steuernachforderungen)
- Unbekanntes Testament, das die Erbquote verändert
- Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses
- Annahme, der Nachlass sei werthaltig, weil eine Immobilie vorhanden ist – tatsächlich aber höhere Belastungen
Achtung: Die Gerichte stellen hohe Anforderungen. Wer sich nicht innerhalb der 6-Wochen-Frist um Auskunft bemüht hat, obwohl es zumutbar gewesen wäre (Schufa-Auskunft, Kontostandsabfrage, Sichtung der Unterlagen), kann sich auf den Irrtum nicht berufen. Lassen Sie die Erfolgsaussichten anwaltlich prüfen.
Muster und Vordruck für die Erbausschlagung
Die Ausschlagung muss entweder persönlich beim Nachlassgericht zur Niederschrift erklärt oder in notariell beglaubigter Form eingereicht werden (§ 1945 BGB). Ein formloses Schreiben per Brief oder E-Mail reicht nicht. Im Ratgeber Muster und Vordruck für die Erbausschlagung finden Sie eine vollständige Vorlage mit allen Pflichtangaben.
Was die Erklärung enthalten muss
- Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse
- Name und letzter Wohnsitz des Erblassers
- Sterbedatum
- Ihre Beziehung zum Erblasser (Verwandtschaftsgrad)
- Den Berufungsgrund (Testament oder gesetzliche Erbfolge)
- Die ausdrückliche Erklärung, dass Sie die Erbschaft ausschlagen
- Ort, Datum und Ihre Unterschrift
Muster-Formulierung
"Hiermit schlage ich, [Vorname Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft in [Adresse], die Erbschaft nach [Name des Erblassers], verstorben am [Datum], zuletzt wohnhaft in [Adresse], aus jedem Berufungsgrund aus."
Der Zusatz "aus jedem Berufungsgrund" stellt sicher, dass Sie sowohl als gesetzlicher als auch als testamentarischer Erbe ausschlagen – und die Ausschlagung später nicht durch ein nachträglich aufgefundenes Testament unterlaufen wird.
Zuständiges Nachlassgericht
Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Sie können die Erklärung aber auch bei jedem anderen Amtsgericht zur Niederschrift abgeben. Dieses leitet sie dann weiter. Beachten Sie: Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingeht – nicht beim aufgenommenen Gericht.
Erbschein nach einer Erbausschlagung
Mit der Ausschlagung scheiden Sie aus dem Kreis der Erben aus. Einen Erbschein müssen daher die nachrückenden Erben beantragen, nicht der Ausschlagende.
Ablauf: Der neue Erbe stellt beim Nachlassgericht einen Erbscheinsantrag und weist seine Erbenstellung nach. Hierzu gehört in der Regel die Vorlage der vorrangigen Ausschlagungserklärung. Das Nachlassgericht prüft die Erbfolge und stellt den Erbschein aus.
Kosten Erbschein 2026: Die Gebühren richten sich nach dem reinen Nachlasswert nach Tabelle B GNotKG. Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 100.000 EUR fallen für die Erteilung des Erbscheins zwei Gebühren an (eine für die Erteilung, eine für die eidesstattliche Versicherung) – zusammen circa 546 EUR.
Alternative: In vielen Fällen ist ein Erbschein nicht zwingend nötig. Banken und Grundbuchämter akzeptieren häufig ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Erbnachweis – das spart die Erbscheinsgebühren komplett ein.
Häufige Fehler bei der Erbausschlagung
- Frist unterschätzt: Sechs Wochen vergehen schnell, besonders in einer Trauerphase. Markieren Sie den Fristablauf sofort im Kalender.
- Formfehler: Ein einfacher Brief ans Nachlassgericht genügt nicht. Ohne Notar oder Protokoll ist die Ausschlagung unwirksam.
- Konkludente Annahme: Wer Nachlassgegenstände an sich nimmt, Konten nutzt, Wohnung räumt oder Verträge kündigt, kann als annehmender Erbe behandelt werden – auch wenn formell nichts erklärt wurde.
- Minderjährige vergessen: Schlagen Sie aus, rücken möglicherweise Ihre minderjährigen Kinder als Erben nach. Für sie müssen Sie ebenfalls fristgerecht ausschlagen – mit familiengerichtlicher Genehmigung.
- Keine Beratung: Die Ausschlagung ist nach Wirksamwerden grundsätzlich unwiderruflich. Einmal erklärt, gibt es nur den schwierigen Weg über die Anfechtung der Ausschlagung selbst.
- Zusatz "aus jedem Berufungsgrund" vergessen: Wer nur als gesetzlicher Erbe ausschlägt, kann durch ein später aufgefundenes Testament dennoch Erbe werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Kosten für die Erbausschlagung 2026?
Die Erklärung beim Nachlassgericht kostet pauschal 30 EUR (Nr. 12210 KV GNotKG), unabhängig vom Nachlasswert. Beim Notar richten sich die Gebühren nach dem Aktivnachlass: bei 10.000 EUR rund 35 EUR, bei 50.000 EUR rund 82,50 EUR, bei 100.000 EUR rund 137 EUR (jeweils 0,5-Gebühr nach Nr. 21201 KV GNotKG, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer).
Was sind die Vor- und Nachteile, wenn ich das Erbe ausschlage?
Hauptvorteil ist der Schutz vor Schulden des Erblassers – Sie haften nicht mehr mit Ihrem Privatvermögen. Hauptnachteil ist der vollständige Verlust am Nachlass: Sie können sich nicht einzelne Gegenstände heraussuchen und der Rest abtreten. Sinnvoll ist die Ausschlagung vor allem bei überschuldetem oder unklarem Nachlass, bei belastenden Auflagen oder als Schritt hin zum Pflichtteil. Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis (§ 1944 BGB).
Wie erhalte ich nach einer Erbausschlagung einen Erbschein?
Den Erbschein beantragen die nachrückenden Erben beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Erforderlich sind eine eidesstattliche Versicherung über die Erbenstellung sowie der Nachweis, dass vorrangige Erben ausgeschlagen haben. Das Nachlassgericht prüft die Erbfolge eigenständig. Die Gebühren richten sich nach Tabelle B GNotKG und liegen bei einem Nachlass von 100.000 EUR bei circa 546 EUR.
Kann ich nur einen Teil des Erbes ausschlagen?
Nein. Eine Erbausschlagung ist grundsätzlich nur insgesamt möglich (§ 1950 BGB). Ein Erbe kann seine Erbschaft nicht aufteilen und nur die Schulden ausschlagen. Ausnahme: Sind Sie aus mehreren Berufungsgründen Erbe (z. B. Testament und gesetzliche Erbfolge), können Sie aus einzelnen Gründen ausschlagen, aus anderen annehmen.
Was passiert mit der Erbschaftsteuer, wenn ich ausschlage?
Wer wirksam ausschlägt, wird steuerlich nicht als Erwerber behandelt – es fällt keine Erbschaftsteuer an. Die Steuerpflicht entsteht stattdessen bei den nachrückenden Erben. Wichtig: Eine Ausschlagung gegen Abfindung kann der Erbschaftsteuer unterliegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG).
Wie lange habe ich Zeit, wenn ich im Ausland lebe?
Hat der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt oder hielten Sie sich zum Fristbeginn im Ausland auf, beträgt die Frist sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB). Diese Regelung greift häufig bei deutschen Auswanderern in Spanien, Italien oder der Schweiz.
Was tun, wenn ich erst nach Jahren von einem überschuldeten Nachlass erfahre?
Solange Sie nicht fahrlässig untätig waren, kommt eine Anfechtung der (durch Fristablauf eingetretenen) Annahme nach § 1954 BGB in Betracht. Die Anfechtungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes und endet spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall (§ 1954 Abs. 4 BGB). Eine anwaltliche Prüfung ist hier praktisch immer ratsam.
Nächste Schritte
Ob eine Erbausschlagung in Ihrer Situation sinnvoll ist, hängt von der konkreten Nachlasszusammensetzung ab. Eine vorschnelle Ausschlagung kann ebenso teuer werden wie eine vorschnelle Annahme – etwa wenn ein vermeintlich überschuldeter Nachlass durch eine Lebensversicherung oder ein bislang unbekanntes Wertpapierdepot doch werthaltig wird. Eine Übersicht über alle laufenden Fristen und Pflichten finden Sie im Ratgeber Erbfall eingetreten: Die wichtigsten Schritte und Fristen.
Nutzen Sie den Erbschafts-Navigator, um Ihre persönliche Checkliste zu erstellen. Oder vereinbaren Sie direkt ein Erstgespräch, um Ihre Optionen innerhalb der laufenden Frist strukturiert zu besprechen – idealerweise spätestens in Woche 3 nach Kenntnis vom Erbfall, damit Zeit für Recherche und gegebenenfalls einen Notartermin bleibt.
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Florian Enders
Steuerberater, CFE, CCFE
Sparringspartner für Unternehmen und Familien mit Substanz. Schwerpunkte: Nachfolgeberatung, Holdingstrukturen, Stiftungen und steueroptimierte Vermögensgestaltung.
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