Erbe ausschlagen und Beerdigungskosten: Wer zahlt die Bestattung?
Erbe ausgeschlagen, aber wer zahlt die Beerdigung? Bestattungspflicht nach Landesrecht, Nachlassverbindlichkeit nach SS 1968 BGB und wann das Sozialamt einspringt.
Muss ich Beerdigungskosten zahlen, wenn ich das Erbe ausschlage?
Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Die Erbausschlagung befreit Sie von den Schulden des Verstorbenen. Sie befreit Sie aber nicht automatisch von der Pflicht, die Bestattung zu bezahlen. Diese beiden Rechtskreise sind voneinander unabhaengig.
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen zwei Grundlagen fuer die Kostentragung:
- Nachlassverbindlichkeit (SS 1968 BGB): Die Kosten einer angemessenen Bestattung traegt der Erbe. Wer ausschlaegt, ist kein Erbe und faellt aus dieser Pflicht heraus.
- Bestattungspflicht (Landesrecht): Die Bestattungsgesetze der Bundeslaender verpflichten nahe Angehoerige, die Bestattung zu veranlassen. Diese Pflicht besteht unabhaengig davon, ob Sie Erbe sind oder nicht.
In der Praxis bedeutet das: Sie koennen das Erbe ausschlagen und trotzdem auf den Beerdigungskosten sitzen bleiben.
Bestattungspflicht und Nachlassverbindlichkeit: Der Unterschied
Nachlassverbindlichkeit nach SS 1968 BGB
Die Kosten der Beerdigung des Erblassers traegt der Erbe. Das ist eine klare Regelung. Schlagen Sie das Erbe aus, werden Sie behandelt, als haetten Sie nie geerbt. Die Nachlassverbindlichkeit trifft dann denjenigen, der tatsaechlich Erbe wird.
Wenn alle Erben ausschlagen, faellt der Nachlass an den Fiskus (SS 1936 BGB). Der Staat haftet dann mit dem Nachlass fuer die Bestattungskosten. Reicht der Nachlass nicht, bleibt der Staat auf den Kosten nicht sitzen. Stattdessen wendet sich das Ordnungsamt an die bestattungspflichtigen Angehoerigen.
Bestattungspflicht nach Landesrecht
Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz. Diese Gesetze regeln, wer die Bestattung veranlassen muss. Die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen ist aehnlich aufgebaut:
- Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Enkelkinder
- Grosseltern
Die Bestattungspflicht ist eine oeffentlich-rechtliche Pflicht. Sie entsteht durch das Verwandtschaftsverhaeltnis, nicht durch die Erbenstellung. Eine Erbausschlagung aendert daran nichts.
Beispiel aus Hessen (SS 13 BestG HE): Bestattungspflichtig sind in folgender Reihenfolge der Ehegatte, die Kinder, die Eltern, die Geschwister und die Enkelkinder. Wer bestattungspflichtig ist und die Bestattung nicht veranlasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Was kostet eine Beerdigung in Deutschland?
Die Kosten einer Bestattung variieren stark. Eine einfache Beisetzung kann bei 3.000 EUR beginnen. Eine aufwendige Bestattung mit grosser Trauerfeier kann 15.000 EUR oder mehr kosten.
Durchschnittliche Kostenaufstellung
| Position | Kosten | |---|---| | Bestatter (Sarg, Ueberführung, Aufbahrung) | 1.500 bis 4.000 EUR | | Friedhofsgebuehren (Grabstelle, Beisetzung) | 800 bis 3.500 EUR | | Grabstein und Einfassung | 1.500 bis 5.000 EUR | | Trauerfeier (Blumen, Redner, Drucksachen) | 500 bis 2.000 EUR | | Sterbeurkunden und Formalitaeten | 100 bis 300 EUR | | Gesamt (Durchschnitt) | 5.000 bis 10.000 EUR |
Das Ordnungsamt legt bei der Kostentragung den Massstab einer "angemessenen Bestattung" an. Luxurioese Ausstattungen gehoeren nicht dazu. Aber eine wuerdige Bestattung mit Sarg oder Urne, Grabstelle und einfacher Trauerfeier wird als angemessen angesehen.
Drei Stufen der Kostentragung
Die Praxis hat sich auf eine dreistufige Reihenfolge eingespielt:
Stufe 1: Die Erben (SS 1968 BGB)
Vorrangig tragen die Erben die Bestattungskosten. Gibt es Erben und reicht der Nachlass, werden die Kosten aus dem Nachlass beglichen. Die Erben haften mit ihrem gesamten Privatvermoegen, wenn der Nachlass nicht ausreicht.
Stufe 2: Bestattungspflichtige Angehoerige (Landesrecht)
Haben alle Erben ausgeschlagen oder ist der Nachlass voellig mittellos, wendet sich das Ordnungsamt an die bestattungspflichtigen Angehoerigen. Das Amt ordnet die Bestattung an und stellt die Kosten per Leistungsbescheid in Rechnung.
Gegen diesen Bescheid koennen Sie Widerspruch einlegen und anschliessend klagen. Die Erfolgsaussichten sind aber gering, wenn Sie tatsaechlich bestattungspflichtig sind.
Stufe 3: Das Sozialamt (SS 74 SGB XII)
Kann kein Angehoeriger die Kosten tragen, uebernimmt der Traeger der Sozialhilfe die erforderlichen Kosten einer Bestattung. Voraussetzung: Den Verpflichteten ist die Kostentragung nicht zuzumuten.
Voraussetzungen fuer die Uebernahme durch das Sozialamt:
- Sie sind bestattungspflichtig
- Sie koennen die Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermoegen tragen
- Der Nachlass reicht nicht zur Deckung
- Es gibt keine anderen zahlungsfaehigen Angehoerigen
Das Sozialamt prueft Ihre finanzielle Leistungsfaehigkeit. Vermoegen ueber den Schonbetraegen wird angerechnet. Der Antrag muss in der Regel vor oder unmittelbar nach der Bestattung gestellt werden.
Praktische Tipps: So schuetzen Sie sich
Tipp 1: Belege aufbewahren
Wenn Sie die Bestattung organisieren, obwohl Sie das Erbe ausgeschlagen haben, bewahren Sie saemtliche Rechnungen und Belege auf. Sie haben einen Erstattungsanspruch gegen die tatsaechlichen Erben oder den Nachlass.
Tipp 2: Kostenvoranschlaege einholen
Holen Sie vor der Bestattung mindestens zwei Kostenvoranschlaege ein. Das Ordnungsamt erstattet nur angemessene Kosten. Wer eine aufwendige Bestattung waehlt, bleibt auf der Differenz sitzen.
Tipp 3: Fruehzeitig das Sozialamt kontaktieren
Wenn absehbar ist, dass Sie die Kosten nicht tragen koennen, stellen Sie den Antrag nach SS 74 SGB XII vor der Bestattung. Im Nachhinein wird die Genehmigung deutlich schwieriger.
Tipp 4: Sterbegeldversicherung pruefen
Pruefen Sie, ob der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung hatte. Diese Policen decken haeufig 5.000 bis 15.000 EUR ab und werden unabhaengig vom Nachlass an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Der Bezugsberechtigte ist oft ein naher Angehoeriger.
Tipp 5: Bestattungspflicht und Erbausschlagung entkoppeln
Treffen Sie beide Entscheidungen bewusst und getrennt. Die Frage "Schlage ich das Erbe aus?" und die Frage "Wer organisiert die Bestattung?" haben unterschiedliche Fristen und Rechtsgrundlagen.
Sonderfall: Bestattung bereits bezahlt, dann Erbe ausgeschlagen
Wer die Bestattung organisiert und bezahlt hat und danach das Erbe ausschlaegt, hat einen Erstattungsanspruch gegen den Nachlass. Die Kosten einer angemessenen Bestattung sind Nachlassverbindlichkeiten. Der neue Erbe oder der Nachlassverwalter muss diese Kosten erstatten.
In der Praxis ist die Durchsetzung allerdings schwierig, wenn der Nachlass ueberschuldet ist. Dann reicht das Nachlassvermoegen nicht fuer eine vollstaendige Erstattung.
Haeufige Fragen
Kann das Ordnungsamt mich zwingen, die Beerdigung zu bezahlen?
Ja. Wenn Sie bestattungspflichtig sind und die Bestattung nicht veranlassen, ordnet das Ordnungsamt die Bestattung von Amts wegen an. Die Kosten erhalten Sie als Leistungsbescheid. Dagegen koennen Sie Widerspruch einlegen, aber die Bestattungspflicht selbst laesst sich nicht abschuetteln.
Zaehlen Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer?
Ja. Fuer die Erben sind die Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfaehig (SS 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Der Pauschbetrag betraegt 10.300 EUR, ohne dass Nachweise erforderlich sind.
Was passiert, wenn der Verstorbene eine Bestattungsverfuegung hinterlassen hat?
Eine Bestattungsverfuegung regelt, wie die Bestattung ablaufen soll (Erd- oder Feuerbestattung, Ort, Ablauf). Sie regelt aber nicht, wer die Kosten traegt. Die Kostentragungspflicht ergibt sich weiterhin aus SS 1968 BGB und dem Landesbestattungsrecht.
Naechste Schritte
Die Entscheidung ueber eine Erbausschlagung sollten Sie nicht treffen, ohne die Frage der Beerdigungskosten mitgedacht zu haben. Beide Themen greifen ineinander.
Nutzen Sie den Erbschafts-Navigator, um Ihre Situation strukturiert zu erfassen. Oder vereinbaren Sie ein Erstgespraech, um die finanziellen Folgen einer Ausschlagung in Ihrem konkreten Fall zu besprechen.

Florian Enders
Steuerberater, CFE, CCFE
Sparringspartner für Unternehmen und Familien mit Substanz. Schwerpunkte: Nachfolgeberatung, Holdingstrukturen, Stiftungen und steueroptimierte Vermögensgestaltung.
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