
Erbe ausschlagen und Beerdigungskosten: Wer zahlt die Bestattung?
Erbe ausgeschlagen, aber wer zahlt die Beerdigung? Bestattungspflicht nach Landesrecht und Nachlassverbindlichkeit nach § 1968 BGB einfach erklärt.
Muss ich Beerdigungskosten zahlen, wenn ich das Erbe ausschlage?
Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Die Erbausschlagung befreit Sie von den Schulden des Verstorbenen. Sie befreit Sie aber nicht automatisch von der Pflicht, die Bestattung zu bezahlen. Diese beiden Rechtskreise sind voneinander unabhängig.
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen zwei Grundlagen für die Kostentragung:
- Nachlassverbindlichkeit (§ 1968 BGB): Die Kosten einer angemessenen Bestattung trägt der Erbe. Wer ausschlägt, ist kein Erbe und fällt aus dieser Pflicht heraus.
- Bestattungspflicht (Landesrecht): Die Bestattungsgesetze der Bundesländer verpflichten nahe Angehörige, die Bestattung zu veranlassen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Sie Erbe sind oder nicht.
In der Praxis bedeutet das: Sie können das Erbe ausschlagen und trotzdem auf den Beerdigungskosten sitzen bleiben.
Bestattungspflicht und Nachlassverbindlichkeit: Der Unterschied
Nachlassverbindlichkeit nach § 1968 BGB
Die Kosten der Beerdigung des Erblassers trägt der Erbe. Das ist eine klare Regelung. Schlagen Sie das Erbe aus, werden Sie behandelt, als hätten Sie nie geerbt. Die Nachlassverbindlichkeit trifft dann denjenigen, der tatsächlich Erbe wird.
Wenn alle Erben ausschlagen, fällt der Nachlass an den Fiskus (§ 1936 BGB). Der Staat haftet dann mit dem Nachlass für die Bestattungskosten. Reicht der Nachlass nicht, bleibt der Staat auf den Kosten nicht sitzen. Stattdessen wendet sich das Ordnungsamt an die bestattungspflichtigen Angehörigen.
Bestattungspflicht nach Landesrecht
Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz. Diese Gesetze regeln, wer die Bestattung veranlassen muss. Die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen ist ähnlich aufgebaut:
- Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Enkelkinder
- Großeltern
Die Bestattungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht. Sie entsteht durch das Verwandtschaftsverhältnis, nicht durch die Erbenstellung. Eine Erbausschlagung ändert daran nichts.
Beispiel aus Hessen (§ 13 FBG Hessen): Bestattungspflichtig sind in folgender Reihenfolge der Ehegatte, die Kinder, die Eltern, die Geschwister und die Enkelkinder. Wer bestattungspflichtig ist und die Bestattung nicht veranlasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Was kostet eine Beerdigung in Deutschland?
Die Kosten einer Bestattung variieren stark. Eine einfache Beisetzung kann bei 3.000 EUR beginnen. Eine aufwendige Bestattung mit großer Trauerfeier kann 15.000 EUR oder mehr kosten.
Durchschnittliche Kostenaufstellung
| Position | Kosten |
|---|---|
| Bestatter (Sarg, Überführung, Aufbahrung) | 1.500 bis 4.000 EUR |
| Friedhofsgebühren (Grabstelle, Beisetzung) | 800 bis 3.500 EUR |
| Grabstein und Einfassung | 1.500 bis 5.000 EUR |
| Trauerfeier (Blumen, Redner, Drucksachen) | 500 bis 2.000 EUR |
| Sterbeurkunden und Formalitäten | 100 bis 300 EUR |
| Gesamt (Durchschnitt) | 5.000 bis 10.000 EUR |
Das Ordnungsamt legt bei der Kostentragung den Maßstab einer "angemessenen Bestattung" an. Luxuriöse Ausstattungen gehören nicht dazu. Aber eine würdige Bestattung mit Sarg oder Urne, Grabstelle und einfacher Trauerfeier wird als angemessen angesehen.

Drei Stufen der Kostentragung
Die Praxis hat sich auf eine dreistufige Reihenfolge eingespielt:
Stufe 1: Die Erben (§ 1968 BGB)
Vorrangig tragen die Erben die Bestattungskosten. Gibt es Erben und reicht der Nachlass, werden die Kosten aus dem Nachlass beglichen. Die Erben haften mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn der Nachlass nicht ausreicht.
Stufe 2: Bestattungspflichtige Angehörige (Landesrecht)
Haben alle Erben ausgeschlagen oder ist der Nachlass völlig mittellos, wendet sich das Ordnungsamt an die bestattungspflichtigen Angehörigen. Das Amt ordnet die Bestattung an und stellt die Kosten per Leistungsbescheid in Rechnung.
Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen und anschließend klagen. Die Erfolgsaussichten sind aber gering, wenn Sie tatsächlich bestattungspflichtig sind.
Stufe 3: Das Sozialamt (§ 74 SGB XII)
Kann kein Angehöriger die Kosten tragen, übernimmt der Träger der Sozialhilfe die erforderlichen Kosten einer Bestattung. Voraussetzung: Den Verpflichteten ist die Kostentragung nicht zuzumuten.
Voraussetzungen für die Übernahme durch das Sozialamt:
- Sie sind bestattungspflichtig
- Sie können die Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen tragen
- Der Nachlass reicht nicht zur Deckung
- Es gibt keine anderen zahlungsfähigen Angehörigen
Das Sozialamt prüft Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit. Vermögen über den Schonbeträgen wird angerechnet. Der Antrag muss in der Regel vor oder unmittelbar nach der Bestattung gestellt werden.
Praktische Tipps: So schützen Sie sich
Tipp 1: Belege aufbewahren
Wenn Sie die Bestattung organisieren, obwohl Sie das Erbe ausgeschlagen haben, bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Belege auf. Sie haben einen Erstattungsanspruch gegen die tatsächlichen Erben oder den Nachlass.
Tipp 2: Kostenvoranschläge einholen
Holen Sie vor der Bestattung mindestens zwei Kostenvoranschläge ein. Das Ordnungsamt erstattet nur angemessene Kosten. Wer eine aufwendige Bestattung wählt, bleibt auf der Differenz sitzen.
Tipp 3: Frühzeitig das Sozialamt kontaktieren
Wenn absehbar ist, dass Sie die Kosten nicht tragen können, stellen Sie den Antrag nach § 74 SGB XII vor der Bestattung. Im Nachhinein wird die Genehmigung deutlich schwieriger.
Tipp 4: Sterbegeldversicherung prüfen
Prüfen Sie, ob der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung hatte. Diese Policen decken häufig 5.000 bis 15.000 EUR ab und werden unabhängig vom Nachlass an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Der Bezugsberechtigte ist oft ein naher Angehöriger.
Tipp 5: Bestattungspflicht und Erbausschlagung entkoppeln
Treffen Sie beide Entscheidungen bewusst und getrennt. Die Frage "Schlage ich das Erbe aus?" und die Frage "Wer organisiert die Bestattung?" haben unterschiedliche Fristen und Rechtsgrundlagen. Beachten Sie dabei die 6-Wochen-Frist zur Erbausschlagung, die unabhängig von der Bestattung läuft.
Sonderfall: Bestattung bereits bezahlt, dann Erbe ausgeschlagen
Wer die Bestattung organisiert und bezahlt hat und danach das Erbe ausschlägt, hat einen Erstattungsanspruch gegen den Nachlass. Die Kosten einer angemessenen Bestattung sind Nachlassverbindlichkeiten. Der neue Erbe oder der Nachlassverwalter muss diese Kosten erstatten.
In der Praxis ist die Durchsetzung allerdings schwierig, wenn der Nachlass überschuldet ist. Dann reicht das Nachlassvermögen nicht für eine vollständige Erstattung.
Fazit
Eine Erbausschlagung befreit von den Schulden des Verstorbenen, nicht aber automatisch von den Beerdigungskosten. Die Bestattungspflicht nach Landesrecht trifft nahe Angehörige unabhängig von der Erbenstellung, und durchschnittliche Bestattungskosten von 5.000 bis 10.000 EUR können per Leistungsbescheid eingefordert werden. Wer rechtzeitig Kostenvoranschläge einholt und bei Bedürftigkeit einen Antrag nach § 74 SGB XII stellt, kann die finanzielle Belastung begrenzen.
Häufige Fragen
Kann das Ordnungsamt mich zwingen, die Beerdigung zu bezahlen?
Ja. Wenn Sie bestattungspflichtig sind und die Bestattung nicht veranlassen, ordnet das Ordnungsamt die Bestattung von Amts wegen an. Die Kosten erhalten Sie als Leistungsbescheid. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen, aber die Bestattungspflicht selbst lässt sich nicht abschütteln.
Zählen Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer?
Ja. Für die Erben sind die Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Der Pauschbetrag beträgt 10.300 EUR, ohne dass Nachweise erforderlich sind.
Was passiert, wenn der Verstorbene eine Bestattungsverfügung hinterlassen hat?
Eine Bestattungsverfügung regelt, wie die Bestattung ablaufen soll (Erd- oder Feuerbestattung, Ort, Ablauf). Sie regelt aber nicht, wer die Kosten trägt. Die Kostentragungspflicht ergibt sich weiterhin aus § 1968 BGB und dem Landesbestattungsrecht.
Nächste Schritte
Die Entscheidung über eine Erbausschlagung sollten Sie nicht treffen, ohne die Frage der Beerdigungskosten mitgedacht zu haben. Beide Themen greifen ineinander. Was nach einem Erbfall alles zu beachten ist, erfahren Sie im Ratgeber Erbfall eingetreten: Die wichtigsten Schritte und Fristen.
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Florian Enders
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