Erbe ausschlagen: Muster, Vordruck und Formvorschriften
Muster und Vordruck fuer die Erbausschlagung. Formvorschriften nach SS 1945 BGB, was die Erklaerung enthalten muss, welche Kosten anfallen und warum ein formloser Brief nicht reicht.
Warum ein formloser Brief nicht reicht
Die Erbausschlagung ist ein rechtsgestaltender Akt mit weitreichenden Folgen. Deshalb hat der Gesetzgeber strenge Formvorschriften aufgestellt. SS 1945 Abs. 1 BGB schreibt vor: Die Ausschlagung erfolgt durch Erklaerung gegenueber dem Nachlassgericht. Sie ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in oeffentlich beglaubigter Form abzugeben.
Das bedeutet: Weder ein Brief noch eine E-Mail noch ein Fax genuegen. Auch ein Anruf beim Gericht reicht nicht. Die Ausschlagung ist formunwirksam, wenn diese Vorschriften nicht eingehalten werden. In der Folge gilt die Erbschaft als angenommen.
Zwei Wege zur wirksamen Ausschlagung
Weg 1: Persoenlich beim Nachlassgericht
Sie gehen persoenlich zum Nachlassgericht und erklaeren die Ausschlagung zur Niederschrift. Der Rechtspfleger nimmt Ihre Erklaerung auf und protokolliert sie. Sie unterschreiben das Protokoll. Die Ausschlagung ist damit wirksam.
Vorteile:
- Kostenguenstigste Option (30 EUR)
- Sofortige Wirksamkeit
- Der Rechtspfleger prueft die Erklaerung auf Vollstaendigkeit
Nachteile:
- Sie muessen persoenlich erscheinen
- Terminvergabe beim Nachlassgericht kann dauern
- Bei entferntem Wohnort ist die Anreise aufwendig
Weg 2: Notarielle Beglaubigung
Sie lassen Ihre Ausschlagungserklaerung von einem Notar oeffentlich beglaubigen. Der Notar bestaetigt Ihre Identitaet und Unterschrift. Die beglaubigte Erklaerung wird dann an das zustaendige Nachlassgericht geschickt.
Vorteile:
- Sie koennen jeden Notar in Deutschland aufsuchen
- Flexibler in der Terminvergabe als das Nachlassgericht
- Sinnvoll, wenn das zustaendige Gericht weit entfernt ist
Nachteile:
- Hoehere Kosten (ab circa 40 EUR, abhaengig vom Nachlasswert)
- Die Erklaerung muss fristgerecht beim Nachlassgericht eingehen
- Postlaufzeit einplanen (Eingang beim Gericht zaehlt, nicht Absendedatum)
Was die Erklaerung enthalten muss
Unabhaengig vom gewaehlten Weg muss die Ausschlagungserklaerung bestimmte Angaben enthalten. Fehlt eine dieser Angaben, kann das Gericht die Erklaerung zurueckweisen.
Pflichtangaben
- Ihr vollstaendiger Name (Vor- und Nachname)
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre aktuelle Anschrift
- Name des Erblassers (Vor- und Nachname)
- Letzter Wohnsitz des Erblassers
- Sterbedatum des Erblassers
- Ihr Verwandtschaftsverhaeltnis zum Erblasser (z.B. Sohn, Enkelin, Nichte)
- Die ausdrueckliche Erklaerung, dass Sie die Erbschaft ausschlagen
- Ort, Datum und Ihre Unterschrift
Optionale, aber empfehlenswerte Angaben
- Aktenzeichen des Nachlassgerichts (falls bekannt)
- Hinweis auf den Berufungsgrund (gesetzliche Erbfolge oder Testament)
- Angabe, ob Sie fuer sich selbst oder als Vertreter handeln
Muster-Formulierung fuer die Erbausschlagung
Die folgende Formulierung koennen Sie als Grundlage verwenden. Sie muss anschliessend notariell beglaubigt oder beim Nachlassgericht zur Niederschrift erklaert werden.
An das Amtsgericht [Ort] Nachlassgericht
Aktenzeichen: [falls bekannt]
Erklaerung der Erbausschlagung
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Strasse, PLZ Ort], schlage hiermit die Erbschaft nach [Vorname Nachname des Erblassers], geboren am [Geburtsdatum], verstorben am [Sterbedatum], zuletzt wohnhaft in [Strasse, PLZ Ort des Erblassers], aus.
Ich bin [Verwandtschaftsverhaeltnis, z.B. "der Sohn" / "die Enkelin"] des Erblassers und als [gesetzlicher Erbe / testamentarischer Erbe] berufen.
Die Ausschlagung erfolgt fuer meine Person [und fuer meine minderjaehrigen Kinder: Name, Geburtsdatum -- falls zutreffend].
[Ort], den [Datum]
[Unterschrift]
Wichtig: Dieses Muster ist ein Ausgangspunkt. Es ersetzt nicht die notarielle Beglaubigung oder die Erklaerung zur Niederschrift. Drucken Sie es aus und nehmen Sie es zum Notar oder zum Nachlassgericht mit.
Kosten der Erbausschlagung
| Weg | Gebuehr | Grundlage | |---|---|---| | Nachlassgericht (Niederschrift) | 30 EUR | GNotKG KV 21201 | | Notar (Beglaubigung) | ab circa 40 EUR | GNotKG, abhaengig vom Nachlasswert | | Notar bei hohem Nachlasswert | bis mehrere hundert EUR | Wertabhaengige Gebuehr | | Anwaltliche Vertretung | nach RVG | Vollmacht muss notariell beglaubigt sein |
Bei einem ueberschuldeten oder wertlosen Nachlass bleiben die Notarkosten gering. Die Mindestgebuehr fuer eine Beglaubigung liegt bei circa 20 bis 40 EUR. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer.
Tipp: Das Nachlassgericht ist mit 30 EUR die guenstigste Option. Wenn Sie in der Naehe des zustaendigen Gerichts wohnen, ist dieser Weg zu empfehlen.
Zustaendiges Nachlassgericht finden
Zustaendig ist das Amtsgericht am letzten gewoehnlichen Aufenthalt des Erblassers (SS 343 FamFG). Nicht das Gericht an Ihrem Wohnort.
Beispiel: Der Erblasser lebte in Frankfurt am Main. Sie wohnen in Hamburg. Zustaendig ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Sie koennen die Erklaerung aber bei jedem Amtsgericht zur Niederschrift geben. Dieses leitet sie an das zustaendige Gericht weiter. Die Frist ist erst gewahrt, wenn die Erklaerung beim zustaendigen Gericht eingeht.
So finden Sie das richtige Gericht
- Recherchieren Sie den letzten Wohnort des Erblassers
- Suchen Sie das zustaendige Amtsgericht ueber das Justizportal Ihres Bundeslandes
- Rufen Sie die Geschaeftsstelle des Nachlassgerichts an und fragen Sie nach einem Termin
- Bringen Sie Ihren Personalausweis und die Sterbeurkunde mit
Sonderfaelle
Ausschlagung fuer minderjaehrige Kinder
Wenn Sie das Erbe ausschlagen, ruecken moeglicherweise Ihre Kinder als naechste Erben nach. Fuer Kinder unter 18 Jahren muessen Sie als gesetzlicher Vertreter ebenfalls ausschlagen. Diese Ausschlagung bedarf der Genehmigung des Familiengerichts (SS 1643 Abs. 2 BGB).
Planen Sie dafuer Zeit ein. Das Genehmigungsverfahren kann mehrere Wochen dauern. Die 6-Wochen-Frist wird durch den Genehmigungsantrag nicht automatisch gehemmt.
Ausschlagung durch Bevollmaechtigte
Sie koennen die Ausschlagung auch durch einen Bevollmaechtigten erklaeren lassen. Die Vollmacht muss oeffentlich beglaubigt sein. Eine Privatvollmacht reicht nicht.
Ausschlagung bei Auslandsbezug
Hat der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt, gelten besondere Regeln. Die Frist verlaengert sich auf sechs Monate. Das zustaendige Gericht bestimmt sich nach dem letzten inlaendischen Wohnsitz oder nach dem Amtsgericht Berlin-Schoeneberg, wenn es keinen inlaendischen Wohnsitz gab.
Haeufige Fehler beim Ausfuellen
- Verwandtschaftsverhaeltnis vergessen: Das Gericht muss pruefen koennen, ob Sie ueberhaupt erbberechtigt sind.
- Falsches Sterbedatum: Pruefen Sie das Datum anhand der Sterbeurkunde.
- Kinder nicht beruecksichtigt: Wenn Sie ausschlagen, erben moeglicherweise Ihre Kinder. Fuer sie muessen Sie gesondert ausschlagen.
- Frist falsch berechnet: Die Frist beginnt mit Kenntnis, nicht mit dem Todestag. Zaehlen Sie genau.
- Postlaufzeit unterschaetzt: Bei notarieller Beglaubigung muss die Erklaerung rechtzeitig beim Gericht eingehen. Nicht das Absendedatum zaehlt.
Naechste Schritte
Vor der Ausschlagung sollten Sie pruefen, ob sie in Ihrer Situation tatsaechlich die richtige Entscheidung ist. Lesen Sie den ausfuehrlichen Ratgeber zur Erbausschlagung fuer alle Aspekte rund um Fristen, Kosten und Folgen.
Nutzen Sie den Erbschafts-Navigator, um Ihre persoenliche Checkliste zu erstellen. Oder vereinbaren Sie ein Erstgespraech, um die Ausschlagung professionell begleiten zu lassen.

Florian Enders
Steuerberater, CFE, CCFE
Sparringspartner für Unternehmen und Familien mit Substanz. Schwerpunkte: Nachfolgeberatung, Holdingstrukturen, Stiftungen und steueroptimierte Vermögensgestaltung.
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