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Unternehmensnachfolge

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Stand 18. Mai 2026

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Arztpraxis übernehmen 2026: Bewertung, Finanzierung, KV-Verfahren

Praxiskauf für übernehmende Ärzte: modifizierte Ertragswertmethode, apoBank-Finanzierung, KV-Auswahlverfahren, Goodwill-Abschreibung. Konkrete Zahlen und drei BSG-Urteile.

Arzt·Praxiskauf·Praxisübernahme·KV-Sitz·modifizierte Ertragswertmethode·apoBank·MVZ·Goodwill·Nachbesetzungsverfahren

- Der Verkehrswert einer Arztpraxis wird in Streitfällen nach der modifizierten Ertragswertmethode bestimmt (BSG B 6 KA 39/10 R) — typische Bandbreite 35 bis 55 Prozent der Jahreshonorare

Wer eine Arztpraxis übernimmt, kauft mehr als Räume und Geräte. Im Praxiswert stecken Patientenstamm, Lage, KV-Sitz und ein hochregulierter Berufszugang. Die fünf größten Hebel — Bewertung, Finanzierung, KV-Verfahren, Steuerstruktur, Übergangsphase — entscheiden über sechs- bis siebenstellige Beträge.

Kurz erklärt: Eine Arztpraxis-Übernahme im Jahr 2026 verlangt drei Vorbereitungs-Bausteine: ein belastbares Bewertungsgutachten nach modifizierter Ertragswertmethode, eine bankgenehmigte Finanzierungszusage vor dem KV-Antrag und eine Steuerstruktur, die Goodwill, Inventar und Verkäuferdarlehen sauber trennt. Wer das nicht hat, scheitert entweder am Kaufpreis (zu hoch oder zu niedrig), an der KV-Auswahlentscheidung oder verschenkt 60.000 bis 100.000 EUR Steuerersparnis in den ersten fünf Praxisjahren.

Florian Enders bespricht Praxisbewertung und Finanzierung mit einer übernehmenden Ärztin im Frankfurter Beratungsbüro
Florian Enders bespricht Praxisbewertung und Finanzierung mit einer übernehmenden Ärztin im Frankfurter Beratungsbüro

Wie wird eine Arztpraxis bewertet?

Die Bewertung ist der zentrale Stellhebel. In der Praxis kursieren drei Methoden:

  1. Multiplikator-Verfahren (Quick-Check): Praxiswert = Jahreshonorar × 0,35 bis 0,55. Bei Hausärzten oft am unteren Rand, bei Fachärzten mit niedrigem Sachkostenanteil (Radiologen, Augenärzte) am oberen Rand. Diese Methode liefert eine Hausnummer für die erste Verhandlungsrunde — mehr nicht.
  2. Substanzwert-Verfahren: Buchwert Inventar + Forderungen + Verkehrswert Praxisräume. Funktioniert nur bei investitionsschweren Praxen ohne nennenswerten Goodwill (etwa bei Aufgabe ohne Patientenstamm).
  3. Modifizierte Ertragswertmethode: Übertragbarer Gewinn × Kapitalisierungsfaktor. Diese Methode ist der BSG-Standard bei Streit über den Verkehrswert und liefert die belastbarsten Ergebnisse.

Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 14.12.2011 (Az. B 6 KA 39/10 R) festgelegt: Wenn keine Einigung zwischen ausscheidendem Vertragsarzt und Bewerbern zustande kommt, ermitteln die Zulassungsgremien den Verkehrswert nach der modifizierten Ertragswertmethode. Maßgeblich ist der übertragbare Praxisgewinn der letzten drei Jahre, bereinigt um Sondereffekte und einen kalkulatorischen Unternehmerlohn. Die gerichtliche Überprüfung ist möglich, aber begrenzt — der Bewertungsspielraum der Gremien ist weit.

Was den Praxiswert konkret bestimmt

Die Bandbreite der Verkehrswerte ist groß. Eine hausärztliche Einzelpraxis mit 1.200 Quartalsfällen in einer mittleren Stadt liegt typischerweise zwischen 250.000 EUR und 450.000 EUR. Eine fachärztliche Praxis (etwa Orthopädie, Dermatologie, Gynäkologie) mit gleicher Fallzahl kann 500.000 EUR bis 900.000 EUR erzielen. Bei radiologischen oder augenärztlichen Praxen mit hochpreisiger Geräteausstattung kommen schnell siebenstellige Werte zustande.

Sechs Faktoren bestimmen die Bewertung maßgeblich:

  • Übertragbarer Gewinn der letzten drei Jahre, bereinigt um Sonderfaktoren (Privatentnahmen, Investitionen, einmalige KV-Nachzahlungen)
  • Patientenstamm: Stabilität (Anteil Stammpatienten), Altersstruktur, regionale Bindung
  • KV-Sitz: gesperrter oder offener Planungsbereich, Versorgungsgrad
  • Standort: Eigentum oder Miete der Praxisräume, Lage, Erreichbarkeit, Parkplätze
  • Personal: Übernahme der Mitarbeiter, Mitarbeiterstruktur, Verträge
  • Investitionsstau: Sanierungsbedarf, Gerätealter, IT-Ausstattung

In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig, dass Verkäufer den Goodwill überschätzen und Käufer den Investitionsstau unterschätzen. Eine professionelle Bewertung — oft durch einen Wirtschaftsprüfer oder spezialisierten Steuerberater — kostet 4.000 bis 8.000 EUR und liefert die belastbare Verhandlungsgrundlage.

Finanzierungsoptionen 2026

Der klassische Weg läuft über die apoBank, die seit Jahrzehnten die marktführende Praxisfinanzierung im Heilberufesektor anbietet. Konkurrenz kommt von Sparkassen, Volksbanken und einigen Privatbanken mit Heilberufe-Spezialeinheit.

apoBank-Praxisfinanzierung

Die apoBank bietet eine standardisierte Praxisfinanzierung mit folgenden typischen Konditionen (Stand 2026):

  • Zinsbindung 10 oder 15 Jahre, Sollzinsen je nach Bonität und Markt zwischen 4,2 und 5,8 Prozent
  • Tilgungsstreckung in den ersten zwei Aufbau-Jahren möglich (reine Zinszahlung)
  • Bis zu 100 Prozent Kaufpreis-Finanzierung bei sehr guter Praxisprognose
  • Sicherheiten: meist Sicherungsübereignung der Praxisausstattung plus selbstschuldnerische Bürgschaft
  • Kombination mit KfW-Krediten (KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit) wird unterstützt

Die apoBank verlangt typischerweise: BWA und Steuerbescheide der Praxis der letzten drei Jahre, ein Bewertungsgutachten, einen Geschäftsplan für die ersten drei bis fünf Jahre und eine Bonitätsauskunft des Bewerbers.

Hausbank-Mischfinanzierung

Hausbanken außerhalb der apoBank-Welt bieten oft Mischfinanzierungen mit Teilen über KfW-Förderkredite und Teilen über Hausbankkredite. Vorteil: oft günstigere Zinssätze bei sehr guter Bonität. Nachteil: weniger Branchen-Know-how, längere Bearbeitungszeiten, häufig konservativere Beleihungsgrenze (oft 70 bis 80 Prozent).

Verkäuferdarlehen

Eine in der Praxis unterschätzte Option ist das Verkäuferdarlehen. Der abgebende Vertragsarzt finanziert einen Teil des Kaufpreises selbst (typisch 20 bis 40 Prozent), oft zu vergleichbaren Konditionen wie die Hausbank, aber mit weicheren Sicherheitsanforderungen. Das hat zwei Vorteile: Es signalisiert den finanzierenden Banken Vertrauen des Verkäufers in die Praxisprognose, und es senkt die externe Kreditsumme — beides erleichtert die Bonitätsprüfung.

In Beratungsgesprächen begegnet mir regelmäßig die Annahme, ein Verkäuferdarlehen sei "Notlösung für schwache Praxen". Das Gegenteil stimmt: Bei wertvollen Praxen ist das Verkäuferdarlehen oft Bestandteil eines durchdachten Übergabedesigns — gerade dann, wenn die Übergabe schrittweise über ein BAG-Zwischenmodell laufen soll.

Das KV-Nachbesetzungsverfahren aus Käufer-Sicht

In gesperrten Planungsbereichen — und das sind die meisten städtischen Bereiche und viele Fachgebiete — entscheidet die KV nach § 103 Abs. 4 SGB V über die Auswahl des Nachfolgers. Das Verfahren läuft in drei Phasen.

Phase 1: Ausschreibung

Der ausscheidende Vertragsarzt beantragt bei der KV die Ausschreibung seines Sitzes. Die KV veröffentlicht die Ausschreibung im KV-Mitgliederblatt oder online; Bewerbungsfrist meist sechs bis acht Wochen. Bewerber müssen approbiert sein, die fachgebietsspezifischen Voraussetzungen erfüllen und die persönliche Bereitschaft zur Praxisübernahme nachweisen.

Phase 2: Auswahl durch den Zulassungsausschuss

Der Zulassungsausschuss (paritätisch besetzt aus KV- und Krankenkassen-Vertretern) wählt nach den Kriterien des § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V aus: berufliche Eignung, Approbationsalter, Dauer der ärztlichen Tätigkeit, Wartelistenstellung, persönliche Bindung an den Standort. Familiäre und wirtschaftliche Beziehungen zum abgebenden Vertragsarzt dürfen nur eingeschränkt berücksichtigt werden.

Das BSG hat im Urteil vom 11.12.2013 (Az. B 6 KA 49/12 R) klargestellt: Die Zulassung eines Arztes im Wege der Praxisnachfolge setzt die Existenz einer fortführungsfähigen Praxis voraus. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Beantragung. Außerdem kommen nur Bewerber in Betracht, die den Willen zur Fortführung der Praxis haben — ein Zeitraum von fünf Jahren ist jedenfalls ausreichend, eine sofortige Sitzverlegung in eine andere Region wäre unzulässig.

Phase 3: Wirtschaftliche Einigung

Hat der Zulassungsausschuss einen Bewerber ausgewählt, beginnt die wirtschaftliche Einigung über den Kaufpreis. Hier hat der abgebende Vertragsarzt eine starke Position: Wenn er sich mit allen Bewerbern auf einen Kaufpreis einigt, entzieht das den Zulassungsgremien die Befugnis zur Verkehrswertfestsetzung — das Bewertungsergebnis ist dann frei verhandelbar.

In der Praxis lohnt es sich für Käufer, das Bewertungsgutachten als Verhandlungsrahmen zu nutzen statt als festen Ankerwert. Ein Abschlag von 10 bis 20 Prozent gegenüber dem Gutachten ist regelmäßig erzielbar — vor allem, wenn die Praxis spezifische Schwachstellen hat (Investitionsstau, hoher Altersanteil der Patientenschaft, ungünstige Mietverträge).

Steuerliche Behandlung des Kaufpreises

Die steuerliche Strukturierung des Kaufpreises ist der unterschätzte Hebel im Übernahme-Geschäft. Drei Bestandteile werden unterschiedlich behandelt:

Goodwill: Abschreibung über drei bis fünf Jahre

Der Praxiswert (Goodwill) ist als immaterielles Wirtschaftsgut abschreibbar. Die Abschreibungsdauer hängt von der voraussichtlichen Nutzungsdauer ab — die Finanzverwaltung akzeptiert in der Regel drei bis fünf Jahre, in begründeten Fällen auch bis zu zehn Jahre.

Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 21.02.2017 (Az. VIII R 7/14) entschieden: Die vom Erwerber einer Vertragsarztpraxis erworbene Vertragsarztzulassung ist ein selbstständiges, nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, soweit dafür ein Zuschlag zum Verkehrswert (Überpreis) gezahlt wurde. Trägt der Neugesellschafter einer Gemeinschaftspraxis die Anschaffungskosten der Zulassung selbst, ist das Wirtschaftsgut von ihm angeschafft — mit entsprechenden steuerlichen Folgen für die Bilanzierung. Praktische Konsequenz: Der Käufer sollte im Vertrag klar zwischen Praxiswert (abschreibbar) und reinem Zulassungs-Zuschlag (nicht abschreibbar) trennen.

Inventar: lineare oder degressive AfA

Geräte, IT, Praxiseinrichtung werden nach den allgemeinen AfA-Tabellen abgeschrieben — typische Nutzungsdauern liegen zwischen acht und vierzehn Jahren. Die seit 2024 wieder eingeführte degressive AfA von 25 Prozent (bei Anschaffung in 2024) kann die Steuerlast in den Anfangsjahren spürbar senken.

Verkäuferdarlehen: Zinsen als Betriebsausgabe

Zinsen auf das Verkäuferdarlehen sind voll als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 EStG). Bei einem Verkäuferdarlehen von 100.000 EUR zu 5 Prozent fließen jährlich 5.000 EUR steuermindernd in die Praxis-Erfolgsrechnung.

Beispielrechnung Steuerersparnis

Eine Internistin übernimmt mit 34 Jahren eine Praxis für 450.000 EUR. Aufteilung im Kaufvertrag: 320.000 EUR Goodwill (abschreibbar über 5 Jahre = 64.000 EUR p.a.), 80.000 EUR Inventar (über 10 Jahre = 8.000 EUR p.a.), 50.000 EUR Zulassungs-Zuschlag (nicht abschreibbar). Finanzierung 100.000 EUR über Verkäuferdarlehen zu 5 Prozent (5.000 EUR Zinsen p.a.), Rest über apoBank.

Die jährliche Steuerersparnis in den ersten fünf Jahren (bei Spitzensteuersatz 42 Prozent plus Soli): rund 77.000 EUR Abschreibungs- und Zinsaufwand p.a. × 44 Prozent Grenzsteuer = rund 33.900 EUR Steuerersparnis pro Jahr. Über die ersten fünf Jahre summiert das auf rund 170.000 EUR — fast 38 Prozent des Kaufpreises an steuerlicher Liquiditätsentlastung.

Drei Strukturmodelle für den Übernahme-Einstieg

Die klassische 100-Prozent-Direktübernahme ist nicht für jeden Käufer das richtige Modell. In meiner Beratungspraxis arbeite ich regelmäßig mit drei Alternativen.

Modell 1: Direktübernahme der Einzelpraxis

Klassiker für junge Fachärzte mit klarer Niederlassungs-Entscheidung. Vorteile: volle wirtschaftliche Kontrolle, einfache Steuerstruktur, klare Goodwill-Abschreibung. Nachteile: vollständiges unternehmerisches Risiko vom ersten Tag, hoher Liquiditätsbedarf, keine Übergangsphase.

Modell 2: BAG-Einstieg mit späterer Übernahme

Der Käufer steigt zunächst in eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit dem abgebenden Vertragsarzt ein. Über ein bis drei Jahre läuft eine gemeinsame Praxisphase, in der Patienten, Personal und Praxisabläufe übergeben werden. Anschließend scheidet der ältere Partner aus. Vorteile: weicher Übergang, geringeres Anfangsrisiko, Bewertungskorrektur bei Bedarf möglich. Nachteile: komplexere Vertragsstruktur, zwei BAG-Zulassungsverfahren, Goodwill-Bewertung verschiebt sich.

Modell 3: MVZ-Einstieg als angestellter Arzt

Der Käufer beginnt als angestellter Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), in dem die Praxis aufgegangen ist. Die spätere Übernahme als Gesellschafter ist gestaltbar. Vorteile: Einarbeitung ohne Unternehmerrisiko, oft mit Erfolgsbeteiligung, leichtere Vereinbarkeit mit Familie. Nachteile: niedrigere Einkommensobergrenze, weniger Strukturierungsspielraum, Abhängigkeit von der MVZ-Trägerstruktur. Wie eine MVZ-Strukturierung in der Praxis aufgesetzt wird, zeigen wir am Mandat: Ärzte-GbR und MVZ.

Praxisfall: Hausärztliche Praxisübernahme mit BAG-Zwischenmodell

Ein anonymisierter Fall aus meiner Beratungspraxis zeigt das BAG-Modell konkret. Ein 36-jähriger Facharzt für Allgemeinmedizin (vorher angestellt in einem MVZ) wollte 2024 eine hausärztliche Einzelpraxis im Frankfurter Umland übernehmen. Verkäufer: 64-jähriger Hausarzt mit klassischer Einzelpraxis (rund 1.350 Quartalsfälle, drei Mitarbeiterinnen, Praxisräume zur Miete, Bewertungsgutachten 480.000 EUR).

Drei Probleme tauchten im ersten Gespräch auf. Erstens: Der Bewerber hatte 90.000 EUR Eigenkapital, brauchte aber 480.000 EUR plus Anlauffinanzierung — die apoBank signalisierte 350.000 EUR Direktzusage, 130.000 EUR offene Lücke. Zweitens: Der Verkäufer wollte einen weichen Übergang über 18 Monate, aus Sorge um seine langjährige Patientenschaft. Drittens: Die KV hatte den Planungsbereich für Hausärzte aktuell offen ausgeschrieben — drei Mitbewerber.

Wir haben drei Hebel kombiniert. Erstens ein BAG-Zwischenmodell für 18 Monate, in dem der Verkäufer mit 25-Prozent-Anteil blieb und der Käufer mit 75 Prozent einstieg. Das senkte den Sofort-Kaufpreis auf 360.000 EUR, blieb innerhalb der apoBank-Direktzusage. Zweitens ein Verkäuferdarlehen über 120.000 EUR zu 4,8 Prozent für den 75-Prozent-Einstieg, getilgt aus dem laufenden Praxisgewinn der ersten fünf Jahre. Drittens eine sorgfältige KV-Bewerbung mit Schwerpunkt auf der Bereitschaft zur dauerhaften Standortbindung — der Zulassungsausschuss wählte unseren Mandanten vor den Mitbewerbern.

Das Ergebnis nach 24 Monaten: Der Verkäufer ist ausgeschieden, der 25-Prozent-Restanteil wurde planmäßig übernommen zu einem auf 110.000 EUR reduzierten Preis (Bewertungsabschlag wegen mittlerweile leicht gesunkener Fallzahlen). Die Patientenschaft ist zu 92 Prozent geblieben. Steuerlich hat die gestaffelte Übernahme die Goodwill-AfA über zwei Tranchen ermöglicht — Liquiditätsvorteil rund 18.000 EUR über die ersten drei Jahre gegenüber der Direktübernahme. Die apoBank-Finanzierung läuft planmäßig, das Verkäuferdarlehen ist nach Plan getilgt.

Das BAG-Zwischenmodell ist mein häufigstes Empfehlungsmodell bei Übernahmen über 400.000 EUR. Es löst drei Probleme gleichzeitig: Liquiditätsspitze beim Käufer, Übergangswunsch beim Verkäufer und Patientenbindung in der kritischen Übergangsphase. Voraussetzung ist ein verlässliches Verhältnis zwischen den Partnern — sonst verschiebt das Modell die Konflikte nur in die BAG-Phase.

Vergleich der drei Strukturmodelle

MerkmalDirektübernahmeBAG-ZwischenmodellMVZ-Anstellung mit Option
Einstiegskapitalhoch (typ. 100.000+ EUR)mittel (typ. 50.000 EUR)niedrig (0 EUR)
Unternehmerrisikosofort 100 Prozentgestaffelterst bei späterer Übernahme
Goodwill-AfA-Beginnsofort, vollgestaffelterst bei späterer Übernahme
KV-Verfahreneinmalzweimal (Einstieg + Übernahme)MVZ-intern
Patientenbindungabhängig von Übergangsphasehoch (gemeinsame Phase)sehr hoch
Steuerliche Flexibilitätmittelhochniedrig (Angestellten-Status)
Typische MandantenFachärzte ab 35, klare NiederlassungsentscheidungÜbernahmen über 400.000 EUR, Übergangswunsch beim VerkäuferJunge Ärzte mit Familienplanung, MVZ-Karrierepfad

Was Sie als Käufer jetzt tun sollten

Wer eine konkrete Übernahme plant, sollte vier Schritte in dieser Reihenfolge angehen:

  1. Bewertungsgutachten beauftragen. Bevor Sie in Kaufpreis-Verhandlungen einsteigen, brauchen Sie einen unabhängigen Verkehrswert nach modifizierter Ertragswertmethode. Kosten: 4.000 bis 8.000 EUR. Ohne dieses Gutachten verhandeln Sie blind — und Banken finanzieren ohnehin nicht.

  2. Finanzierungsgespräch mit apoBank und einer Hausbank. Zwei Angebote vergleichen, idealerweise mit Verkäuferdarlehen als Baustein. Die Zinsdifferenz von 0,3 bis 0,8 Prozentpunkten summiert sich über 10 Jahre auf fünfstellige Beträge.

  3. Steuerstruktur mit Steuerberater festlegen. Aufteilung Goodwill / Inventar / Zulassungs-Zuschlag im Kaufvertrag, AfA-Strategie, Verkäuferdarlehens-Zinsen. Das ist der Hebel mit dem höchsten ROI im gesamten Übernahme-Prozess.

  4. KV-Bewerbung strategisch vorbereiten. Eignungsnachweis, Standortbindung, fachärztliche Schwerpunkte. Bei mehreren Mitbewerbern entscheidet die Bewerbungs-Qualität — eine pauschale Standardbewerbung verliert oft gegen eine inhaltlich differenzierte.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine durchschnittliche Hausarztpraxis 2026?

Eine hausärztliche Einzelpraxis mit rund 1.200 Quartalsfällen in einer mittleren Stadt liegt bei 250.000 bis 450.000 EUR Verkehrswert. In Ballungsräumen oder bei besonders attraktiver Lage können auch 500.000 EUR und mehr aufgerufen werden. Das Multiplikator-Verfahren ergibt typischerweise das 0,35- bis 0,55-fache des Jahreshonorars.

Wie hoch ist der Goodwill-Anteil am Kaufpreis typischerweise?

Bei klassischen Einzelpraxen liegt der Goodwill-Anteil meist bei 60 bis 80 Prozent des Kaufpreises. Der Rest entfällt auf Inventar und in gesperrten Planungsbereichen auf einen Zulassungs-Zuschlag. Die saubere Aufteilung im Kaufvertrag ist steuerlich entscheidend, weil nur der Goodwill abschreibbar ist und der Zulassungs-Zuschlag nach BFH-Rechtsprechung nicht abnutzbar ist.

Kann der Verkäufer mir die Praxisnachfolge garantieren?

Nein. Die Auswahlentscheidung im Nachbesetzungsverfahren trifft der Zulassungsausschuss der KV nach den Kriterien des § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V. Familiäre und wirtschaftliche Beziehungen zum Verkäufer dürfen nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Der Verkäufer kann den Kaufpreis verhandeln, aber nicht die Auswahl bestimmen.

Was ist eine MVZ-Anstellung mit Übernahme-Option?

Im MVZ-Modell beginnt der Käufer als angestellter Arzt mit einem typischen Anstellungsvertrag und einer schriftlich vereinbarten Option, später als Gesellschafter einzusteigen oder die Praxis vollständig zu übernehmen. Dieses Modell senkt das Anfangsrisiko deutlich, bringt aber niedrigere Einkommensobergrenzen und weniger Strukturierungsspielraum. Es ist besonders verbreitet bei jungen Ärzten mit Familienplanung oder unentschiedener Niederlassungspräferenz.

Wie lange dauert das Nachbesetzungsverfahren in der Praxis?

Vom Antrag des ausscheidenden Vertragsarztes bis zur Zulassung des Nachfolgers vergehen typischerweise sechs bis zwölf Monate. Phase 1 (Ausschreibung) dauert sechs bis acht Wochen, Phase 2 (Auswahl durch Zulassungsausschuss) zwei bis vier Monate, Phase 3 (Wirtschaftliche Einigung plus Zulassungsverfügung) weitere zwei bis vier Monate. Bei Konkurrentenstreitigkeiten oder Widerspruchsverfahren kann sich das auf 18 bis 24 Monate ausdehnen.

Sollte ich vor oder nach der KV-Auswahl mit der Bank sprechen?

Vorher. Banken erwarten in der Regel eine bedingte Finanzierungszusage bereits zum Zeitpunkt der KV-Bewerbung — das ist ein Eignungs-Signal für den Zulassungsausschuss. Die finale Auszahlung erfolgt natürlich erst nach Vorliegen aller Genehmigungen (Zulassung, Kaufvertrag, ggf. BAG-Genehmigung), aber die bedingte Zusage muss früh stehen.

Welche Risiken sehe ich am häufigsten bei Übernahmen?

Drei wiederkehrende Risiken aus meiner Beratungspraxis: (1) Bewertung ohne Gutachten — Käufer zahlt 10 bis 25 Prozent zu viel. (2) Steuerstruktur ohne Beratung — 50.000 bis 100.000 EUR steuerliche Liquiditätsentlastung verschenkt. (3) Patientenbindung unterschätzt — bei harter Übergabe ohne BAG-Zwischenphase kann der Patientenstamm in den ersten zwölf Monaten um 20 bis 35 Prozent einbrechen. Alle drei Risiken sind durch frühe Vorbereitung vermeidbar.

Persönliches Gespräch?

Wenn Sie eine konkrete Übernahme planen — ob als junge Fachärztin mit erster Niederlassung oder als erfahrener Arzt mit Standortwechsel — lohnt sich ein strukturiertes Erstgespräch, in dem wir Ihre Ausgangslage, die Praxis-Kennzahlen und die Finanzierungs- und Steuer-Optionen durchgehen.

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