Kostenloser Praxis-Leitfaden
Wenn der Arzt stirbt, stirbt oft auch die Praxis. Das muss nicht sein.
Niedergelassene Ärzte haben fünf typische Geld-Fehler. Sie kosten meistens nicht ein paar Tausend, sondern sechsstellige Beträge: durch verlorenen KV-Sitz, schlecht strukturierten Praxisverkauf, falsch gerichtete Gleichstellungsgelder, fehlenden Ehevertrag und keinen Notfallplan.
Dieser Leitfaden ist für Hausärzte, Fachärzte, Privatpraxis-Inhaber, Chef- und Oberärzte. Mit den arzt-spezifischen Paragraphen (§ 16 EStG, § 13a ErbStG, § 95 SGB V), Beispielrechnungen und einem Praxis-Notfallplan.
Was Sie erwartet
8 Teile aus der Beratungspraxis für Ärzte
Ein Vorgeschmack. Die vollständige Version mit allen Strukturen, Vergleichstabellen und Beispielrechnungen erhalten Sie als PDF.
Der KV-Sitz stirbt mit dem Arzt
Gnadenquartal, Nachbesetzungsverfahren, Verlustrisiko. Wie 200.000 bis 1 Million Euro Praxiswert verloren gehen können — und wie ein Notfallplan das verhindert.
Praxisverkauf richtig steuern
§ 16 Abs. 4 EStG (45.000 Euro Freibetrag ab 55) und § 34 EStG Fünftelregelung. Bei 500.000 Euro Praxiswert: 70.000 bis 80.000 Euro Steuerersparnis bei richtiger Strukturierung.
Berufsträgerklausel bei Familienübergabe
Praxis darf nicht an nicht-approbierte Kinder übertragen werden — auch nicht als stille Beteiligung. Gleichstellungsgelder müssen von ELTERN kommen, sonst Steuerklasse II (Freibetrag 20.000 statt 400.000 Euro).
Ehevertrag mit Praxisklausel
Ohne modifizierte Zugewinngemeinschaft geht der Praxis-Goodwill in den Zugewinnausgleich. Bei Scheidung: bis 600.000 Euro Anspruch des Ex-Partners — Praxisinsolvenz nicht ausgeschlossen.
Witwen-Notfallplan
Tod ohne Vorsorge: KV-Vollmacht fehlt, Erbschein dauert Wochen, Gnadenquartal läuft. Testamentvollstrecker, KV-Vollmacht und Vertreterregelung sind die drei Bausteine.
Verschonungsregelung § 13a/§ 13b ErbStG
Für Praxen als begünstigtes Vermögen: 85 oder 100 Prozent Verschonung bei Behaltensfrist. Bedingungen, Fallstricke und wann sich der Optionsverschonungsantrag wirklich lohnt.
Holdingstruktur für Praxis und Privatvermögen
MVZ-GmbH, vermögensverwaltende GmbH neben der Praxis, Trennung der Vermögenssphären. Was rechtlich zulässig ist und was eine Steuerfalle wird.
Frühe Schenkung mit Nießbrauch
Bei Praxen kaum, bei Praxisimmobilien und Beteiligungen umso eher: Vorbehaltsnießbrauch hemmt die 10-Jahres-Frist (§ 2325 BGB) — Strategie und BGH-Rechtsprechung.
Aus dem Leitfaden
Das Gnadenquartal — der Countdown den kaum ein Arzt kennt
Stirbt ein Vertragsarzt, erlischt seine Zulassung — sofort. Erben dürfen die Praxis nur noch im sogenannten Gnadenquartal weiterführen, wenn die Kassenärztliche Vereinigung das gestattet. Findet sich in dieser Zeit kein approbierter Nachfolger, der das Nachbesetzungsverfahren durchläuft, ist der vollständige Praxiswert verloren.
Echter Fall: Tochter erbt Zahnarztpraxis ihres Vaters. Kein Nachfolger findet sich, KV hält sich zurück, das Quartal läuft ab. Die Praxis wurde nie wieder eröffnet — ein Lebenswerk im Wert von 600.000 Euro: weg.
Rechtsgrundlagen: § 95 Abs. 5 SGB V, § 103 SGB V, MBO-Ä § 18, § 1922 BGB
Aus der Praxis
Praxisnah für Ärzte, Praxisinhaber und ihre Familien
Florian Enders ist Steuerberater bei tietze enders und Partner mbB in Liederbach. Schwerpunkte: Vermögensaufbau, Vermögensschutz und Nachfolge — auch im ärztlichen Mandantenkreis. Der Leitfaden basiert auf realen Mandantenfällen, Namen sind anonymisiert.
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