Testament beim Notar: Kosten, Ablauf und wann es sich lohnt
Was kostet ein notarielles Testament? Gebührentabelle nach GNotKG, Ablauf beim Notar und wann sich die Kosten im Vergleich zum handschriftlichen Testament lohnen.
Was kostet ein Testament beim Notar?
Die Kosten für ein notarielles Testament sind gesetzlich geregelt. Der Notar kann weder mehr noch weniger verlangen. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das die Gebühren anhand des Geschäftswerts berechnet. Der Geschäftswert entspricht dem Reinvermögen des Erblassers: alle Vermögenswerte abzüglich aller Verbindlichkeiten.
Für ein Einzeltestament fällt eine 1,0-fache Gebühr an. Für ein gemeinschaftliches Testament (etwa ein Berliner Testament) wird die doppelte Gebühr berechnet, also eine 2,0-fache Gebühr. Ein Erbvertrag kostet ebenfalls die 2,0-fache Gebühr.
Gebührentabelle: Notarkosten nach Vermögenswert
Die folgende Tabelle zeigt die Notarkosten für ein Einzeltestament (1,0-fache Gebühr) und ein gemeinschaftliches Testament (2,0-fache Gebühr). Alle Beträge sind Nettokosten zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.
Kosten Einzeltestament (1,0-fache Gebühr)
| Reinvermögen (Geschäftswert) | Gebühr (netto) | Mit 19 % USt | Verwahrung Amtsgericht | Gesamtkosten circa | |---|---|---|---|---| | 50.000 EUR | 165 EUR | 196 EUR | 75 EUR | 271 EUR | | 100.000 EUR | 273 EUR | 325 EUR | 75 EUR | 400 EUR | | 150.000 EUR | 354 EUR | 421 EUR | 75 EUR | 496 EUR | | 200.000 EUR | 435 EUR | 518 EUR | 75 EUR | 593 EUR | | 250.000 EUR | 535 EUR | 637 EUR | 75 EUR | 712 EUR | | 300.000 EUR | 635 EUR | 756 EUR | 75 EUR | 831 EUR | | 400.000 EUR | 835 EUR | 994 EUR | 75 EUR | 1.069 EUR | | 500.000 EUR | 935 EUR | 1.113 EUR | 75 EUR | 1.188 EUR | | 750.000 EUR | 1.335 EUR | 1.589 EUR | 75 EUR | 1.664 EUR | | 1.000.000 EUR | 1.735 EUR | 2.065 EUR | 75 EUR | 2.140 EUR | | 2.000.000 EUR | 3.535 EUR | 4.207 EUR | 75 EUR | 4.282 EUR | | 5.000.000 EUR | 7.535 EUR | 8.967 EUR | 75 EUR | 9.042 EUR |
Kosten gemeinschaftliches Testament (2,0-fache Gebühr)
| Reinvermögen (Geschäftswert) | Gebühr (netto) | Mit 19 % USt | Verwahrung Amtsgericht | Gesamtkosten circa | |---|---|---|---|---| | 100.000 EUR | 546 EUR | 650 EUR | 75 EUR | 725 EUR | | 250.000 EUR | 1.070 EUR | 1.273 EUR | 75 EUR | 1.348 EUR | | 500.000 EUR | 1.870 EUR | 2.225 EUR | 75 EUR | 2.300 EUR | | 1.000.000 EUR | 3.470 EUR | 4.129 EUR | 75 EUR | 4.204 EUR | | 2.000.000 EUR | 7.070 EUR | 8.413 EUR | 75 EUR | 8.488 EUR |
Die Verwahrungsgebühr beim Amtsgericht beträgt einmalig 75 EUR. Die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister kostet zusätzlich 18 EUR. Diese Beträge fallen unabhängig vom Vermögenswert an.
Was ist im Preis enthalten?
Die Notargebühr deckt den gesamten Prozess ab. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten für einzelne Leistungen:
- Erstberatung: Der Notar bespricht mit Ihnen Ihre familiäre und vermögensmäßige Situation, Ihre Wünsche und die rechtlichen Möglichkeiten.
- Entwurf: Der Notar erstellt einen vollständigen Testamentsentwurf, der Ihre Wünsche rechtssicher umsetzt.
- Änderungen: Korrekturen und Anpassungen am Entwurf sind in der Gebühr enthalten.
- Beurkundung: Der Notar verliest das Testament, Sie unterschreiben es in seiner Anwesenheit.
- Amtliche Verwahrung: Das notarielle Testament wird automatisch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt.
- Testamentsregister: Der Notar meldet das Testament beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer an.
Was die Gebühr nicht abdeckt
- Steuerliche Beratung: Der Notar berät zu den erbrechtlichen Regelungen, nicht zur steuerlichen Optimierung. Für die erbschaftsteuerliche Gestaltung benötigen Sie einen Steuerberater.
- Komplexe Vorabklärungen: Bei sehr aufwendigen Sachverhalten (internationale Bezüge, Unternehmensbewertungen) können zusätzliche Beratungsgebühren anfallen.
- Grundbucheintragungen: Wenn das Testament mit Grundstücksübertragungen verbunden ist, fallen separate Grundbuchgebühren an.
Handschriftliches vs. notarielles Testament: Vergleich
Beide Testamentsformen sind rechtlich gleichwertig. Die Unterschiede liegen in der Erstellung, der Aufbewahrung und den Folgekosten im Erbfall.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Handschriftliches Testament | Notarielles Testament | |---|---|---| | Kosten Erstellung | 0 EUR | Ab circa 270 EUR (bei 50.000 EUR Vermögen) | | Form | Vollständig handgeschrieben, Datum, Unterschrift | Vom Notar beurkundet | | Beratung enthalten | Nein | Ja | | Aufbewahrung | Eigenverantwortlich (oder Amtsgericht 75 EUR) | Automatisch beim Amtsgericht | | Erbschein nötig im Erbfall | Ja (Kosten ab circa 260 EUR) | Nein (Testament genügt als Nachweis) | | Testamentsregister | Optional (18 EUR) | Automatisch | | Anfechtungsrisiko | Höher (Formfehler, Auslegungsfragen) | Geringer (Notar prüft Form und Inhalt) | | Auffindbarkeit | Risiko des Verlusts | Garantiert (amtliche Verwahrung) | | Änderung | Neues Testament schreiben | Neuer Notartermin, erneute Gebühr |
Die versteckte Ersparnis: Kein Erbschein nötig
Ein notarielles Testament macht den Erbschein in den meisten Fällen überflüssig. Das eröffnete notarielle Testament genügt als Nachweis gegenüber Banken, dem Grundbuchamt und Behörden.
Der Erbschein kostet je nach Nachlasswert:
| Nachlasswert | Erbscheinkosten (2,0-fache Gebühr) | |---|---| | 100.000 EUR | circa 546 EUR | | 250.000 EUR | circa 1.070 EUR | | 500.000 EUR | circa 1.870 EUR | | 1.000.000 EUR | circa 3.470 EUR |
Bei einem Nachlass von 500.000 EUR sparen die Erben durch das notarielle Testament also circa 1.870 EUR an Erbscheinkosten. Die Notarkosten für das Testament betragen in diesem Fall 1.188 EUR. Unter dem Strich ist das notarielle Testament damit günstiger als ein handschriftliches Testament mit anschließendem Erbschein.
Wann lohnt sich der Notar?
Das notarielle Testament ist nicht in jeder Situation notwendig. In bestimmten Konstellationen ist es jedoch nahezu unverzichtbar:
Der Notar lohnt sich bei
- Immobilienbesitz: Für Grundbuchänderungen im Erbfall ist ein Erbschein oder ein notarielles Testament erforderlich. Das notarielle Testament ist günstiger.
- Unternehmensnachfolge: Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen erfordert präzise Formulierungen. Fehler können die gesamte Nachfolgeplanung gefährden. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung mit professioneller Begleitung ist hier entscheidend.
- Patchwork-Familien: Stiefkinder, Kinder aus früheren Beziehungen, aktuelle Ehepartner: Die gesetzliche Erbfolge passt hier fast nie. Der Notar stellt sicher, dass alle Regelungen rechtssicher formuliert sind.
- Testamentsvollstreckung: Wenn Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen möchten, sorgt der Notar für eine wirksame Anordnung.
- Vermögen über 100.000 EUR: Ab diesem Wert übersteigen die Erbscheinkosten die Notarkosten. Das notarielle Testament rechnet sich allein durch die Erbscheinersparnis.
- Hohes Alter oder Krankheit: Bei Zweifeln an der Testierfähigkeit schützt die notarielle Beurkundung vor späteren Anfechtungen. Der Notar prüft und dokumentiert die Testierfähigkeit.
Ein handschriftliches Testament genügt bei
- Einfachen Vermögensverhältnissen ohne Immobilien und ohne Unternehmensanteile
- Klarer Familienkonstellation (Ehepaar mit gemeinsamen Kindern, keine Sonderwünsche)
- Geringem Vermögen (unter 50.000 EUR, wo die Notarkosten im Verhältnis hoch wären)
- Übergangsregelung bis ein notarielles Testament erstellt wird
Wie Sie ein rechtswirksames handschriftliches Testament aufsetzen, erfahren Sie im Ratgeber Testament schreiben: Inhalt, Form und häufige Fehler.
Ablauf: Vom Erstgespräch bis zur Beurkundung
Schritt 1: Notartermin vereinbaren
Wählen Sie einen Notar in Ihrer Nähe. Sie sind nicht an einen bestimmten Notar gebunden. Der erste Termin dient der Bestandsaufnahme: Der Notar erfasst Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen und Ihre Wünsche.
Schritt 2: Vorbereitung
Bringen Sie zum Termin mit:
- Familienstamm: Ehepartner, Kinder (auch aus früheren Beziehungen), Enkelkinder
- Vermögensübersicht: Immobilien, Konten, Depots, Unternehmensbeteiligungen, Versicherungen
- Verbindlichkeiten: Kredite, Bürgschaften, laufende Verpflichtungen
- Bestehende Verträge: Eheverträge, Gesellschaftsverträge, Erbverträge, frühere Testamente
- Ihre Wünsche: Wer soll was erben? Gibt es Auflagen? Soll ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden?
Schritt 3: Entwurf
Der Notar erstellt auf Grundlage des Gesprächs einen Testamentsentwurf. Diesen erhalten Sie zur Durchsicht. Nehmen Sie sich Zeit, den Entwurf zu lesen und Fragen zu klären. Änderungen sind in der Gebühr enthalten.
Schritt 4: Beurkundungstermin
Im Beurkundungstermin verliest der Notar das Testament vollständig. Sie haben die Möglichkeit, letzte Änderungen vorzunehmen. Anschließend unterschreiben Sie das Testament. Der Notar bestätigt die Beurkundung mit Siegel und Unterschrift.
Schritt 5: Verwahrung und Registrierung
Der Notar übergibt das Testament in die amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht. Gleichzeitig meldet er es beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer an. Im Erbfall wird das Testament dadurch automatisch gefunden und eröffnet.
Zeitrahmen: Vom Erstgespräch bis zur Beurkundung vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen. Bei einfachen Fällen kann es schneller gehen, bei komplexen Vermögensverhältnissen dauert die Entwurfsphase länger.
Zusatzkosten: Erbvertrag, Testamentsregister und Grundbuch
Erbvertrag statt Testament
Ein Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament und bindet alle Vertragsparteien. Die Notarkosten entsprechen der 2,0-fachen Gebühr nach Geschäftswert, also denselben Kosten wie ein gemeinschaftliches Testament. Der Erbvertrag ist besonders dann sinnvoll, wenn sich der Erblasser gegenüber dem Erben verbindlich verpflichten möchte (etwa bei Pflegevereinbarungen oder Unternehmensübergaben).
Testamentsregister
Die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister kostet 18 EUR (einmalig). Bei notariellen Testamenten erfolgt die Registrierung automatisch. Bei handschriftlichen Testamenten, die beim Amtsgericht hinterlegt werden, ebenfalls.
Grundbuchkosten im Erbfall
Wenn zum Nachlass Immobilien gehören, muss das Grundbuch auf den Erben umgeschrieben werden. Die Grundbuchgebühr beträgt eine 1,0-fache Gebühr nach dem Wert der Immobilie. Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 EUR sind das circa 635 EUR. Die Umschreibung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei (§ 60 Abs. 6 GNotKG).
Testament ändern oder widerrufen
Ein notarielles Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Allerdings erfordert jede Änderung einen neuen Notartermin mit erneuter Gebühr. Die Gebühr berechnet sich wieder nach dem aktuellen Geschäftswert.
Alternativ können Sie ein notarielles Testament auch durch ein handschriftliches Testament widerrufen. Das handschriftliche Widerrufstestament muss eindeutig auf das notarielle Testament Bezug nehmen.
Beachten Sie: Ein gemeinschaftliches Testament (etwa das Berliner Testament) kann nach dem Tod des ersten Ehepartners in der Regel nicht mehr einseitig geändert werden. Diese Bindungswirkung sollten Sie vor der Errichtung sorgfältig bedenken.
Häufige Fragen
Was kostet ein Testament beim Notar bei 500.000 EUR Vermögen?
Ein Einzeltestament kostet bei einem Reinvermögen von 500.000 EUR circa 1.188 EUR (935 EUR Gebühr netto, plus 19 Prozent Umsatzsteuer, plus 75 EUR Verwahrungsgebühr). Ein gemeinschaftliches Testament kostet circa 2.300 EUR.
Ist ein notarielles Testament besser als ein handschriftliches?
Beide sind rechtlich gleichwertig. Das notarielle Testament bietet jedoch Vorteile: professionelle Beratung, geringeres Anfechtungsrisiko, sichere Verwahrung und kein Erbschein nötig. Bei Immobilienbesitz oder Vermögen über 100.000 EUR ist das notarielle Testament unter dem Strich oft günstiger.
Brauche ich trotzdem einen Steuerberater?
Ja. Der Notar berät zu den erbrechtlichen Regelungen, nicht zur steuerlichen Optimierung. Die erbschaftsteuerliche Gestaltung (Freibeträge, Schenkungsstrategie, Bewertung von Immobilien und Unternehmen) erfordert steuerliche Expertise. Idealerweise arbeiten Notar und Steuerberater zusammen.
Kann ich ein notarielles Testament selbst ändern?
Ein notarielles Testament können Sie durch ein neues notarielles Testament oder durch ein handschriftliches Testament ändern oder widerrufen. Die Änderung durch ein handschriftliches Testament ist formlos möglich, aber es empfiehlt sich, deutlich auf das zu ändernde notarielle Testament Bezug zu nehmen.
Wie lange dauert es, ein notarielles Testament zu erstellen?
Vom Erstgespräch bis zur Beurkundung vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen. Der Beurkundungstermin selbst dauert je nach Komplexität 30 bis 90 Minuten.
Muss ich zum Notar in meiner Stadt gehen?
Nein. Sie können jeden Notar in Deutschland wählen. Für die amtliche Verwahrung ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Erblassers zuständig, aber der Notar kümmert sich um die Weiterleitung.
Fazit
Die Kosten für ein notarielles Testament sind gesetzlich geregelt, transparent und kalkulierbar. Bei Vermögenswerten über 100.000 EUR rechnet sich das notarielle Testament allein durch die eingesparten Erbscheinkosten. Wer Immobilien besitzt, ein Unternehmen führt oder eine Patchwork-Familie hat, sollte auf die professionelle Beratung und die Rechtssicherheit des Notars nicht verzichten.
Nutzen Sie den Erbschafts-Navigator, um zu prüfen, welche erbrechtlichen Regelungen für Ihre Situation relevant sind. Für die steuerliche Optimierung Ihrer Nachlassplanung empfiehlt sich eine ergänzende Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater.
Sie möchten Ihr Testament rechtssicher und steuerlich optimiert gestalten? Als Steuerberater mit Schwerpunkt Vermögensnachfolge unterstütze ich Sie bei der Koordination zwischen Notar und steuerlicher Gestaltung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Florian Enders
Steuerberater, CFE, CCFE
Sparringspartner für Unternehmen und Familien mit Substanz. Schwerpunkte: Nachfolgeberatung, Holdingstrukturen, Stiftungen und steueroptimierte Vermögensgestaltung.
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