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Testament beim Notar: Aktuelle Notarkosten 2026 nach GNotKG, Ablauf und Vergleich zum handschriftlichen Testament
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Testament beim Notar: Kosten & Ablauf

Was kostet ein notarielles Testament 2026? Aktuelle GNotKG-Gebührentabelle, Ablauf beim Notar, Rechenbeispiele und wann sich die Notarkosten lohnen.

Florian Enders
Florian Enders
15 Min. Lesezeit

TL;DR: Ein notarielles Testament kostet 2026 nach GNotKG zwischen 271 EUR (bei 50.000 EUR Reinvermögen) und über 9.000 EUR (bei 5 Millionen EUR). Ab einem Reinvermögen von rund 100.000 EUR lohnt sich der Notar fast immer, weil die andernfalls anfallenden Erbscheinkosten höher liegen als die Beurkundungsgebühr.

Was kostet ein Testament beim Notar 2026?

Ein notarielles Testament ist eine vom Notar beurkundete letztwillige Verfügung, die automatisch in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht und in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer aufgenommen wird. Die Kosten sind gesetzlich geregelt: Der Notar kann weder mehr noch weniger verlangen. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das die Gebühren anhand des Geschäftswerts berechnet.

Der Geschäftswert entspricht gemäß § 102 GNotKG dem Reinvermögen des Erblassers im Zeitpunkt der Beurkundung: alle Vermögenswerte abzüglich aller Verbindlichkeiten. Die Notargebühr ergibt sich anschließend aus der Tabelle B nach § 34 Abs. 3 GNotKG.

Für ein Einzeltestament fällt nach KV Nr. 21100 GNotKG eine 1,0-fache Gebühr an. Für ein gemeinschaftliches Testament (etwa ein Berliner Testament mit seinen erbschaftsteuerlichen Folgen) wird die doppelte Gebühr berechnet, also eine 2,0-fache Gebühr. Ein Erbvertrag kostet ebenfalls die 2,0-fache Gebühr.

Praxis-Hinweis: Enthält die letztwillige Verfügung nur Vermächtnisse, Teilungsanordnungen oder Auflagen — also keine Erbeinsetzung — ermäßigt sich die Gebühr auf 50 % (Vorbemerkung 2.1.1 Abs. 4 KV GNotKG). Diese Konstellation ist selten, kann aber bei reinen Pflichtteilsergänzungen oder Vermächtnislösungen relevant sein.

Gebührentabelle: Notarkosten nach Vermögenswert (Stand 2026)

Die folgende Tabelle zeigt die Notarkosten für ein Einzeltestament (1,0-fache Gebühr) und ein gemeinschaftliches Testament (2,0-fache Gebühr). Die Notargebühren unterliegen 19 Prozent Umsatzsteuer (§ 12 UStG). Die volle Gebührentabelle finden Sie auf gesetze-im-internet.de zum GNotKG.

Kosten Einzeltestament (1,0-fache Gebühr)

Reinvermögen (Geschäftswert)Gebühr (netto)Mit 19 % UStVerwahrung AmtsgerichtGesamtkosten circa
50.000 EUR165 EUR196 EUR75 EUR271 EUR
100.000 EUR273 EUR325 EUR75 EUR400 EUR
150.000 EUR354 EUR421 EUR75 EUR496 EUR
200.000 EUR435 EUR518 EUR75 EUR593 EUR
250.000 EUR535 EUR637 EUR75 EUR712 EUR
300.000 EUR635 EUR756 EUR75 EUR831 EUR
400.000 EUR835 EUR994 EUR75 EUR1.069 EUR
500.000 EUR935 EUR1.113 EUR75 EUR1.188 EUR
750.000 EUR1.335 EUR1.589 EUR75 EUR1.664 EUR
1.000.000 EUR1.735 EUR2.065 EUR75 EUR2.140 EUR
2.000.000 EUR3.535 EUR4.207 EUR75 EUR4.282 EUR
5.000.000 EUR7.535 EUR8.967 EUR75 EUR9.042 EUR

Kosten gemeinschaftliches Testament (2,0-fache Gebühr)

Reinvermögen (Geschäftswert)Gebühr (netto)Mit 19 % UStVerwahrung AmtsgerichtGesamtkosten circa
100.000 EUR546 EUR650 EUR75 EUR725 EUR
250.000 EUR1.070 EUR1.273 EUR75 EUR1.348 EUR
500.000 EUR1.870 EUR2.225 EUR75 EUR2.300 EUR
1.000.000 EUR3.470 EUR4.129 EUR75 EUR4.204 EUR
2.000.000 EUR7.070 EUR8.413 EUR75 EUR8.488 EUR

Die Verwahrungsgebühr beim Amtsgericht beträgt einmalig 75 EUR (KV Nr. 12100 GNotKG). Die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister kostet zusätzlich 18 EUR (15 EUR Gebühr + 3 EUR Auslagen). Diese Beträge fallen unabhängig vom Vermögenswert an.

Konkretes Rechenbeispiel: Familie Schneider (Reinvermögen 750.000 EUR)

Damit Sie ein realistisches Gefühl für die Kosten bekommen, hier ein vollständig durchgerechnetes Praxisbeispiel.

Familiensituation: Ehepaar Schneider, beide 62 Jahre alt, zwei erwachsene Kinder. Sie wollen ein Berliner Testament errichten.

Vermögensaufstellung:

PositionWert
Einfamilienhaus (Verkehrswert)580.000 EUR
Wertpapierdepot180.000 EUR
Bankguthaben50.000 EUR
Lebensversicherung (Rückkaufswert)60.000 EUR
Hausrat und Pkw30.000 EUR
Aktiva gesamt900.000 EUR
Restschuld Hauskredit-150.000 EUR
Reinvermögen (Geschäftswert)750.000 EUR

Variante A — Berliner Testament beim Notar:

PositionBetrag
2,0-fache Gebühr aus 750.000 EUR (KV Nr. 21100)2.670,00 EUR
19 % Umsatzsteuer507,30 EUR
Verwahrungsgebühr Amtsgericht (KV Nr. 12100)75,00 EUR
Zentrales Testamentsregister18,00 EUR
Gesamtkosten heute3.270,30 EUR

Variante B — Handschriftliches Berliner Testament + Erbschein im Erbfall:

PositionBetrag
Handschriftliches Testament (selbst verfasst)0,00 EUR
Hinterlegung beim Amtsgericht (optional)75,00 EUR
Registrierung Testamentsregister18,00 EUR
Erbschein 1. Erbfall (2,0-fache aus 750.000 EUR)2.670,00 EUR
Mindestkosten im Erbfallca. 2.763,00 EUR

Ergebnis: Auf den ersten Blick ist Variante B billiger. Doch Variante A bietet drei nicht in EUR messbare Vorteile: Der Notar prüft die Testierfähigkeit (§ 28 BeurkG), schließt Formfehler aus und vermeidet Auslegungsstreit zwischen den Erben. Bei einem Vermögen, das ein eigenes Haus enthält, ist diese Rechtssicherheit den Aufpreis von rund 500 EUR fast immer wert. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung mit professioneller Begleitung bezahlt sich gerade in solchen Familienkonstellationen aus.

Was ist im Preis enthalten?

Die Notargebühr deckt den gesamten Prozess ab. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten für einzelne Leistungen:

  • Erstberatung: Der Notar bespricht mit Ihnen Ihre familiäre und vermögensmäßige Situation, Ihre Wünsche und die rechtlichen Möglichkeiten.
  • Entwurf: Der Notar erstellt einen vollständigen Testamentsentwurf, der Ihre Wünsche rechtssicher umsetzt.
  • Änderungen: Korrekturen und Anpassungen am Entwurf sind in der Gebühr enthalten.
  • Beurkundung: Der Notar verliest das Testament, Sie unterschreiben es in seiner Anwesenheit (§ 13 BeurkG).
  • Amtliche Verwahrung: Das notarielle Testament wird automatisch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt (§ 34 BeurkG).
  • Testamentsregister: Der Notar meldet das Testament beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer an.

Was die Gebühr nicht abdeckt

  • Steuerliche Beratung: Der Notar berät zu den erbrechtlichen Regelungen, nicht zur steuerlichen Optimierung. Für die erbschaftsteuerliche Gestaltung benötigen Sie einen Steuerberater.
  • Komplexe Vorabklärungen: Bei sehr aufwendigen Sachverhalten (internationale Bezüge, Unternehmensbewertungen) können zusätzliche Beratungsgebühren anfallen.
  • Grundbucheintragungen: Wenn das Testament mit Grundstücksübertragungen verbunden ist, fallen separate Grundbuchgebühren an.
Florian Enders, Steuerberater – Testament
Florian Enders, Steuerberater – Testament

Handschriftliches vs. notarielles Testament: Vergleich

Beide Testamentsformen sind nach § 2231 BGB rechtlich gleichwertig. Die Unterschiede liegen in der Erstellung, der Aufbewahrung und den Folgekosten im Erbfall.

Vergleichstabelle

KriteriumHandschriftliches TestamentNotarielles Testament
Kosten Erstellung0 EURAb circa 271 EUR (bei 50.000 EUR Vermögen)
FormVollständig handgeschrieben, Datum, Unterschrift (§ 2247 BGB)Vom Notar beurkundet (§ 2232 BGB)
Beratung enthaltenNeinJa
AufbewahrungEigenverantwortlich (oder Amtsgericht 75 EUR)Automatisch beim Amtsgericht
Erbschein nötig im ErbfallJa (Kosten ab circa 273 EUR)Nein (Testament genügt als Nachweis, § 35 GBO)
TestamentsregisterOptional (18 EUR)Automatisch
AnfechtungsrisikoHöher (Formfehler, Auslegungsfragen)Geringer (Notar prüft Form und Inhalt)
AuffindbarkeitRisiko des VerlustsGarantiert (amtliche Verwahrung)
ÄnderungNeues Testament schreibenNeuer Notartermin, erneute Gebühr

Die versteckte Ersparnis: Kein Erbschein nötig

Ein notarielles Testament macht den Erbschein in den meisten Fällen überflüssig. Das eröffnete notarielle Testament genügt nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt; auch Banken und Behörden akzeptieren es regelmäßig ohne weiteren Nachweis.

Der Erbschein kostet je nach Nachlasswert:

NachlasswertErbscheinkosten (2,0-fache Gebühr)
100.000 EURcirca 546 EUR
250.000 EURcirca 1.070 EUR
500.000 EURcirca 1.870 EUR
1.000.000 EURcirca 3.470 EUR

Bei einem Nachlass von 500.000 EUR sparen die Erben durch das notarielle Testament also circa 1.870 EUR an Erbscheinkosten. Die Notarkosten für das Testament betragen in diesem Fall 1.188 EUR. Unter dem Strich ist das notarielle Testament damit günstiger als ein handschriftliches Testament mit anschließendem Erbschein.

Notar oder Anwalt: Wer ist günstiger?

Eine häufige Frage: Ist es günstiger, das Testament von einem Rechtsanwalt entwerfen zu lassen? Die Antwort ist differenziert:

  • Anwalt-Honorare richten sich nach dem RVG oder einer Honorarvereinbarung. Ein anwaltlich entworfenes, aber nur handschriftlich umgesetztes Testament kostet typischerweise zwischen 300 und 1.500 EUR.
  • Achtung: Der Anwalt darf das Testament nicht selbst beurkunden — das bleibt ausschließlich dem Notar vorbehalten (§ 20 BNotO). Wenn Sie den Anwalt bezahlen und anschließend zum Notar gehen, zahlen Sie doppelt.
  • Nur die notarielle Beurkundung verschafft Ihnen die zwei großen Vorteile: amtliche Verwahrung und Erbscheinersparnis.

Faustregel: Anwaltliche Beratung lohnt sich bei sehr komplexen Sachverhalten (internationale Bezüge, Unternehmensanteile, streitanfällige Konstellationen) — ergänzend zur notariellen Beurkundung. Für den Standardfall ist der Direktweg zum Notar günstiger und schneller.

Wann lohnt sich der Notar?

Das notarielle Testament ist nicht in jeder Situation notwendig. In bestimmten Konstellationen ist es jedoch nahezu unverzichtbar:

Der Notar lohnt sich bei

  • Immobilienbesitz: Für Grundbuchänderungen im Erbfall ist nach § 35 GBO ein Erbschein oder ein notarielles Testament erforderlich. Das notarielle Testament ist günstiger.
  • Unternehmensnachfolge: Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen erfordert präzise Formulierungen. Fehler können die gesamte Nachfolgeplanung gefährden.
  • Patchwork-Familien: Stiefkinder, Kinder aus früheren Beziehungen, aktuelle Ehepartner: Die gesetzliche Erbfolge passt hier fast nie. Der Notar stellt sicher, dass alle Regelungen rechtssicher formuliert sind.
  • Testamentsvollstreckung: Wenn Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen möchten, sorgt der Notar für eine wirksame Anordnung nach §§ 2197 ff. BGB.
  • Vermögen über 100.000 EUR: Ab diesem Wert übersteigen die Erbscheinkosten in der Regel die Notarkosten. Das notarielle Testament rechnet sich allein durch die Erbscheinersparnis.
  • Hohes Alter oder Krankheit: Bei Zweifeln an der Testierfähigkeit schützt die notarielle Beurkundung vor späteren Anfechtungen. Der Notar prüft und dokumentiert die Testierfähigkeit nach § 28 BeurkG.

Ein handschriftliches Testament genügt bei

  • Einfachen Vermögensverhältnissen ohne Immobilien und ohne Unternehmensanteile
  • Klarer Familienkonstellation (Ehepaar mit gemeinsamen Kindern, keine Sonderwünsche)
  • Geringem Vermögen (unter 50.000 EUR, wo die Notarkosten im Verhältnis hoch wären)
  • Übergangsregelung bis ein notarielles Testament erstellt wird

Wie Sie ein rechtswirksames handschriftliches Testament aufsetzen und die 7 häufigsten Fehler beim Testament schreiben vermeiden, erfahren Sie im verlinkten Ratgeber.

Ablauf: Vom Erstgespräch bis zur Beurkundung

Schritt 1: Notartermin vereinbaren

Wählen Sie einen Notar in Ihrer Nähe. Sie sind nicht an einen bestimmten Notar gebunden. Der erste Termin dient der Bestandsaufnahme: Der Notar erfasst Ihre familiäre Situation, Ihr Vermögen und Ihre Wünsche.

Schritt 2: Vorbereitung

Bringen Sie zum Termin mit:

  • Familienstamm: Ehepartner, Kinder (auch aus früheren Beziehungen), Enkelkinder
  • Vermögensübersicht: Immobilien, Konten, Depots, Unternehmensbeteiligungen, Versicherungen
  • Verbindlichkeiten: Kredite, Bürgschaften, laufende Verpflichtungen
  • Bestehende Verträge: Eheverträge, Gesellschaftsverträge, Erbverträge, frühere Testamente
  • Ihre Wünsche: Wer soll was erben? Gibt es Auflagen? Soll ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden?

Schritt 3: Entwurf

Der Notar erstellt auf Grundlage des Gesprächs einen Testamentsentwurf. Diesen erhalten Sie zur Durchsicht. Nehmen Sie sich Zeit, den Entwurf zu lesen und Fragen zu klären. Änderungen sind in der Gebühr enthalten.

Schritt 4: Beurkundungstermin

Im Beurkundungstermin verliest der Notar das Testament vollständig (§ 13 BeurkG). Sie haben die Möglichkeit, letzte Änderungen vorzunehmen. Anschließend unterschreiben Sie das Testament. Der Notar bestätigt die Beurkundung mit Siegel und Unterschrift.

Schritt 5: Verwahrung und Registrierung

Der Notar übergibt das Testament in die amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht. Gleichzeitig meldet er es beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer an. Im Erbfall wird das Testament dadurch automatisch gefunden und eröffnet.

Zeitrahmen: Vom Erstgespräch bis zur Beurkundung vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen. Bei einfachen Fällen kann es schneller gehen, bei komplexen Vermögensverhältnissen dauert die Entwurfsphase länger.

Zusatzkosten: Erbvertrag, Testamentsregister und Grundbuch

Erbvertrag statt Testament

Ein Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament und bindet alle Vertragsparteien (§ 1941 BGB). Die Notarkosten entsprechen der 2,0-fachen Gebühr nach Geschäftswert, also denselben Kosten wie ein gemeinschaftliches Testament. Der Erbvertrag ist besonders dann sinnvoll, wenn sich der Erblasser gegenüber dem Erben verbindlich verpflichten möchte (etwa bei Pflegevereinbarungen oder Unternehmensübergaben).

Testamentsregister

Die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister kostet 18 EUR (einmalig). Bei notariellen Testamenten erfolgt die Registrierung automatisch. Bei handschriftlichen Testamenten, die beim Amtsgericht hinterlegt werden, ebenfalls.

Grundbuchkosten im Erbfall

Wenn zum Nachlass Immobilien gehören, muss das Grundbuch auf den Erben umgeschrieben werden. Die Grundbuchberichtigung im Erbfall ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei (§ 60 Abs. 4 GNotKG i.V.m. KV Nr. 14110). Wird der Antrag später gestellt, fällt eine 1,0-fache Gebühr nach dem Wert der Immobilie an. Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 EUR sind das circa 635 EUR.

Testament ändern oder widerrufen

Ein notarielles Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Allerdings erfordert jede Änderung einen neuen Notartermin mit erneuter Gebühr. Die Gebühr berechnet sich wieder nach dem aktuellen Geschäftswert.

Alternativ können Sie ein notarielles Testament auch durch ein handschriftliches Testament widerrufen (§ 2253 BGB). Das handschriftliche Widerrufstestament muss eindeutig auf das notarielle Testament Bezug nehmen. Wichtig: Wenn Sie das notarielle Testament aus der amtlichen Verwahrung herausnehmen, gilt das nach § 2256 BGB als Widerruf.

Beachten Sie: Ein gemeinschaftliches Testament (etwa das Berliner Testament) kann nach dem Tod des ersten Ehepartners in der Regel nicht mehr einseitig geändert werden (§ 2271 BGB). Diese Bindungswirkung sollten Sie vor der Errichtung sorgfältig bedenken.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Testament beim Notar bei 500.000 EUR Vermögen?

Ein Einzeltestament kostet bei einem Reinvermögen von 500.000 EUR im Jahr 2026 circa 1.188 EUR (935 EUR Gebühr netto, plus 19 Prozent Umsatzsteuer = 1.113 EUR, plus 75 EUR Verwahrungsgebühr beim Amtsgericht). Ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) kostet bei gleichem Vermögen circa 2.300 EUR. Die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister (18 EUR) kommt jeweils einmalig hinzu.

Wie werden die Notarkosten für ein Testament berechnet?

Die Notarkosten richten sich nach § 34 GNotKG (Tabelle B) und werden anhand des Geschäftswerts berechnet — das ist das Reinvermögen (Aktiva minus Verbindlichkeiten) zum Zeitpunkt der Beurkundung. Auf den so ermittelten Wert wird eine 1,0-fache Gebühr (Einzeltestament) oder 2,0-fache Gebühr (gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) angewendet. Hinzu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer und die Verwahrungsgebühr von 75 EUR.

Ist ein notarielles Testament besser als ein handschriftliches?

Beide sind nach § 2231 BGB rechtlich gleichwertig. Das notarielle Testament bietet jedoch Vorteile: professionelle Beratung, geringeres Anfechtungsrisiko, sichere Verwahrung und kein Erbschein nötig. Bei Immobilienbesitz oder Vermögen über 100.000 EUR ist das notarielle Testament unter dem Strich oft günstiger.

Was kostet ein Testament beim Anwalt im Vergleich zum Notar?

Ein Rechtsanwalt darf ein Testament zwar entwerfen, aber nicht beurkunden — das bleibt nach § 20 BNotO dem Notar vorbehalten. Anwaltsentwürfe liegen je nach Aufwand zwischen 300 und 1.500 EUR und ersetzen weder die amtliche Verwahrung noch die Erbscheinersparnis. Wer beide Wege kombiniert (Anwalt + Notar), zahlt doppelt. Für Standardfälle ist der Direktweg zum Notar günstiger und schneller.

Brauche ich trotzdem einen Steuerberater?

Ja. Der Notar berät zu den erbrechtlichen Regelungen, nicht zur steuerlichen Optimierung. Die erbschaftsteuerliche Gestaltung (Freibeträge, Schenkungsstrategie, Bewertung von Immobilien und Unternehmen) erfordert steuerliche Expertise. Idealerweise arbeiten Notar und Steuerberater zusammen.

Kann ich ein notarielles Testament selbst ändern?

Ein notarielles Testament können Sie durch ein neues notarielles Testament oder durch ein handschriftliches Testament ändern oder widerrufen (§ 2253 BGB). Die Änderung durch ein handschriftliches Testament ist formlos möglich, aber es empfiehlt sich, deutlich auf das zu ändernde notarielle Testament Bezug zu nehmen. Beim gemeinschaftlichen Testament beachten Sie die Bindungswirkung nach § 2271 BGB.

Wie lange dauert es, ein notarielles Testament zu erstellen?

Vom Erstgespräch bis zur Beurkundung vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen. Der Beurkundungstermin selbst dauert je nach Komplexität 30 bis 90 Minuten.

Muss ich zum Notar in meiner Stadt gehen?

Nein. Sie können jeden Notar in Deutschland wählen. Für die amtliche Verwahrung ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Erblassers zuständig, aber der Notar kümmert sich um die Weiterleitung.

Fazit

Die Kosten für ein notarielles Testament sind 2026 gesetzlich geregelt, transparent und kalkulierbar. Bei Vermögenswerten über 100.000 EUR rechnet sich das notarielle Testament allein durch die eingesparten Erbscheinkosten. Wer Immobilien besitzt, ein Unternehmen führt oder eine Patchwork-Familie hat, sollte auf die professionelle Beratung und die Rechtssicherheit des Notars nicht verzichten.

Nutzen Sie den Erbschafts-Navigator, um zu prüfen, welche erbrechtlichen Regelungen für Ihre Situation relevant sind. Für die steuerliche Optimierung Ihrer Nachlassplanung empfiehlt sich eine ergänzende Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater für eine zweite Meinung.


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