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Stand 27. Mai 2026

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Vermögensplanung Profisportler 2026: Die 7 grössten Fallen

Profisportler verdienen viel, oft kurz - und verlieren überdurchschnittlich oft. Diese 7 Vermögensfallen treffen Bundesligaspieler 2026.

Profisportler·Vermögensplanung·Steuern Sportler·Imagerechte·Wegzugsbesteuerung·Ehevertrag Sportler·Karriere-Ende

Spitzensportler werden steuerlich wie Hochverdiener behandelt, ökonomisch aber leben sie in einem eigenen Berufsbild: Die aktive Karriere ist kurz, die Verdienstkurve ist konzentriert auf wenige Jahre, und die Folgejahrzehnte müssen aus dem in dieser kurzen Phase Erwirtschafteten finanziert werden. Wer das ignoriert, baut Strukturen für die falsche Lebenskurve.

Ergebnis vorweg: Ab rund 100.000 EUR jährlichen Vermarktungseinnahmen rechtfertigt sich für Profisportler die Imagerechte-GmbH mit nachgeschalteter Holding - die Strukturentscheidung muss vor Heirat (Ehevertrag), vor Vereinswechsel ins Ausland (§ 6 AStG-Wegzug) und vor dem ersten siebenstelligen Werbevertrag stehen, sonst werden die folgenden Vermögensschäden meist nicht mehr vollständig korrigierbar.

Warum Profisportler eine eigene Vermögensplanung brauchen

Vermögensplanung für Profisportler ist die strukturelle Disziplin, das in 10 bis 15 aktiven Karrierejahren erwirtschaftete Kapital so zu organisieren, dass es die nachfolgenden 40 bis 50 Lebensjahre wirtschaftlich trägt. Wenn ein 32-Jähriger mit einem normalen Beruf in den Ruhestand startet, hat er oft 35 weitere Berufsjahre vor sich. Wenn ein Profisportler mit 32 in die zweite Lebenshälfte startet, hat er meist seine produktivste Berufsphase bereits hinter sich. Das ist kein Drama - es ist die Realität des Spitzensports.

Diese asymmetrische Karrierekurve ist der Grund, warum Standard-Vermögensberatung für Profisportler nicht funktioniert. Was bei einem Selbstständigen über 30 Jahre Sinn ergibt, muss bei einem Sportler in 10 bis 15 Jahren erreicht werden - und dann 50 weitere Jahre tragen. Empirisch beträgt die durchschnittliche Bundesliga-Karriere knapp acht Jahre, nur ein kleiner Teil der Spieler verdient in dieser Phase Beträge, die zur lebenslangen Absicherung reichen. Genau diese Asymmetrie macht eine eigene Strukturarchitektur unverzichtbar.

Hinzu kommen branchenspezifische Probleme: Spielerberater mit Provisionsinteressen, Imagerechte und Werbeverträge mit eigener Steuersystematik, internationale Wechsel mit Wohnsitz- und Wegzugsfragen, und ein soziales Umfeld, das oft mehr von Hype-Investments versteht als von solider Diversifikation. Wettbewerber-Beiträge über die „reichsten Sportler der Welt" zeigen die Verdienstseite - die Strukturen, die das Vermögen über das Karriereende hinweg tragen, bleiben dort regelmässig ausgeblendet.

Im Folgenden zeigen wir die sieben Vermögensfallen, in die Profisportler am häufigsten geraten - und welche Strukturen wirklich schützen.

Florian Enders berät zur Vermögensplanung von Profisportlern im Beratungsgespräch
Florian Enders berät zur Vermögensplanung von Profisportlern im Beratungsgespräch

Falle 1: Karriere-Ende ohne Plan

Ein Kreuzbandriss, eine Formdelle, ein nicht verlängerter Vertrag - die aktive Karriere kann jederzeit enden. Wer keinen Vermögensaufbauplan hat, der diesen Moment vorwegnimmt, läuft ins offene Messer.

Was schützt: Annuitäten und Lebensrenten machen einen Teil der Karriere-Einnahmen für die Lebenszeit nach dem Sport unwiderruflich verfügbar. Eine Karriere-Versicherung mit Berufsunfähigkeitskomponente sichert das Risiko des plötzlichen Karriere-Endes ab. Wichtig ist, dass die Sparquote vom ersten Profivertrag an strukturell hoch ist - und nicht in den letzten zwei Jahren der Karriere überhastet aufgebaut wird.

Falle 2: Falscher Berater oder Manager

Spielerberater werden oft von Versicherern, Vermögensverwaltern oder Initiatoren für die Vermittlung von Produkten provisioniert. Was als Beratung verkauft wird, ist häufig Vertrieb. Über zehn Jahre können in einem teuren Vertrag oder Fonds 200.000 Euro und mehr an Gebühren entstehen - ohne dass der Sportler es merkt.

Was schützt: Eine klare Trennung zwischen Sport-Berater (Spielerberater, Manager) und Vermögens-Berater (Steuerberater, Anwalt) ist die Grundregel. Vermögensberatung sollte honorarbasiert erfolgen - Sie zahlen direkt, ohne dass Provisionen aus Produkten fliessen. Ein transparenter Mandatsvertrag mit klar definiertem Leistungsumfang und Honorarrahmen ist der Standard, an dem sich gute Berater messen lassen.

Falle 3: Imagerechte und Werbeeinnahmen ohne Struktur

Werbeverträge, Sportartikel-Sponsoring und Image-Vermarktung können bei Topsportlern siebenstellige Beträge erzeugen. Wer diese Einnahmen privat versteuert, zahlt Spitzensteuersatz von 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag - also über 47 Prozent. Bei einem Werbevolumen von 800.000 Euro bleiben rund 420.000 Euro netto.

Wer eine eigene Imagerechte-GmbH zwischenschaltet, kommt auf eine deutlich andere Rechnung. Die Werbeeinnahmen fliessen in die GmbH, dort fallen rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Die Restbeträge können in eine vermögensverwaltende Holding ausgeschüttet werden - Schachtelprivileg nach § 8b Abs. 1 KStG (95 Prozent steuerfrei, 5 Prozent gelten nach § 8b Abs. 5 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben). Wer in der Struktur thesauriert statt sofort zu verbrauchen, hat über die Karrieredauer oft 25 bis 30 Prozent mehr Kapital verfügbar. Die zugrunde liegenden Mechaniken der Holding - Steuervorteile, Haftungsschutz und strategische Flexibilität - beschreiben wir ausführlich im Beitrag zur Holdingstruktur und ihren Steuervorteilen.

Was schützt: Eine klare Strukturarchitektur mit Imagerechte-GmbH und persönlicher Holding. Die Trennung zwischen Vereinsgehalt (bleibt persönlich) und Vermarktungseinnahmen (laufen über die Struktur) ist entscheidend, um Scheinselbstständigkeitsrisiken zu vermeiden. Bei internationalen Werbeverträgen kommen Quellensteuer- und DBA-Fragen hinzu, die strukturell mitgedacht werden müssen.

Falle 4: Familie als selbsternannte Vermögensverwalter

Junge Profisportler übergeben die Vermögensverwaltung oft den Eltern - aus Vertrauen und weil die eigene Zeit knapp ist. Was gut gemeint beginnt, kann zum strukturellen Problem werden: Eltern investieren in eigene Projekte, treffen Entscheidungen ohne Rücksprache, oder das Vermögen verschwindet schlicht in einer Vermischung aus elterlichem und sportlichem Konto.

Was schützt: Klare Vollmachten mit klaren Begrenzungen (zum Beispiel ein Maximalbetrag pro Transaktion ohne Rücksprache). Eine professionelle Vermögensverwaltung als Schutzschicht zwischen Familie und Vermögen. Ein Familienpool mit eindeutigen Spielregeln, in dem die Eltern eine Rolle haben, aber nicht die alleinige Verfügungsmacht. Eine Testamentsvollstreckung als institutioneller Schutz für den Erbfall. Diese strukturelle Frage der Vermögenskontrolle gehört zu den klassischen Vermögensschutz-Risiken in Familienvermögen - gilt im Profisport wegen der Geschwindigkeit der Vermögensbildung aber in besonderer Schärfe.

Falle 5: Wohnsitz-Falle bei Vereinswechsel ins Ausland

Ein Wechsel zu einem ausländischen Verein ist sportlich oft die richtige Entscheidung - steuerlich kann es ohne Vorbereitung extrem teuer werden. Doppelbesteuerung wegen unklarer Wohnsitzlage, Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei Beteiligungen, erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG - die Liste der Risiken ist lang.

Ein Beispiel: Ein Profisportler wechselt mit 4 Millionen Euro Jahresgehalt nach Spanien. Die Imagerechte-GmbH (Verkehrswert 2 Millionen Euro) löst beim Wegzug eine fiktive Veräusserung aus - § 6 AStG. Bei einer Beteiligung von 100 Prozent und einem gemeinen Wert von 2 Millionen Euro fallen 60 Prozent (Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG) auf 1,2 Millionen Euro Bemessungsgrundlage. Bei 45 Prozent Spitzensteuersatz: über 540.000 Euro Wegzugsbesteuerung. Seit der AStG-Reform 2022 wird diese Steuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten ohne Sicherheitsleistung entrichtet (§ 6 Abs. 4 AStG) - die frühere zinslose Fünf-Jahres-Stundung gilt seit dem Anpassungsgesetz nicht mehr.

Was schützt: Eine steuerliche Wohnsitzberatung mindestens sechs Monate vor dem Wechsel. Eine DBA-Analyse mit dem Zielstaat klärt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Eine Tie-Breaker-Prüfung nach DBA-Artikel zeigt, wo der „Mittelpunkt der Lebensinteressen" liegt. Beteiligungen über 1 Prozent müssen auf Wegzugsbesteuerung geprüft werden. In manchen Konstellationen lohnt sich eine Umstrukturierung in eine EU-Kapitalgesellschaft vor dem Wechsel, um stille Reserven nicht aufzudecken.

Falle 6: Trennung und plötzlicher Reichtum

Profisportler heiraten häufig in der Zeit, in der ihr Karriere-Vermögen noch klein ist. Wenn die Trennung später kommt - auf dem Karriere-Höhepunkt - ist die Hälfte des inzwischen aufgebauten Vermögens als Zugewinnausgleich an den Partner zu zahlen. Bei 8 Millionen Euro Karriere-Vermögen sind das 4 Millionen Euro, sofort fällig in bar.

Mit einem durchdacht aufgesetzten Ehevertrag sieht die Rechnung anders aus. Wenn die Imagerechte-GmbH und die Karriere-Prämien aus dem Zugewinn ausgenommen sind („Lex-Sportiva-Klausel"), reduziert sich der Ausgleichsbetrag deutlich. In einem typischen Beispiel kann die Ersparnis bei 3 Millionen Euro liegen - also mehr als die meisten Profisportler in zwei aktiven Karrierejahren netto verdienen.

Was schützt: Ein Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft, der Karriere-Vermögen explizit aus dem Ausgleich ausnimmt. Ein notarielles Vermögensverzeichnis vor der Heirat (Anfangsvermögen) ist die Basis dafür, dass spätere Zugewinnberechnungen überhaupt korrekt funktionieren. Strukturelle Schutzmechanismen wie eine Familienstiftung oder Lebensversicherungen mit unwiderruflicher Bezugsberechtigung können den Schutzbereich erweitern.

Falle 7: Vermögensverlust durch Hype-Investments

Ein heisser Tipp aus der Mannschaft, ein „exklusiver Hedgefonds" über den Spielerberater, eine Immobilie in einer Trend-Destination - die Liste der Hype-Investments, in denen Profisportler grosse Summen verloren haben, ist lang. NFTs, Krypto-Tokens, exotische Containermodelle, Restaurantbeteiligungen ohne Branchenkenntnis: Wer nicht strukturell diversifiziert, verliert in spekulativen Spitzen schnell sechs- bis siebenstellig.

Was schützt: Eine klare Diversifikationsregel - maximal 5 bis 10 Prozent des Liquiditätsvermögens in hochriskante Anlagen, davon maximal 1 Prozent in einzelne Spekulationen. Ein „Karriere-Ende-Topf" von mindestens fünf Jahres-Lebenshaltungskosten ist absolut unantastbar. Eine vermögensverwaltende GmbH mit Beirat (Steuerberater plus Anwalt) und Vetorecht ab bestimmten Schwellen schützt vor impulsiven Entscheidungen. Eine 14-tägige Cooling-Off-Periode für Investments über 100.000 Euro ist die einfachste und wirksamste Strukturmassnahme.

Auf der „roten Liste" gehören Krypto-Tokens und NFTs als Hauptvermögen, Beteiligungen an Restaurants oder Klubs ohne Branchenkenntnis, „exklusive" Hedgefonds mit hohen Mindesteinlagen und Lockup-Perioden, Direktinvestitionen in Startups ohne Due Diligence sowie Edelmetall-Sparpläne und Container-Direktinvestments mit hohen Aufgeldern.

Wie alles zusammenhängt

Die vier ausführlichen Fallen - Imagerechte, Wohnsitz, Trennung und Hype-Investments - sind miteinander verbunden. Eine Imagerechte-GmbH ist die Voraussetzung für sinnvolle Wohnsitzgestaltung beim Vereinswechsel. Eine saubere Wohnsitzgestaltung beeinflusst, welches Recht im Trennungsfall anwendbar ist. Ein Lex-Sportiva-Ehevertrag schützt die Karriere-Strukturen. Und eine vermögensverwaltende Holding mit Beirat ist der zentrale Schutz vor Hype-Investments.

Die Empfehlung aus der Beratungspraxis: Strukturen früh aufbauen, nicht erst dann, wenn das Problem akut wird. Wer mit 22 Jahren beginnt, hat mit 32 Jahren ein gut funktionierendes System. Wer mit 32 beginnt, repariert über die nächsten Jahre - oft mit erheblichem Aufwand.

Wenn Sie tiefer einsteigen möchten

Dieser Beitrag fasst die sieben Fallen auf einer Übersichtsebene zusammen. Wir haben einen ausführlichen Leitfaden vorbereitet - mit anonymisierten Praxisbeispielen aus verschiedenen Sportarten, konkreten Beispielrechnungen, Schritt-für-Schritt-Roadmaps für den Vereinswechsel und einer detaillierten Übersicht der „roten Liste" für Sportler-Vermögen.

Vermögensplanung im Profisport ist immer individuell. Welche Sportart, welche Karrierephase, welche Vertragslandschaft, welche internationalen Bezüge - all das bestimmt, welche Strukturen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge Sie sie aufbauen sollten.

Wenn Sie sich in einer der sieben Fallen wiederfinden oder über Ihre Situation sprechen möchten - melden Sie sich. Ich nehme mir 30 Minuten Zeit für Sie, kostenlos und vertraulich. Wir gehen Ihre Situation durch, ich sage Ihnen offen, wo ich Handlungsbedarf sehe, und Sie entscheiden, ob und wie Sie weitermachen.

Termin online buchen oder über das Kontaktformular eine Nachricht hinterlassen - mit dem Stichwort „Sportler 7 Fallen" schicke ich Ihnen den vollständigen Leitfaden im Anschluss zu.

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Schritt-für-Schritt: Strukturen aufbauen, bevor die Probleme akut werden

In meiner Beratungspraxis sehe ich immer wieder dieselbe Reihenfolge - und sie funktioniert. Wer früh anfängt, baut über die Karriere ein robustes System auf. Wer spät anfängt, repariert.

Schritt 1: Karriere-Inventur (Erstkontakt, idealerweise im ersten Profivertrag)

Vertragsstruktur (Gehalt, Imagerechte, Boni, internationale Bezüge), bestehende Verträge (Verein, Sponsoren, Berater), private Lage (Familienstand, geplante Auslandswechsel). Aus diesen Inputs entsteht der Strukturentscheid: Imagerechte-GmbH ja/nein, Holding ab welchem Zeitpunkt, Ehevertrag jetzt oder erst bei Heirat.

Schritt 2: Imagerechte-GmbH gründen (sobald Werbeeinnahmen > 100.000 EUR pro Jahr)

GmbH-Gründung mit klar definiertem Leistungsgegenstand (Vermarktung von Persönlichkeitsrechten), Trennung von Vereinsgehalt (bleibt persönlich) und Vermarktungseinnahmen (laufen über die GmbH). Wichtig: keine Scheinselbstständigkeitskonstruktion.

Schritt 3: Ehevertrag und Wohnsitz vorbereiten (vor Heirat oder Vereinswechsel)

Modifizierter Zugewinnausgleich mit Lex-Sportiva-Klausel; notarielles Anfangsvermögensverzeichnis. Bei geplantem Auslandswechsel: DBA-Analyse mit Zielstaat, Tie-Breaker-Prüfung, Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG durchrechnen (sieben Jahresraten ohne Sicherheitsleistung gemäss Abs. 4).

Schritt 4: Holding-Struktur aufbauen (ab etwa 1 Mio EUR Vermögen)

Vermögensverwaltende Holding über der Imagerechte-GmbH. Dividenden laufen mit dem Schachtelprivileg nach § 8b KStG (95 Prozent steuerfrei) hoch. In der Holding thesaurieren, statt privat ausschütten.

Schritt 5: Karriere-Ende-Topf separieren (spätestens 10 Jahre vor Karriere-Ende)

Mindestens fünf Jahres-Lebenshaltungskosten in einen unantastbaren Topf legen - getrennt vom Investment-Vermögen. Mein Standard sind Annuitäten, deutsche Bundesanleihen mit gestaffelter Laufzeit und liquide Tagesgeld-Reserve.

Schritt 6: Beirat aktivieren (für jede Investment-Entscheidung über 100.000 EUR)

Steuerberater + Anwalt als Beirat der Holding. Vetorecht ab Schwellenbetrag. 14-tägige Cooling-Off-Periode für Investments über 100.000 EUR. Vor jeder Beteiligung Due-Diligence-Pflicht statt Spieler-Tipp.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab welchem Karriere-Einkommen lohnt sich eine Imagerechte-GmbH?

In meiner Praxis funktioniert die GmbH wirtschaftlich ab etwa 100.000 EUR jährlichen Vermarktungseinnahmen. Darunter sind die laufenden Strukturkosten (Buchhaltung, Jahresabschluss, Beratung) in Relation zum Steuervorteil zu hoch.

Wie hoch ist die Wegzugsbesteuerung beim Vereinswechsel ins Ausland?

Bei Anteilen ab 1 Prozent an Kapitalgesellschaften greift § 6 AStG, wenn der Sportler die Voransaessigkeit nach § 6 Abs. 2 AStG erfuellt: mindestens 7 Jahre unbeschraenkt steuerpflichtig in Deutschland innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug. Wer kuerzer in Deutschland ansaessig war - typisch fuer junge auslaendische Spieler - wird vom Tatbestand nicht erfasst. Wenn der Tatbestand greift, wird eine fiktive Veraeusserung zum gemeinen Wert angesetzt. Bei einer Imagerechte-GmbH mit 2 Mio EUR Verkehrswert sind das im Teileinkuenfteverfahren etwa 540.000 EUR Steuer. Seit der AStG-Reform 2022 wird diese Steuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt (§ 6 Abs. 4 AStG); EuGH C-581/17 (Waechtler) und BFH I R 35/20 vom 06.09.2023 sichern fuer EU/EWR und Schweiz darueber hinaus dauerhaft zinslose Stundung bis zur tatsaechlichen Anteilsveraeusserung.

Welche Klauseln gehören in einen Lex-Sportiva-Ehevertrag?

Aus meiner Erfahrung mindestens: modifizierter Zugewinnausgleich mit Ausnahme von Karriere-Prämien und Imagerechte-Anteilen; notarielles Anfangsvermögensverzeichnis; klare Definitionen von „Karriere-Vermögen" und „Privatvermögen"; Rückfallklauseln für Trennungsfall.

Wie schützt sich ein Profisportler vor einem provisionsgetriebenen Berater?

Honorarbasis statt Provisionsmodell. Transparenter Mandatsvertrag mit Leistungsumfang und Honorarrahmen. Trennung zwischen Sport-Beratung (Spielerberater, Manager) und Vermögensberatung (Steuerberater, Anwalt). Wer Provisionen aus Produkten kassiert, agiert wirtschaftlich als Vertrieb - auch wenn die Visitenkarte „Berater" sagt.

Welche steuerlichen Besonderheiten sollten Profisportler beim Vermögensaufbau beachten?

Drei strukturelle Besonderheiten dominieren in der Praxis 2026: Erstens die getrennte Behandlung von Arbeitslohn (Vereinsgehalt, Lohnsteuerabzug) und Persönlichkeitsrechten (Imagerechte, oft selbstständige Einkünfte oder GmbH). Zweitens die internationalen Bezüge durch Spielereinsätze, Werbeauftritte und Trainingsaufenthalte im Ausland - relevant für die 183-Tage-Regelung und Quellensteuer-Anrechnung nach DBA. Drittens die Karriere-Asymmetrie selbst: Steuergestaltung muss eine maximale Spreizung zwischen aktiven Karrierejahren (Spitzensteuersatz) und passiven Folgejahren (häufig deutlich niedriger) anpeilen - Thesaurierung in der Holding ist dafür das zentrale Werkzeug.

Wie können Profisportler ihr Vermögen langfristig vermehren?

Langfristige Vermögensvermehrung im Profisport beruht auf vier Hebeln: Sparquote (idealerweise 40 bis 60 Prozent der Karriere-Einnahmen ab dem ersten Profivertrag), Strukturkostenarbitrage (Thesaurierung in der GmbH/Holding statt Hochsteuer-Sofortverbrauch), breite Diversifikation (Aktien-ETFs, Anleihen, Sachwerte, kleine Spekulationsquote) und Zeit. Wer mit 22 Jahren startet und 60 Prozent der Karriere-Erträge in einer Holding thesauriert, hat zum Karriere-Ende oft das Zwei- bis Dreifache eines ungestrukturierten Sportler-Vermögens - ohne höheres Risiko.

Was sind typische Renditeziele für ein strukturiertes Sportler-Vermögen?

Ich sehe in der Praxis 4-6 Prozent pro Jahr als realistisch für eine ausgewogene Mischung aus Anleihen, breit gestreuten ETFs und einem kleinen Anteil Sachwerte. Hype-Investments mit zweistelligen Renditeversprechen gehören nicht in den Karriere-Topf, höchstens in den 5-Prozent-Spekulationsanteil.

Was passiert beim Karriereende, wenn die Struktur steht?

Die Holding bleibt bestehen, die Imagerechte-GmbH wird oft auf Restvermarktung oder Marken-Lizenzierung umgestellt. Die Liquiditätsplanung schaltet von „Einkommen aus Vertrag" auf „Auszahlung aus Holding-Thesaurierung" um. Wer früh strukturiert hat, behält Spielraum.

Wann ist es zu spät, mit der Strukturierung anzufangen?

Strenggenommen nie - aber jeder Vereinswechsel und jede Heirat ohne vorbereitete Struktur kostet Geld, das später nicht zurückkommt. Mein Rat: spätestens beim ersten Vertrag mit Vermarktungsvolumen über 100.000 EUR.

Vergleichsrechnung: Werbeeinnahmen mit und ohne Imagerechte-GmbH

SzenarioWerbeeinnahmenSteuersatzNach SteuernDifferenz
Privat (Spitzensteuersatz + Soli)800.000 EUR47,5 %420.000 EURBasis
Imagerechte-GmbH (KSt + GewSt)800.000 EUR30 %560.000 EUR+140.000 EUR
GmbH thesauriert (Reinvestition)800.000 EUR30 %560.000 EUR Kapital+33 % verfügbares Kapital
GmbH → Holding (§ 8b KStG)800.000 EUR30 % KSt + 1,5 % auf Ausschüttungca. 552.000 EUR netto+132.000 EUR

Die genauen Werte hängen vom Bundesland (Gewerbesteuer-Hebesatz), von der Beteiligungsstruktur und von der Reinvestitionsquote ab. Eine individuelle Rechnung gehört zur Strukturberatung dazu - verlässliche Aussagen sind ohne diese Rechnung nicht seriös.

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Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Gewähr übernommen werden. Steuerliche und rechtliche Sachverhalte erfordern eine individuelle Prüfung. Eine Beratungsleistung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (§ 2 StBerG) entsteht ausschliesslich durch ausdrücklichen Mandatsvertrag. Stand der Information: Mai 2026. Vollständige rechtliche Hinweise unter florian-enders.de/disclaimer.

Florian Enders, Steuerberater

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