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Erbrecht

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Erbschaft aus den USA bei Wohnsitz in Deutschland: So bereiten Sie die Steuerberatung vor

Erbe aus den USA, Wohnsitz in Deutschland? Ordnen Sie Unterlagen, deutsche Anzeige und beteiligte Berater für die steuerliche Erstprüfung.

Erbschaftsteuer·USA·Internationale Erbschaft

Sie leben in Deutschland und erfahren, dass Sie Vermögen aus einem Nachlass in den USA erhalten. Vielleicht meldet sich ein Angehöriger, eine Bank oder der dortige Nachlassverwalter. Nun liegen englische Unterlagen vor Ihnen, und Sie möchten vor allem wissen: Was muss ich in Deutschland tun, und wer kümmert sich um welche Fragen?

Für den ersten Schritt brauchen Sie eine verständliche Übersicht über Ihren Fall. Haben Sie im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, erfasst die unbeschränkte deutsche Erbschaftsteuerpflicht grundsätzlich Ihren gesamten Vermögensanfall, also auch das dazugehörige US-Vermögen. Das ist von der Frage zu unterscheiden, ob und in welcher Höhe Sie tatsächlich Steuer zahlen müssen. Daneben werden die Verhältnisse der verstorbenen Person geprüft. Die Staatsangehörigkeit ist ein eigenes Prüffeld: Sie ersetzt die Wohnsitzfrage nicht und kann in bestimmten Konstellationen zusätzlich eine Rolle spielen. § 2 ErbStG

Hier geht es darum, wie Sie diese Prüfung vorbereiten. Welche US-Steuer anfällt, welches Nachlassverfahren erforderlich ist und wer rechtswirksam über einzelne Vermögenswerte verfügen darf, muss für den konkreten Fall gesondert geklärt werden.

Klären Sie zuerst, auf welcher Seite Sie Unterstützung brauchen

Ein US-Nachlass und Ihre deutsche Erbschaftsteuer sind zwei verschiedene Prüfaufgaben. Auf US-Seite kann beispielsweise ein Executor mit der Nachlassbearbeitung und einer dort erforderlichen Estate-Tax-Erklärung befasst sein. Die IRS unterscheidet dafür unter anderem nach Staatsangehörigkeit und dem für die Estate Tax maßgeblichen Domicile der verstorbenen Person im Todeszeitpunkt. Aus Ihrem deutschen Wohnsitz lässt sich deshalb nicht ablesen, welches US-Formular für den Nachlass richtig ist. IRS: Estate-Tax-FAQ

Für die deutsche Beratung ist zunächst entscheidend, was Sie aufgrund des Todesfalls erwerben und welche persönlichen Anknüpfungen bestehen. Die Frage, wer erbberechtigt ist oder ob ein Testament anerkannt wird, gehört daneben zur rechtlichen Nachlassklärung. Halten Sie deshalb fest, wer bereits beteiligt ist und welche Aufgabe diese Person übernimmt. Eine vorhandene US-Steuererklärung, ein Bankschreiben und ein Nachlassnachweis beantworten jeweils unterschiedliche Fragen.

Wenn die Zuständigkeiten noch unklar sind, schreiben Sie das auf. Sie müssen sie vor dem Kennenlernen nicht bereits vollständig gelöst haben.

Beschreiben Sie die Personen getrennt vom Vermögen

Der Hinweis „Erbschaft aus Amerika“ ist ein Anfang, lässt aber wesentliche Angaben offen. Nützlich ist eine kurze Darstellung: Wo lebte die verstorbene Person zuletzt? Wo leben Sie? Welche Staatsangehörigkeiten bestehen, und gab es weitere Wohnsitze oder längere Aufenthalte? Ergänzen Sie den Todestag, Ihr Verhältnis zur verstorbenen Person und den Zeitpunkt, zu dem Sie von Ihrem Erwerb erfahren haben.

Übernehmen Sie dabei vorhandene Angaben, ohne sie selbst rechtlich einzuordnen. Eine US-Adresse ist noch keine von Ihnen zu bestätigende Domicile-Bewertung. Ebenso sollten deutscher Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt als tatsächliche Angaben erfasst und anschließend fachlich geprüft werden. Für die unterschiedlichen steuerlichen Anknüpfungen sind die Informationen beider Personen wichtig. § 2 ErbStG, IRS: Estate-Tax-FAQ

Danach kommt die Vermögensübersicht. Gehört ein Haus zum Nachlass, ein Konto, ein Wertpapierdepot oder eine Unternehmensbeteiligung? Stehen in den Unterlagen Begriffe wie Trust oder Beneficiary, notieren Sie sie mit dem zugehörigen Dokument. Entscheidend für die Vorbereitung ist, dass die Beratung erkennen kann, welche Vermögensarten und Regelungen tatsächlich vorliegen. Eine vorschnelle deutsche Übersetzung kann wichtige Unterschiede verdecken.

Florian Enders zur deutschen steuerlichen Vorbereitung einer Erbschaft aus den USAFlorian Enders zur deutschen steuerlichen Vorbereitung einer Erbschaft aus den USA

Sammeln Sie vorhandene Unterlagen, ohne auf die vollständige Akte zu warten

Für ein erstes Gespräch genügt ein Überblick über die Dokumente, die Sie bereits haben. Dazu können die Sterbeurkunde, ein Testament, relevante Trust-Unterlagen und Schreiben der mit dem Nachlass befassten Personen gehören. Bei Immobilien, Depots oder Beteiligungen sind vorhandene Wertaufstellungen und Gutachten hilfreich. Die IRS nennt entsprechende Dokumentenarten auch für den besonderen Erklärungsfall eines nicht in den USA ansässigen Verstorbenen ohne US-Staatsangehörigkeit. Daraus folgt keine identische Pflichtliste für jeden deutschen Erben. IRS: Unterlagen zur Estate-Tax-Erklärung

Praktisch hilft eine einfache Zuordnung: Welches Dokument stammt von wem, worauf bezieht es sich und welche Frage ist noch offen? Eine vorhandene Nachlassaufstellung sollte außerdem erkennen lassen, ob ein Betrag den gesamten Nachlass oder Ihren eigenen Erwerb beschreibt. Für die deutsche Erwerbsanzeige nennt das Gesetz unter anderem Gegenstand und Wert des Erwerbs, den Rechtsgrund, das persönliche Verhältnis sowie frühere Zuwendungen. § 30 Abs. 4 ErbStG

Beauftragen Sie für das Kennenlernen noch keine pauschale Übersetzung der ganzen Nachlassakte. Besprechen Sie zunächst, welche Dokumente in welcher Form gebraucht werden. Sensible Originale gehören erst in einen dafür abgestimmten Übermittlungsweg, nicht in ein öffentliches Kontaktformular.

Behalten Sie die deutsche Anzeige im Blick

Bei einem Auslandsnachlass ist die deutsche Erwerbsanzeige ein früher Prüfpunkt. § 30 ErbStG sieht für einen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb grundsätzlich eine schriftliche Anzeige innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Anfall vor. Die Ausnahme für bestimmte Verfügungen, die ein deutsches Gericht, ein deutscher Notar oder ein deutscher Konsul eröffnet hat, greift ausdrücklich nicht, wenn Auslandsvermögen zum Erwerb gehört. Die Mitwirkung eines US-Notary Public begründet diese deutsche Anzeigebefreiung ebenfalls nicht. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass die US-Nachlassbearbeitung Ihre deutsche Anzeige automatisch erledigt. § 30 ErbStG

Notieren Sie, wann Sie von Ihrem Erwerb erfahren haben und ob schon jemand das deutsche Finanzamt angeschrieben hat. Wenn ja, halten Sie eine Kopie und die vorhandene Antwort bereit. Wenn Sie unsicher sind, klären Sie genau diesen Punkt frühzeitig. Die Anzeige und eine vollständige Erbschaftsteuererklärung sind unterschiedliche Verfahrensschritte; ob und wie eine Erklärung einzureichen ist, wird gesondert geprüft. § 30 ErbStG, § 31 ErbStG

Bewahren Sie US-Steuerunterlagen und Zahlungsnachweise zusammen auf

Die IRS führt Deutschland in ihrer Übersicht der US-Abkommen mit Regelungen zur Estate Tax und Gift Tax („Estate & Gift“). Das Vorhandensein eines Abkommens beantwortet jedoch noch nicht, welche Entlastung Ihr Fall erhält. Für die Vorbereitung sind deshalb vorhandene US-Steuererklärungen, IRS-Schreiben und Zahlungsnachweise wichtig. Ebenso muss nachvollziehbar sein, welche Person beziehungsweise welcher Nachlass die Steuer getragen hat und auf welches Vermögen sie sich bezieht. IRS: Estate & Gift Tax Treaties

Welche Abkommensregel auf Ihren Fall anwendbar ist, muss zuerst geklärt werden. Sofern nicht die Vorschriften eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden sind, sieht § 21 Abs. 1 ErbStG unter seinen Voraussetzungen eine Anrechnung auf Antrag vor. Für eine nach einem Abkommen vorgesehene Anrechnung verweist § 21 Abs. 4 auf die entsprechende Anwendung der Absätze 1 bis 3. Eine ausländische Steuer wird nicht allein durch die Aussage „in den USA schon bezahlt“ automatisch vollständig von der deutschen Steuer abgezogen. Für die Anrechnungsprüfung nennt das Gesetz unter anderem Nachweise zur Höhe des Auslandsvermögens, zur Steuerfestsetzung und zur Zahlung. § 21 ErbStG

Fehlen diese Unterlagen noch, benennen Sie die Lücke und die zuständige Ansprechperson. Eine Zahlung an Sie, eine Abrechnung des Nachlasses und ein IRS-Schreiben sollten dabei als getrennte Belege erkennbar bleiben.

Mit welchen Fragen Sie ins Gespräch gehen können

Am hilfreichsten ist ein konkretes Anliegen. Vielleicht möchten Sie wissen, ob Ihre deutsche Anzeige bereits ausreichend ist. Vielleicht sind mehrere Vermögensarten betroffen, oder Sie können die US-Abrechnung nicht Ihrem eigenen Erwerb zuordnen. Möglicherweise gibt es schon einen US-Berater, aber noch niemanden für die deutsche steuerliche Seite.

Schreiben Sie Ihre wichtigste Frage in ein oder zwei Sätzen auf. Ergänzen Sie die beteiligten Länder, die ungefähre Art und Größenordnung des Erwerbs sowie die bereits vorhandenen Ansprechpartner. Die Größenordnung hilft bei der Einordnung Ihres Anliegens; sie ersetzt keine Bewertung und keine Steuerberechnung. Sie brauchen dafür weder eine fertige Steuertabelle noch einen selbst berechneten US-Freibetrag.

Florian Enders berät zur deutschen steuerlichen Seite von Erbschaften mit Auslandsbezug auf Deutsch, Englisch und Französisch. Was dieses Angebot umfasst und welche Leistungen nicht zugesagt sind, finden Sie unter deutsche Steuerberatung bei internationaler Erbschaft. Die Beratungssprachen sind kein Versprechen, Ihre gesamte Nachlassakte zu übersetzen.

Im kostenlosen 15-minütigen Kennenlernen können Sie Ihre Ausgangslage schildern und klären, ob eine Zusammenarbeit passt. Eine vollständige steuerliche Prüfung, US-Steuererklärung oder Vertretung im ausländischen Nachlassverfahren ist damit nicht zugesagt. Umfang und Honorar weitergehender Beratung werden gesondert vereinbart.

Häufige Fragen zur Vorbereitung

Muss ich in Deutschland auf eine Erbschaft aus den USA Steuern zahlen?

Bei einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer erfasst die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht grundsätzlich Ihren gesamten Vermögensanfall, einschließlich des US-Vermögens. Ob Sie tatsächlich etwas zahlen müssen, ergibt sich erst aus der individuellen Berechnung und der Prüfung anwendbarer Entlastungen. Halten Sie für die Beratung deshalb die persönlichen Verhältnisse beider Personen sowie Art und Wert Ihres Erwerbs bereit. § 2 ErbStG, § 21 ErbStG

Muss ich als in Deutschland lebender Erbe selbst Form 706-NA abgeben?

Das lässt sich aus Ihrem Wohnsitz in Deutschland allein nicht ableiten. Form 706-NA betrifft bestimmte Nachlässe von Personen, die im Todeszeitpunkt weder US-Bürger waren noch dort ihr maßgebliches Domicile hatten. Wichtig ist die weite Executor-Definition in der IRS-Anleitung: Fehlt ein in den USA bestellter, zur Amtsausübung berechtigter und tatsächlich tätiger Executor, erfasst sie auch Personen, die Vermögen des Verstorbenen tatsächlich oder aufgrund rechtlicher Zurechnung besitzen. Verlassen Sie sich daher nicht allein darauf, dass Sie selbst keinen formellen Titel als Nachlassverwalter haben. Klären Sie mit der zuständigen US-Ansprechperson, welche Erklärung und Rolle Ihren Fall betreffen. IRS: Instructions for Form 706-NA, „Executor“ und „Who Must File“

Soll ich warten, bis sämtliche US-Unterlagen vorliegen?

Warten Sie mit der Klärung der deutschen Anzeigepflicht nicht bis zum Abschluss der US-Abwicklung. § 30 ErbStG knüpft die Frist an die Kenntnis vom Anfall. Halten Sie vorhandene Angaben bereit und benennen Sie fehlende Dokumente offen, damit die nächsten Schritte rechtzeitig geklärt werden können. § 30 ErbStG

Wo finde ich die allgemeinen deutschen Steuersätze und Freibeträge?

Die Erbschaftsteuer-Tabelle ist der bestehende Einstieg zum Nachschlagen. Dieser Artikel ergänzt sie um die Vorbereitung eines USA-Deutschland-Falls. Der Ratgeber zur EU-Erbrechtsverordnung behandelt einen anderen Schwerpunkt; er ist keine Anleitung für ein US-Nachlassverfahren. Beide ersetzen keine Prüfung der konkreten grenzüberschreitenden Konstellation.

Florian Enders, Steuerberater

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