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Erbrechtliche Vorsorge

Testament — Arten, Vorlage, Pflichtteil, Strategie

Ein Testament regelt die Vermögensnachfolge — fehlt es, gilt die gesetzliche Erbfolge der §§ 1922 ff. BGB, die in vielen Familien zu unerwünschten Quoten führt. Hier finden Sie den Hauptratgeber zu Grundlagen und Arten plus sechs Detail-Antworten: Berliner Testament mit Pflichtteils- und Steuerfallen, Pflichtteilsstrafklauseln, Anfechtung nach § 2082 BGB, Notarkosten nach GNotKG, handschriftliche Anleitung und gesetzliche Erbfolge ohne Testament.

Der Hauptratgeber

Testament 2026: Arten, Grundlagen, Pflichtteil und Strategie im Überblick
Hauptratgeber

Testament 2026: Arten, Grundlagen, Pflichtteil, Strategie

Testament in Deutschland 2026 — handschriftlich oder notariell, Berliner Testament, Einzeltestament, Erbvertrag. Welche Form passt, wie der Pflichtteil wirkt und welche Fehler zur Unwirksamkeit führen.

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Detail-Antworten

Konkrete Fallkonstellationen und Detailfragen rund um Testament — vertiefend zum Hauptratgeber.

Häufig gestellte Fragen

Die Fragen, die mir in der Beratung rund um Testament am häufigsten gestellt werden.

Brauche ich überhaupt ein Testament?

Ja, in fast allen Fällen. Die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB führt regelmäßig zu unerwünschten Konstellationen — Erbengemeinschaften, Pflichtteilskonflikte, Quoten die nicht zum tatsächlichen Familienleben passen. Wer Verantwortung für nahestehende Personen übernimmt, sollte ein Testament haben.

Reicht ein handschriftliches Testament?

Bei einfachen Vermögenslagen ja. Drei Kriterien: (1) klare Vermögenslage ohne Unternehmensanteile, (2) wenige Erben mit klarer Verteilung, (3) keine Patchwork-Familie. Bei komplexen Konstellationen ist das notarielle Testament fast immer wirtschaftlicher — die Notarkosten nach GNotKG sind im Verhältnis zu vermiedenen Folgekonflikten marginal.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Das Testament ist einseitig, jederzeit widerruflich (§ 2253 BGB). Der Erbvertrag (§§ 2274 ff. BGB) ist zweiseitig, bindend für beide Seiten — nur einvernehmlich änderbar. Praxisrelevant: Wer Bindungswirkung will (etwa Pflegezusage gegen Erbeinsetzung), nimmt den Erbvertrag. Wer Flexibilität will, das Testament.

Wie wirkt das Berliner Testament steuerlich?

Steuerlich oft NACHTEILIG, weil das Vermögen zwei Mal vererbt wird — erst an den überlebenden Ehegatten, dann an die Kinder. Der Kinderfreibetrag von 400.000 EUR pro Elternteil geht beim ersten Erbfall faktisch verloren. Bei größerem Vermögen sollten alternative Konstellationen (getrennte Testamente, Vermächtnislösungen, Familienpool) geprüft werden.

Was ist der Pflichtteil und wie hoch ist er?

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als reiner Geldanspruch gegen die Erben (§ 2303 BGB). Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehegatten und — bei kinderlosen Erblassern — die Eltern. Bei einem Erblasser mit Ehegatte und zwei Kindern in Zugewinngemeinschaft beträgt der Pflichtteil pro Kind 1/8 des Nachlasses.

Kann ich mein Testament jederzeit ändern?

Ja, solange Sie geschäftsfähig sind. Das Testament ist nach § 2253 BGB jederzeit widerruflich. Ausnahme: Der Erbvertrag und das Berliner Testament nach dem Tod des Erstversterbenden — beide haben Bindungswirkung und sind nicht mehr einseitig änderbar.

Wann sollte ich mein Testament aktualisieren?

Bei jedem Lebenseinschnitt: Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tod eines vorgesehenen Erben, größerer Vermögenszuwachs (Erbe, Hausverkauf), Wegzug ins Ausland. Auch ohne Einschnitt: alle 5 Jahre prüfen, ob Anpassungsbedarf besteht.

Was kostet ein notarielles Testament 2026?

Die Kosten richten sich nach dem GNotKG und sind nach Vermögenswert gestaffelt. Bei 100.000 EUR Vermögen rund 165 EUR, bei 1.000.000 EUR rund 1.735 EUR, bei 5.000.000 EUR rund 8.000 EUR — jeweils einmalig. Im Verhältnis zu vermiedenen Folgekonflikten und Steuerfehlern ist das fast immer wirtschaftlich.

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