Erbschaft & Nachfolge in Nordrhein-Westfalen
Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Nachfolgeplanung in Nordrhein-Westfalen: zuständige Behörden, Grunderwerbsteuer-Satz, Notarsystem und landesspezifische Besonderheiten auf einen Blick.
Grunderwerbsteuer
6,5 %
seit 01.01.2015
Notarsystem
Mischsystem
nach BNotO
ErbSt-Finanzämter
9
spezialisiert auf Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer-Recht
Bundesrecht
ErbStG, einheitlich in allen Ländern
Zuständige Behörden in Nordrhein-Westfalen
Bei einem Erbfall oder einer Schenkung in Nordrhein-Westfalen sind folgende Stellen Ihre Ansprechpartner. Die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG besteht innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erwerbs.
Erbschaftsteuer-Finanzamt
9 spezialisierte Finanzämter (u.a. Düsseldorf-Süd, Köln-West, Münster-Innenstadt)
Zuständig für Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 35 ErbStG i.V.m. der Zuständigkeitsverordnung des Landes.
Nachlassgericht
Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers
Zuständig für Testamentseröffnung, Erbscheinserteilung und Erbausschlagung nach § 343 FamFG am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers.
Notarkammer
Notarkammer Düsseldorf, Hamm und Köln (3 Kammern)
Aufsichtsbehörde und Verzeichnis aller Notare für Testamente, Erbverträge, Schenkungsverträge und Grundstücksübertragungen.
Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen: 6,5 %
Die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5 % des Kaufpreises bzw. der Gegenleistung (seit 01.01.2015). Dieser Satz wird vom Land festgelegt und kann von den Sätzen anderer Bundesländer abweichen (Spanne: 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein).
Für die Nachfolgeplanung relevant: Erwerbe von Todes wegen (Erbschaft) und Schenkungen unter Lebenden sind nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Wer Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge überträgt, vermeidet also die Grunderwerbsteuer. Bei einem Verkauf unter Wert (gemischte Schenkung) fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den entgeltlichen Teil an.
Rechtsgrundlage: GrEStG i.V.m. Landesgesetz Nordrhein-Westfalen. Der Steuersatz kann sich durch Landesgesetzgebung ändern.
Mischsystem in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen existiert ein Mischsystem: In einigen Regionen gilt das Nurnotariat (Notar als ausschließlicher Beruf), in anderen das Anwaltsnotariat (Notar und Rechtsanwalt in Personalunion). Welches System gilt, hängt vom OLG-Bezirk ab.
Für die Nachfolgeplanung macht dies keinen inhaltlichen Unterschied bei den Beurkundungspflichten. Die Gebühren richten sich in beiden Fällen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
NRW hat mit 9 Finanzämtern die am stärksten verteilte ErbSt-Verwaltung aller Bundesländer und mit 6,5 % den Höchstsatz bei der Grunderwerbsteuer. Das Notarsystem ist ein Mischsystem: Im Rheinland (linksrheinisch und Bergisches Land) gilt das Nurnotariat, in Westfalen (rechtsrheinisch, OLG Hamm) das Anwaltsnotariat. NRW hat drei eigenständige Notarkammern.
Freibeträge bei Erbschaft & Schenkung
Die Freibeträge gelten bundesweit nach § 16 ErbStG und sind in Nordrhein-Westfalen identisch mit allen anderen Bundesländern. Sie können alle 10 Jahre erneut genutzt werden (§ 14 ErbStG).
Steuerklasse I
500.000 EUR
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner
§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
Steuerklasse I
400.000 EUR
Kinder und Stiefkinder
§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
Steuerklasse I
200.000 EUR
Enkel (bei vorverstorbenen Eltern: 400.000 EUR)
§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG
Steuerklasse II / III
20.000 EUR
Übrige Erwerber (Geschwister, Neffen, Fremde)
§ 16 Abs. 1 Nr. 4-7 ErbStG
Wichtige Fristen
Diese Fristen gelten bundesweit, also auch in Nordrhein-Westfalen. Fristversäumnis kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Erbausschlagung (bei Auslandsbezug: 6 Monate)
§ 1944 BGB
Anzeigepflicht beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt
§ 30 ErbStG
Erneuerung der Freibeträge bei Schenkungen
§ 14 ErbStG
Behaltensfrist bei Betriebsvermögen (Regel-/Optionsverschonung)
§ 13a Abs. 6 ErbStG
Verjährung bei hinterzogener Erbschaftsteuer
§ 169 Abs. 2 AO
Weiterführende Artikel
Ihre Situation in Nordrhein-Westfalen einschätzen
Nutzen Sie den Navigator für eine personalisierte Checkliste mit Fristen und Freibeträgen.
Navigator startenErbschaftsteuer berechnen
Freibetrag, Steuerklasse und geschätzte Steuer in Sekunden berechnen.
Zum Rechner