Erbschaft & Nachfolge in Niedersachsen
Zuständige Behörden und Ansprechpartner für Erbfall, Schenkung und Nachfolge in Niedersachsen.
Erbschaftsteuer-Finanzamt
Finanzamt Hannover-Süd (Erbschaftsteuer)
Nachlassgericht
Amtsgericht am letzten Wohnsitz
Notarkammer
Notarkammer Niedersachsen, Celle
Freibeträge bei Erbschaft & Schenkung
Gelten bundesweit nach § 16 ErbStG, auch in Niedersachsen.
Steuerklasse I
500.000 EUR
Ehepartner
Steuerklasse I
400.000 EUR
Kinder
Steuerklasse I
200.000 EUR
Enkel
Steuerklasse II/III
20.000 EUR
Übrige
Wichtige Fristen
6 Wochen
Erbausschlagung
§ 1944 BGB
3 Monate
Anzeigepflicht beim Finanzamt
§ 30 ErbStG
10 Jahre
Erneuerung der Freibeträge
§ 14 ErbStG
5 / 7 Jahre
Behaltensfrist (Betriebsvermögen)
§ 13a ErbStG
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