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Erbschaft & Nachfolge in Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Behörden und Ansprechpartner für Erbfall, Schenkung und Nachfolge in Mecklenburg-Vorpommern.

Erbschaftsteuer-Finanzamt

Finanzamt Schwerin (Erbschaftsteuer)

Nachlassgericht

Amtsgericht am letzten Wohnsitz

Notarkammer

Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern, Rostock

Freibeträge bei Erbschaft & Schenkung

Gelten bundesweit nach § 16 ErbStG, auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Steuerklasse I

500.000 EUR

Ehepartner

Steuerklasse I

400.000 EUR

Kinder

Steuerklasse I

200.000 EUR

Enkel

Steuerklasse II/III

20.000 EUR

Übrige

Wichtige Fristen

6 Wochen

Erbausschlagung

§ 1944 BGB

3 Monate

Anzeigepflicht beim Finanzamt

§ 30 ErbStG

10 Jahre

Erneuerung der Freibeträge

§ 14 ErbStG

5 / 7 Jahre

Behaltensfrist (Betriebsvermögen)

§ 13a ErbStG

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