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Erbschaft & Nachfolge in Bremen

Zuständige Behörden und Ansprechpartner für Erbfall, Schenkung und Nachfolge in Bremen.

Erbschaftsteuer-Finanzamt

Finanzamt Bremen (Erbschaftsteuer)

Nachlassgericht

Amtsgericht Bremen

Notarkammer

Bremer Notarkammer

Freibeträge bei Erbschaft & Schenkung

Gelten bundesweit nach § 16 ErbStG, auch in Bremen.

Steuerklasse I

500.000 EUR

Ehepartner

Steuerklasse I

400.000 EUR

Kinder

Steuerklasse I

200.000 EUR

Enkel

Steuerklasse II/III

20.000 EUR

Übrige

Wichtige Fristen

6 Wochen

Erbausschlagung

§ 1944 BGB

3 Monate

Anzeigepflicht beim Finanzamt

§ 30 ErbStG

10 Jahre

Erneuerung der Freibeträge

§ 14 ErbStG

5 / 7 Jahre

Behaltensfrist (Betriebsvermögen)

§ 13a ErbStG

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