Zum Hauptinhalt springen

Sofortmaßnahmen

Was tun nach einem Todesfall? Schritte, Fristen, Notfallordner

Nach einem Todesfall greifen sofort harte Fristen: 6 Wochen für die Ausschlagung (§ 1944 BGB), 3 Monate für die Anzeige beim Finanzamt (§ 30 ErbStG), Ablieferungspflicht für jedes Testament beim Nachlassgericht (§ 2259 BGB). Wer hier den falschen Schritt macht, haftet später persönlich oder verliert Steuervorteile. Dieser Cluster bündelt die drei wichtigsten Ratgeber für die ersten Wochen.

Der Hauptratgeber

Was tun wenn jemand stirbt: Die ersten Schritte nach einem Todesfall
Hauptratgeber

Was tun, wenn jemand stirbt: Die ersten Schritte und Fristen

Was tun, wenn ein geliebter Mensch stirbt: Die wichtigsten Schritte in den ersten Stunden, Tagen und Wochen. Totenschein, Sterbeurkunde, Erbschein, Fristen, häufige Fehler.

Vollständigen Ratgeber lesen

Detail-Antworten

Konkrete Fallkonstellationen und Detailfragen rund um was tun wenn jemand stirbt — vertiefend zum Hauptratgeber.

Häufig gestellte Fragen

Die Fragen, die mir in der Beratung rund um was tun wenn jemand stirbt am häufigsten gestellt werden.

Welche Fristen laufen sofort nach einem Todesfall?

Drei harte Fristen: 6 Wochen für die Erbausschlagung ab Kenntnis (§ 1944 BGB), 3 Monate für die Anzeige beim Erbschaftsteuer-Finanzamt (§ 30 ErbStG), sowie die unverzügliche Ablieferung jedes vorhandenen Testaments beim Nachlassgericht (§ 2259 BGB). Verstreichen die ersten beiden ohne Reaktion, gilt das Erbe als angenommen und der Erbe haftet persönlich.

Warum dürfen die Dokumente nicht aus der Wohnung des Verstorbenen mitgenommen werden?

Die Mitnahme von Nachlassgegenständen kann später als konkludente Annahme des Erbes ausgelegt werden (§ 1943 BGB) und die Möglichkeit einer Ausschlagung verbauen. Wer ein Testament findet, muss es unverändert lassen und zeitnah beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB). Das Öffnen, Zurückhalten oder gar Vernichten ist als Urkundenunterdrückung nach § 274 StGB strafbar.

Was kann ich tun, wenn die Bank das Konto sperrt?

Banken sperren Konten regelmäßig, sobald sie vom Tod erfahren. Zugriff bekommt man entweder mit dem Erbschein (kostet ab 250 Euro, dauert mehrere Wochen) oder mit einer notariellen Vorsorgevollmacht, die der Verstorbene zu Lebzeiten erteilt hatte. Dritte Variante: die transmortale Bankvollmacht direkt bei der Bank, die meist auch nach dem Tod weitergilt — sofern die Bank nicht widerspricht.

Wann ist eine Erbausschlagung sinnvoll und wie geht sie?

Sinnvoll bei drohender Überschuldung des Nachlasses oder bei Konstellationen mit Pflichtteil + Sozialhilfe. Form: persönliche Erklärung beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigte Erklärung (§ 1945 BGB), Frist 6 Wochen ab Kenntnis. Vor der Ausschlagung möglichst Nachlassverzeichnis erstellen oder Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB beantragen, um die Haftung zu beschränken ohne sofort auszuschlagen.

Was gehört in den Notfallordner?

Mindestens: aktuelles Testament (Original liegt notariell), Kopie der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Übersicht aller Konten und Versicherungen mit Kontaktdaten, Passwortliste für digitale Dienste, Liste laufender Verträge (Strom, Internet, Abos), Telefonliste vertrauter Personen, Wünsche zur Bestattung. Der Ordner sollte für die nahesten Angehörigen sofort auffindbar sein — sonst hat er keinen Wert.

Wann muss die Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden?

Innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis vom Erwerb erfolgt die Anzeige beim Finanzamt nach § 30 ErbStG (formlos, mit Angaben zu Verstorbenem, Erbe, geschätztem Wert und Verwandtschaftsverhältnis). Die eigentliche Steuererklärung fordert das Finanzamt danach mit Frist an — typisch 3 bis 6 Monate. Wer die Anzeige verpasst, riskiert Verspätungszuschläge und im Extremfall den Tatvorwurf der Steuerhinterziehung.

Greifen die Verschonungsregelungen § 13a / § 13b ErbStG nur bei Betrieben?

Nein. § 13a ErbStG (Regelverschonung 85 Prozent) und § 13b ErbStG (Optionsverschonung 100 Prozent) gelten für sämtliches begünstigtes Vermögen: Einzelunternehmen, GmbH-Anteile ab 25 Prozent, Personengesellschaften und auch Freiberuflerpraxen. Bedingung: Einhaltung der Behaltensfrist (5 bzw. 7 Jahre) und der Lohnsumme. Wer in dieser Zeit verkauft, verliert die Steuerersparnis rückwirkend.

Was passiert mit laufenden Verträgen des Verstorbenen?

Erben treten in alle Vertragsverhältnisse ein (§ 1922 BGB). Beim Mietvertrag gibt es ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten zum Monatsende (§ 564 BGB). Bei Abos und Versicherungen muss aktiv gekündigt werden — sonst läuft alles weiter, die Belastung bleibt beim Erben. Notfallordner mit Vertragsübersicht spart hier oft mehrere Tausend Euro.

Konkrete Situation strukturieren lassen

Im Erstgespräch klären wir Ihre Vermögens- und Familiensituation, prüfen die geeignete Strategie und entwickeln einen konkreten Fahrplan — ohne juristischen Leerlauf.

Erstgespräch vereinbaren