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International

Wegzug eines IT-Unternehmers

4,2M

Volumen

Gesamtvermögen

DE/ES

Länder

Deutschland und Spanien

FA ok

Ergebnis

Prüfung ohne Beanstandungen

Die Struktur wurde später im Rahmen einer steuerlichen Prüfung durch das Finanzamt überprüft und blieb ohne Beanstandungen.

Ausgangslage

Ein Unternehmer aus der IT-Branche plante, Deutschland dauerhaft zu verlassen und seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlagern. Sein Vermögen bestand aus mehreren Beteiligungen an operativen Gesellschaften sowie weiteren unternehmerischen Strukturen und lag zum Zeitpunkt der Planung bei rund 4,2 Millionen Euro. Der geplante Wegzug war daher nicht nur eine private Entscheidung, sondern auch ein steuerlich sensibler Schritt mit langfristigen Konsequenzen.

Herausforderung

Die zentrale Herausforderung lag in der Komplexität der bestehenden Beteiligungen. Fehler bei der Gestaltung hätten zu steuerlichen Belastungen führen können, die sich später kaum noch korrigieren lassen. Gleichzeitig stellte sich die Frage, wie sich der Wegzug auf die Vermögensstruktur, mögliche Erbfälle und die langfristige Nachfolgeplanung auswirken würde.

Vorgehensweise

Ich habe den Unternehmer in diesem Prozess ganzheitlich begleitet. Auf deutscher Seite erfolgte die steuerliche Strukturierung durch meine Beratung sowie unter Einbindung spezialisierter Experten aus meinem Netzwerk. Parallel wurden auch erbrechtliche Aspekte berücksichtigt und die steuerlichen Folgen eines möglichen Erbfalls im internationalen Kontext durchgespielt.

Für die Umsetzung im Ausland habe ich einen Steuerberater aus meinem eigenen Netzwerk am neuen Wohnsitz des Mandanten eingebunden. In diesem Fall erfolgte die Zusammenarbeit mit einem Berater auf Mallorca, sodass die Struktur nahtlos und grenzüberschreitend abgestimmt werden konnte.

Ergebnis

Im Ergebnis wurden einzelne Beteiligungen vor dem Wegzug gezielt umstrukturiert, um die Auswirkungen der Wegzugsbesteuerung zu optimieren. Zusätzlich erfolgten innerhalb der Familie ausgewählte Vermögensübertragungen. Die Struktur wurde später im Rahmen einer steuerlichen Prüfung durch das Finanzamt überprüft und blieb ohne Beanstandungen.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Orte und Details wurden so verändert, dass keine Rückschlüsse auf beteiligte Personen möglich sind. Die dargestellte Vorgehensweise entspricht dem tatsächlichen Ablauf.

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