Zum Hauptinhalt springen

Amtliche Zahlen

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Zahlen.
13,3 Milliarden Euro, Rekord 2024.

Deutschland setzt so viel Erbschaft- und Schenkungsteuer fest wie nie. Wie verteilt sich das auf Erbschaften und Schenkungen, welches Vermögen geht über und wohin läuft der Trend? Jahr umschalten, nach Vermögensart oder Erwerbsart aufschlüsseln. Datenbasis: Statistisches Bundesamt (Destatis).

Kostenlos & ohne Anmeldung
Destatis 2024 & 2023
Interaktiv nach Vermögensart

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Zahlen

Wie viel Steuer setzt der Fiskus auf Erbschaften und Schenkungen fest, und welches Vermögen wird übertragen? Die amtliche Statistik des Statistischen Bundesamts (Destatis) für 2024 und 2023 - Jahr umschalten und nach Vermögensart oder Erwerbsart aufschlüsseln.

Jahr

Festgesetzte Steuer gesamt

13,3Mrd. EUR

+12,3 %ggü. Vorjahr

davon Erbschaftsteuer

8,5Mrd. EUR

+9,5 %ggü. Vorjahr

davon Schenkungsteuer

4,8Mrd. EUR

+17,8 %ggü. Vorjahr

Die festgesetzte Steuer erreichte 2024 mit 13,3 Mrd. EUR einen neuen Höchststand. Die Schenkungsteuer hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt, während das übertragene Betriebsvermögen nach dem Rekordjahr 2023 wieder deutlich zurückging.

Aufschlüsseln nach
Grundvermögen: 46,4 Mrd. EUR
Übriges Vermögen: 37,8 Mrd. EUR
Betriebsvermögen: 21,5 Mrd. EUR
Anteile an Kapitalgesellschaften: 7,4 Mrd. EUR
Land- und Forstwirtschaft: 1,6 Mrd. EUR
01020304050

Betriebsvermögen - davon Großerwerbe über 26 Mio. EUR: 8,6 Mrd. EUR (-49,7 %)

Gesamtwert der Übertragungen114,7 Mrd. EUR

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024. Werte gerundet in Mrd. EUR. Vergleichsjahr 2023 aus der Vorjahresstatistik (PM Nr. 273 vom 16.07.2024).

Hinweis: Diese Übersicht gibt die amtliche Festsetzungsstatistik wieder und ersetzt keine Beratung. Die festgesetzte Steuer eines Jahres bezieht sich auf die in diesem Jahr bearbeiteten Fälle; Festsetzungen erfolgen oft mit mehreren Jahren Verzögerung gegenüber dem Erbfall. Steuerbefreiungen und Verschonungen, etwa für Betriebsvermögen nach den Paragrafen 13a und 13b ErbStG, sind in den ausgewiesenen Werten bereits berücksichtigt. Für Ihren konkreten Fall ist eine individuelle Prüfung nötig.

Größeres Vermögen, das einmal übergehen soll?

Betriebsvermögen, Immobilien oder Beteiligungen lassen sich mit Verschonung und vorausschauender Gestaltung steueroptimiert übertragen. Im kostenfreien Erstgespräch ordnen wir Ihre Konstellation ein und zeigen, welcher Weg die Steuerlast senkt.

Erstgespräch vereinbaren
5,0126 Bewertungen
Zertifiziert CFE / CCFE

Ergebnis mitnehmen oder mit Ihrer KI besprechen

Teilen

Auf einen Blick

2024 gegen 2023

Die wichtigsten Kennzahlen der amtlichen Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik im direkten Vergleich.

Kennzahl20242023
Festgesetzte Steuer gesamt13,3 Mrd. EUR (+12,3 %)11,8 Mrd. EUR (+3,9 %)
davon Erbschaftsteuer8,5 Mrd. EUR (+9,5 %)7,7 Mrd. EUR (-4,5 %)
davon Schenkungsteuer4,8 Mrd. EUR (+17,8 %)4,1 Mrd. EUR (+24,9 %)
Übertragenes Vermögen (steuerlich berücksichtigt)113,2 Mrd. EUR (-6,8 %)121,5 Mrd. EUR (+19,8 %)
Grundvermögen46,4 Mrd. EUR45,6 Mrd. EUR
Betriebsvermögen21,5 Mrd. EUR29,8 Mrd. EUR
Anteile an Kapitalgesellschaften7,4 Mrd. EUR10,3 Mrd. EUR
Erbschaften & Vermächtnisse64,1 Mrd. EUR61,2 Mrd. EUR
Schenkungen49,1 Mrd. EUR60,3 Mrd. EUR

Statistisches Bundesamt (Destatis), Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024 (PM Nr. 320 vom 03.09.2025) und 2023 (PM Nr. 273 vom 16.07.2024). Werte gerundet.

Häufige Fragen

Die Zahlen einordnen

Wie viel Erbschaft- und Schenkungsteuer nimmt Deutschland ein?

2024 setzten die Finanzämter 13,3 Mrd. EUR fest - ein neuer Höchststand und ein Plus von 12,3 % gegenüber 2023. Davon entfielen 8,5 Mrd. EUR auf die Erbschaftsteuer (+9,5 %) und 4,8 Mrd. EUR auf die Schenkungsteuer (+17,8 %). Im Jahr 2023 waren es zusammen 11,8 Mrd. EUR. Maßgeblich ist die festgesetzte, nicht die kassenmäßig vereinnahmte Steuer (Statistisches Bundesamt, Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik).

Warum steigt die Schenkungsteuer so stark?

Die festgesetzte Schenkungsteuer hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt und erreichte 2024 mit 4,8 Mrd. EUR einen weiteren Höchstwert. Hintergrund sind vorgezogene Übertragungen größerer Vermögen: Wer zu Lebzeiten überträgt, nutzt Freibeträge alle zehn Jahre neu und kann Betriebsvermögen verschont übertragen. 2023 stiegen die übertragenen Werte bei Schenkungen um 44,7 % - vor allem durch Betriebsvermögen-Großerwerbe über 26 Mio. EUR, die sich gegenüber 2022 mehr als verdreifachten.

Welches Vermögen wird am häufigsten vererbt oder verschenkt?

Den größten Block bildet seit Jahren das Grundvermögen - also Immobilien. 2024 wurden 46,4 Mrd. EUR an Grundvermögen übertragen, vor übrigem Vermögen (37,8 Mrd. EUR) und Betriebsvermögen (21,5 Mrd. EUR). Anteile an Kapitalgesellschaften machten 7,4 Mrd. EUR aus, Land- und Forstwirtschaft 1,6 Mrd. EUR. Das Betriebsvermögen schwankt am stärksten, weil einzelne Großübertragungen die Summe in manchen Jahren deutlich nach oben treiben.

Ist die festgesetzte Steuer die im Jahr entstandene Steuer?

Nein. Die Statistik zählt die in einem Kalenderjahr von den Finanzämtern bearbeiteten und festgesetzten Fälle. Zwischen Erbfall oder Schenkung und der Festsetzung liegen oft mehrere Jahre, weil die Bewertung von Immobilien und Unternehmen Zeit braucht. Ein hoher Jahreswert spiegelt deshalb auch Erwerbe aus früheren Jahren wider. Für die langfristige Entwicklung ist der Trend über mehrere Jahre aussagekräftiger als ein einzelner Jahreswert.

Wie lässt sich die Erbschaftsteuer im Einzelfall senken?

Die Statistik zeigt Durchschnitte, entscheidend ist aber der Einzelfall. Hebel sind die persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG - 500.000 EUR für Ehegatten, 400.000 EUR je Kind), die Verschonung von Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG), die Nutzung des Zehn-Jahres-Rhythmus bei Schenkungen und Gestaltungen wie der Nießbrauchsvorbehalt. Welche Kombination passt, hängt von Vermögensart, Familienkonstellation und Zeithorizont ab und gehört in eine individuelle Beratung.

Zahlen sind Durchschnitt.
Ihr Vermögen ist es nicht.

Betriebsvermögen, Immobilien oder Beteiligungen, die einmal übergehen sollen? Dann entscheidet die Gestaltung über die Steuerlast. Im persönlichen Gespräch ordnen wir Ihre Konstellation ein und zeigen den Weg mit der geringsten Belastung.

Erstgespräch buchenDirekt anrufen