Schenkungsteuer-Rechner
Schenkung staffeln.
Freibetrag vervielfachen.
ie meisten denken beim Schenken an Großzügigkeit. Ich denke an Timing. Denn alle zehn Jahre lebt Ihr Freibetrag neu auf (§ 14 ErbStG) - und wer das früh nutzt, überträgt steuerfrei, wofür andere fünfstellig ans Finanzamt zahlen. Geben Sie Ihre Zahlen ein, ich zeige Ihnen in einer Minute, was die Staffelung bei Ihnen herausholt.

So viel Schenkungsteuer kostet 1.000.000 EUR an ein Kind - auf einmal übertragen. Gestaffelt über drei Fenster: 0 EUR.
§19 ErbStG
Ehrlich: Diese 90.000 EUR sind kein Naturgesetz. Sie sind der Preis für schlechtes Timing. Wer dasselbe Vermögen über zwei oder drei Zehn-Jahres-Fenster verteilt, drückt die Steuer gegen null - völlig legal. Der einzige Rohstoff, den Sie dafür brauchen, ist Zeit. Genau deshalb lohnt es sich, heute zu rechnen.
Angaben zur Schenkung
Steuervergleich
Geben Sie das Übertragungsvolumen ein, um die Schenkung auf einmal mit der gestaffelten Übertragung zu vergleichen.
Hinweis: Diese Berechnung dient der unverbindlichen Ersteinschätzung. Sie nutzt die Vollmengenstaffelung des § 19 ErbStG ohne Härteausgleich (§ 19 Abs. 3) und berücksichtigt weder Nießbrauchsvorbehalt, Verschonung von Betriebsvermögen (§ 13a ErbStG) noch die konkrete Bewertung einzelner Vermögensarten. Für eine belastbare Gestaltung sprechen Sie mit einem Steuerberater.
Beispiel
Eine Schenkung, drei Zeitpläne
1.000.000 EUR an ein Kind, Freibetrag 400.000 EUR (§ 16 ErbStG), Steuerklasse I. So unterschiedlich fällt die Schenkungsteuer aus, je nachdem über wie viele Zehn-Jahres-Fenster verteilt wird.
| Zeitplan | Steuer | effektiv |
|---|---|---|
| Alles heute auf einmal§ 16 ErbStG · ein Freibetrag | 90.000 EUR | 9,00 % |
| Über 10 Jahre, zwei Fenster§ 14 ErbStG · Freibetrag verdoppelt | 22.000 EUR | 2,20 % |
| Über 20 Jahre, drei Fenster§ 14 ErbStG · Freibetrag verdreifacht | 0 EUR | 0,00 % |
Beispielrechnung, Stand 2026. Vollmengenstaffelung § 19 ErbStG ohne Härteausgleich. Werte gerundet.
Mein Tipp aus der Praxis
Der teuerste Fehler bei der Schenkung hat nichts mit der Strategie zu tun. Er heißt Warten. Jedes Jahr, das Sie eine Übertragung aufschieben, kostet Sie am Ende der Kette ein ganzes Fenster. Ich habe Familien gesehen, die mit 55 hätten anfangen können und es mit 72 bereut haben. Setzen Sie das erste Fenster, sobald die Zahlen stehen - nachschärfen lässt sich immer noch.
Florian Enders, Steuerberater · § 14 ErbStG
Häufige Fragen
Schenkungsteuer verstehen
Wie oft kann ich den Schenkungsteuer-Freibetrag nutzen?
Alle zehn Jahre neu. Nach § 16 ErbStG steht jedem Empfänger ein persönlicher Freibetrag zu - bei Kindern 400.000 EUR, beim Ehepartner 500.000 EUR. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet. Sobald aber zehn Jahre seit der letzten Schenkung vergangen sind, lebt der volle Freibetrag wieder auf. Wer früh anfängt und über zwei oder drei Jahrzehnte verteilt, kann denselben Freibetrag mehrfach ausschöpfen und so erhebliche Beträge steuerfrei übertragen.
Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Schenkung?
Der Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad (§ 16 Abs. 1 ErbStG): Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 EUR, Kinder und Stiefkinder 400.000 EUR, Enkel 200.000 EUR. Für alle übrigen Empfänger - darunter Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen - sind es 20.000 EUR. Wichtig und oft übersehen: Eltern und Großeltern erhalten bei einer Schenkung zu Lebzeiten nur 20.000 EUR. Die 100.000 EUR, die man häufig liest, gelten ausschließlich beim Erbfall.
Warum bekommen Eltern bei einer Schenkung nur 20.000 EUR?
Das ist der wohl wichtigste Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft. § 15 Abs. 1 ErbStG ordnet Eltern und Voreltern nur dann der günstigen Steuerklasse I (mit 100.000 EUR Freibetrag) zu, wenn sie von Todes wegen erwerben - also erben. Schenkt ein Kind seinen Eltern etwas zu Lebzeiten, fallen die Eltern in Steuerklasse II und erhalten lediglich 20.000 EUR Freibetrag bei deutlich höheren Steuersätzen. Eine Rückschenkung an die eigenen Eltern ist deshalb steuerlich selten attraktiv.
Lohnt sich eine gestaffelte Schenkung wirklich?
In den meisten Fällen ja, und der Effekt ist doppelt. Erstens vervielfacht jede zusätzliche Zehn-Jahres-Periode den nutzbaren Freibetrag. Zweitens ist die Schenkungsteuer progressiv (§ 19 ErbStG): Je kleiner der einzelne steuerpflichtige Erwerb, desto niedriger der Steuersatz. Wer 1.000.000 EUR auf einmal an ein Kind überträgt, zahlt rund 90.000 EUR Schenkungsteuer. Verteilt auf drei Fenster über zwanzig Jahre bleibt unter Umständen alles steuerfrei. Voraussetzung ist, dass man rechtzeitig beginnt.
Kann ich schenken und trotzdem die Erträge behalten?
Ja, über einen Nießbrauchsvorbehalt. Sie übertragen das Vermögen - etwa eine Immobilie oder Gesellschaftsanteile - behalten sich aber die Erträge und das Nutzungsrecht vor. Der Kapitalwert des Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung erheblich. So lässt sich der Freibetrag noch effizienter nutzen. Den genauen Wertabschlag berechnen Sie mit dem Nießbrauch-Rechner; die zeitliche Staffelung planen Sie mit diesem Simulator. Beide Hebel greifen ineinander.
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