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Erbschaftsteuer in Europa.
35 Länder im Vergleich.

Wie viel kostet das Erben anderswo? Spanien verlangt im Extrem bis zu 87,6 %, zehn Länder erheben gar keine Steuer - Deutschland liegt mit 7 bis 50 % im Mittelfeld. Sortieren, filtern und mit Deutschland als Referenz vergleichen. Datenbasis: Tax Foundation 2025.

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35 Länder
Tax Foundation 2025

Erbschaftsteuer in Europa im Vergleich

Spitzensteuersätze auf Erbschaften und Schenkungen in 35 europäischen Ländern. Die Spannen ergeben sich aus Verwandtschaftsklassen und - in Belgien und der Schweiz - aus regionalen Sätzen. Deutschland ist als Referenz hervorgehoben.

22

mit eigener Steuer

3

über Einkommensteuer

10

ohne eigene Steuer

Referenz

Deutschland

Deutschland: 7 bis 50 % je nach Steuerklasse (§ 19 ErbStG). Enge Angehörige (Steuerklasse I) zahlen 7 bis 30 %, entferntere Erwerber bis 50 %.

7-50 %

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22 Länder mit eigener Steuer

Spanien: 7,65-87,6 %
Belgien: 3-80 %
Frankreich: 5-60 %
Dänemark: 0-52,07 %
Deutschland: 7-50 %
Schweiz: 0-50 %
Luxemburg: 0-48 %
Griechenland: 1-40 %
Niederlande: 10-40 %
Vereinigtes Königreich: 20-40 %
Slowenien: 5-39 %
Finnland: 7-33 %
Irland: 33 %
Türkei: 1-30 %
Polen: 0-20 %
Ungarn: 9-18 %
Island: 10 %
Litauen: 5-10 %
Portugal: 10 %
Italien: 4-8 %
Bulgarien: 0,4-6,6 %
Kroatien: 4 %
020406080 %
LandSpitzensteuersatz
Spanien7,65-87,6 %
Belgien3-80 %
Frankreich5-60 %
Dänemark0-52,07 %
DeutschlandReferenz7-50 %
Schweiz0-50 %
Luxemburg0-48 %
Griechenland1-40 %
Niederlande10-40 %
Vereinigtes Königreich20-40 %
Slowenien5-39 %
Finnland7-33 %
Irland33 %
Türkei1-30 %
Polen0-20 %
Ungarn9-18 %
Island10 %
Litauen5-10 %
Portugal10 %
Italien4-8 %
Bulgarien0,4-6,6 %
Kroatien4 %
Lettlandvia ESt
Tschechienvia ESt
Ukrainevia ESt
EstlandKeine
GeorgienKeine
MaltaKeine
MoldauKeine
NorwegenKeine
ÖsterreichKeine
RumänienKeine
SchwedenKeine
SlowakeiKeine
ZypernKeine
35 Länder

Quelle: Tax Foundation, Estate, Inheritance and Gift Taxes in Europe (2025). Spitzensteuersätze, Stand 2025. Spannen je nach Verwandtschaftsklasse und Region.

Hinweis: Diese Übersicht zeigt veröffentlichte Spitzensteuersätze und ersetzt keine Beratung. Tatsächlich zählen Freibeträge, Verwandtschaftsklassen, Bewertungsregeln und Doppelbesteuerungsabkommen. Bei Vermögen oder Erben in mehreren Staaten kann es zu Doppelbesteuerung kommen; die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) regelt nur das anwendbare Erbrecht, nicht die Steuer. Maßgeblich ist immer der Einzelfall.

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Auf einen Blick

Die Extreme in Europa

Von Spaniens Spitzenwert bis zu den zehn steuerfreien Ländern - so weit gehen die gesetzlichen Höchstsätze auseinander.

LandSpitzensteuersatz
SpanienHöchster Spitzensatz7,65-87,6 %
BelgienRegional gestaffelt3-80 %
FrankreichNach Verwandtschaftsklasse5-60 %
DeutschlandReferenz, hohe Freibeträge7-50 %
ItalienNiedrige Sätze, EU-weit gering4-8 %
Österreich, Schweden u.a.10 Länder ohne eigene SteuerKeine

Spitzensteuersätze, Stand 2025 (Tax Foundation). Spannen je nach Verwandtschaftsklasse und Region. Freibeträge nicht berücksichtigt.

Häufige Fragen

Erbschaftsteuer in Europa verstehen

Welches Land in Europa hat die höchste Erbschaftsteuer?

Den höchsten gesetzlichen Spitzensatz hat Spanien mit bis zu 87,6 % - dieser Wert gilt für entfernte Erwerber mit hohem Vorvermögen und je nach autonomer Region. Es folgen Belgien mit bis zu 80 % (regional gestaffelt) und Frankreich mit bis zu 60 %. Wichtig: Das sind die Spitzenwerte für entfernte Erben. Enge Angehörige zahlen in fast allen Ländern deutlich weniger, weil niedrigere Steuerklassen und hohe Freibeträge greifen.

Welche europäischen Länder erheben keine Erbschaftsteuer?

Zehn der hier erfassten 35 Länder kennen keine eigene Erbschaft- oder Schenkungsteuer: Österreich, Schweden, Norwegen, Estland, Zypern, Malta, Rumänien, die Slowakei, Georgien und Moldau. Österreich etwa hat die Erbschaftsteuer 2008 abgeschafft. Steuerfrei heißt aber nicht automatisch lastenfrei - bei Immobilien können andere Abgaben wie Grunderwerb- oder Stiftungssteuern anfallen. Drei weitere Länder (Tschechien, Lettland, Ukraine) erfassen den Erwerb über die Einkommensteuer.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Deutschland im Vergleich?

Deutschland liegt mit Sätzen von 7 bis 50 % im europäischen Mittelfeld (§ 19 ErbStG). Enge Angehörige der Steuerklasse I - Ehegatten, Kinder, Enkel - zahlen nur 7 bis 30 %, entferntere Erwerber bis 50 %. Entscheidend ist der hohe Freibetrag: Ehegatten bleiben 500.000 EUR steuerfrei, Kinder 400.000 EUR (§ 16 ErbStG). Dadurch ist die reale Belastung für Familienvermögen oft niedriger, als der nominale Satz vermuten lässt.

Was gilt, wenn Vermögen oder Erben in mehreren Ländern sind?

Dann droht Doppelbesteuerung: Mehrere Staaten können denselben Erwerb besteuern, etwa der Wohnsitzstaat des Erblassers und der Belegenheitsstaat einer Immobilie. Die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) regelt seit 2015 nur, welches Erbrecht anwendbar ist - nicht die Steuer. Für die Erbschaftsteuer gibt es nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen (Deutschland etwa mit Frankreich, Dänemark, Schweden, der Schweiz und den USA). In allen anderen Fällen hilft nur die Anrechnung nach § 21 ErbStG und vorausschauende Gestaltung.

Sind die genannten Spitzensätze die tatsächliche Steuerlast?

Nein. Die hier gezeigten Spannen sind die gesetzlichen Höchstsätze. Sie gelten für den ungünstigsten Fall - entfernte Erwerber, hohe Werte, keine Freibeträge. Die tatsächliche Belastung hängt von Verwandtschaftsgrad, Erwerbswert, Freibeträgen und Bewertungsregeln ab. Ein Kind, das von einem Elternteil in Deutschland erbt, zahlt auf die ersten 400.000 EUR gar nichts und darüber je nach Höhe 7 bis 19 %. Für einen belastbaren Vergleich des Einzelfalls ist deshalb immer eine individuelle Prüfung nötig.

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