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Enterben 2026 — Pflichtteil, Strategie, Praxis
Enterben heißt in Deutschland selten 'leer ausgehen lassen'. Der Pflichtteil bleibt fast immer bestehen — und das BGB nennt nur eng begrenzte Tatbestände für eine echte Pflichtteilsentziehung. Hier finden Sie den vollständigen Themen-Hub zur Enterbung: vom Mutter-Ratgeber zu allen Voraussetzungen bis hin zu vier vertiefenden Praxis-Beiträgen zu Kontaktabbruch, grobem Undank, kinderlosen Strategien und Ehepartner-Enterbung.
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Enterben 2026: Voraussetzungen, Pflichtteil und Folgen
Enterben heißt nicht automatisch leer ausgehen. Was Sie 2026 zu Testament, Pflichtteil, § 2333 BGB und steuerlichen Folgen wissen müssen.
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Tiefere Praxis-Analysen zu den wichtigsten Sub-Themen rund um enterben.

Enterben wegen Kontaktabbruch: §§ 1938, 2333 BGB 2026
Enterben wegen Kontaktabbruch nach §§ 1938, 2333 BGB: Was rechtlich möglich ist, warum der Pflichtteil meist bleibt und welche Alternativen wirken.
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Erben wegen groben Undanks: § 530 vs § 2333 BGB
Erben wegen groben Undanks 2026: Unterschiede zwischen § 530 BGB (Schenkung widerrufen) und § 2333 BGB (Pflichtteil entziehen) mit Praxisbeispielen.
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Kind enterben ohne Pflichtteil 2026: Geht das wirklich?
Kind enterben ohne Pflichtteil: Diese 5 Strategien funktionieren 2026 wirklich. Voraussetzungen nach § 2333 BGB, Fallen und Kosten im Überblick.
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Ehepartner enterben 2026: Pflichtteil & Strategie
Ehepartner enterben in 2026: Pflichtteil, Güterstand und Berliner Testament strategisch nutzen — mit Rechenbeispielen und aktuellen Urteilen.
WeiterlesenHäufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um enterben — kondensiert aus den Detail-Ratgebern.
Was bedeutet Enterben rechtlich genau?
Enterbung ist die letztwillige Anordnung, dass ein gesetzlicher Erbe nicht Erbe wird (§ 1938 BGB). Der Pflichtteilsanspruch — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils nach § 2303 BGB — bleibt davon aber unberührt und ist als reiner Geldanspruch gegen die Erben fällig.
Kann ich mein Kind komplett ohne Pflichtteil enterben?
Komplett — also ohne Pflichtteil — geht nur über § 2333 BGB (Pflichtteilsentziehung bei schwerer Verfehlung wie Lebensnachstellung oder Verurteilung zu mindestens einjähriger Freiheitsstrafe) oder über einen notariellen Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten nach § 2346 BGB.
Reicht ein jahrelanger Kontaktabbruch für die Pflichtteilsentziehung?
Nein. Der BGH (Beschluss vom 12.02.2014 — XII ZB 607/12) hat klargestellt: Kontaktabbruch ist regelmäßig zwar eine Verfehlung, aber keine *schwere* Verfehlung im Sinne der Verwirkungstatbestände. § 2333 BGB verlangt eine konkrete bestrafte oder strafähnliche Tat.
Was ist der Unterschied zwischen § 530 BGB und § 2333 BGB?
§ 530 BGB regelt den Widerruf einer Schenkung zu Lebzeiten wegen groben Undanks (1-Jahres-Frist ab Kenntnis). § 2333 BGB regelt die Pflichtteilsentziehung im Testament nach dem Tod und ist an einen abschließenden Katalog schwerer Taten gebunden. Beide werden in der Praxis oft verwechselt.
Kann ich meinen Ehepartner enterben?
Ja, mit der Folge eines Pflichtteilsanspruchs von 1/4 (Zugewinngemeinschaft) bis 1/8 (Gütertrennung mit mehreren Kindern). Der Güterstandswechsel ist der mit Abstand wichtigste strategische Hebel — bei 1.500.000 EUR Nachlass macht das 187.500 EUR Differenz aus.
Wie reduziere ich den Pflichtteil rechtssicher?
Drei tragfähige Wege: notarieller Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung (§ 2346 BGB, 100 Prozent Erfolgsquote), lebzeitige Schenkungen unter Beachtung der 10-Jahresfrist (§ 2325 BGB, 10-Prozent-Abschmelzung pro Jahr), oder strukturelle Lösungen wie Familienstiftung oder Familienpool für größere Vermögen.
Muss der Grund einer Pflichtteilsentziehung im Testament stehen?
Ja, zwingend. § 2336 Abs. 2 BGB verlangt die konkrete Angabe des Lebenssachverhalts, der den Tatbestand des § 2333 BGB erfüllt. Pauschale Formulierungen wie 'wegen seines Verhaltens' machen die Entziehung unwirksam — der Pflichtteil bleibt dann bestehen.
Was passiert mit den Enkeln, wenn ich mein Kind enterbe?
Wird ein Kind enterbt, rücken seine Abkömmlinge — die Enkel — grundsätzlich nach (Repräsentationsprinzip, § 1924 Abs. 3 BGB). Der BGH (Urteil vom 13.04.2011 — IV ZR 204/09) hat das ausdrücklich bestätigt. Wer das verhindern will, muss die Enkel im Testament mit-enterben.
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