Ratgeber Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge
ohne Testament.
Stirbt ein Mensch ohne Testament, entscheidet das Gesetz über den Nachlass. Wer dann erbt, in welcher Reihenfolge und zu welcher Quote, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Dieser Ratgeber erklärt die Ordnungen, das Ehegattenerbrecht und die häufigsten Irrtümer, mit allen Paragraphen zum Nachlesen.
Kurz gesagt
Wer erbt ohne Testament?
Ohne Testament regelt das Gesetz, wer erbt. Erben sind die nächsten Verwandten in einer festen Rangfolge und der überlebende Ehegatte. Kinder bilden die erste Ordnung und erben zu gleichen Teilen. Der Ehegatte erhält im gesetzlichen Güterstand neben Kindern die Hälfte des Nachlasses, neben entfernteren Verwandten drei Viertel. Unverheiratete Partner und nicht adoptierte Stiefkinder gehen leer aus. Gibt es keine Verwandten und keinen Ehegatten, erbt der Staat.
Übersicht
Erbquoten auf einen Blick
Die Quoten gelten für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, also den Normalfall ohne Ehevertrag. Das Viertel des Ehegatten aus dem pauschalen Zugewinnausgleich (§1371 Abs. 1 BGB) ist bereits eingerechnet.
| Konstellation | Ehegatte | Verwandte | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Ehegatte und Kinder | 1/2 | 1/2 (Kinder zu gleichen Teilen) | §1931 I, §1371 I, §1924 |
| Ehegatte und Eltern oder Geschwister | 3/4 | 1/4 | §1931 I, §1371 I, §1925 |
| Ehegatte und Großeltern | 3/4 | 1/4 | §1931 I, §1371 I, §1926 |
| Ehegatte allein (keine Verwandten 1./2. Ordnung, keine Großeltern) | alles | - | §1931 II |
| Nur Kinder, kein Ehegatte | - | alles (zu gleichen Teilen) | §1924 |
| Niemand vorhanden | - | Staat (Land, ersatzweise Bund) | §1936 |
Quelle: §§1924 bis 1936 BGB, gesetzlicher Güterstand
Das Ordnungssystem
Die drei Ordnungen
Das BGB ruft die Verwandten in einer festen Reihenfolge zum Erbe. Lebt ein Verwandter einer näheren Ordnung, sind alle entfernteren Ordnungen vollständig ausgeschlossen (§1930 BGB).
| Ordnung | Wer gehört dazu | Grundlage |
|---|---|---|
| Erste Ordnung | Kinder, Enkel, Urenkel (alle Abkömmlinge) | §1924 BGB |
| Zweite Ordnung | Eltern und deren Abkömmlinge: Geschwister, Nichten, Neffen | §1925 BGB |
| Dritte Ordnung | Großeltern und deren Abkömmlinge: Onkel, Tanten, Cousins | §1926 BGB |
Rechenbeispiel
Ehegatte und zwei Kinder
Ein verheirateter Erblasser im gesetzlichen Güterstand hinterlässt einen Nachlass von 800.000 Euro, eine Ehefrau und zwei Kinder. Kein Testament.
Ehefrau
1/4 gesetzlicher Erbteil (§1931 I) + 1/4 Zugewinn (§1371 I)
400.000 Euro
1/2
Kind 1
Hälfte des Nachlasses geteilt durch zwei Kinder (§1924 IV)
200.000 Euro
1/4
Kind 2
Hälfte des Nachlasses geteilt durch zwei Kinder (§1924 IV)
200.000 Euro
1/4
Hinweis: Hätten die Eheleute Gütertrennung vereinbart, erbten Ehefrau und Kinder zu je einem Drittel, also je rund 266.667 Euro (§1931 Abs. 4 BGB). Erbschaftsteuer fällt erst oberhalb der Freibeträge an, beim Ehegatten ab 500.000 Euro, bei Kindern ab 400.000 Euro (§16 ErbStG).
Häufige Fragen
Gesetzliche Erbfolge verstehen
Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge des BGB. Erben sind die Verwandten in einer festen Rangfolge nach Ordnungen sowie der überlebende Ehegatte. Mit dem Erbfall geht das gesamte Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§1922 BGB). Die Abkömmlinge bilden die erste Ordnung (§1924 BGB), Eltern und Geschwister die zweite (§1925 BGB), Großeltern die dritte (§1926 BGB). Eine nähere Ordnung schließt jede entferntere vollständig aus (§1930 BGB).
Wie viel erbt der Ehegatte ohne Testament?
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben Kindern die Hälfte des Nachlasses: ein Viertel als gesetzlicher Erbteil (§1931 Abs. 1 BGB) und ein weiteres Viertel als pauschaler Zugewinnausgleich (§1371 Abs. 1 BGB). Neben Erben der zweiten Ordnung oder neben Großeltern erhält der Ehegatte drei Viertel. Gibt es weder Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung noch Großeltern, erbt der Ehegatte allein (§1931 Abs. 2 BGB).
Was bedeuten die Ordnungen im Erbrecht?
Das BGB teilt die Verwandten in Ordnungen ein. Erste Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder und Enkel (§1924 BGB). Zweite Ordnung sind die Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Nichten und Neffen (§1925 BGB). Dritte Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge (§1926 BGB). Solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung lebt, sind alle Verwandten der nachfolgenden Ordnungen vom Erbe ausgeschlossen (§1930 BGB).
Erben Kinder zu gleichen Teilen?
Ja. Mehrere Kinder des Erblassers erben zu gleichen Teilen (§1924 Abs. 4 BGB). Ist ein Kind vorverstorben, treten dessen eigene Abkömmlinge an seine Stelle und teilen sich dessen Anteil. Das BGB nennt das Erbfolge nach Stämmen (§1924 Abs. 3 BGB). Eheliche und nichteheliche Kinder sind erbrechtlich gleichgestellt. Adoptierte Kinder erben wie leibliche Kinder.
Erbt der unverheiratete Partner ohne Testament?
Nein. Die gesetzliche Erbfolge kennt nur Verwandte, den Ehegatten und den eingetragenen Lebenspartner. Ein nicht verheirateter Partner erbt ohne Testament nichts, auch nach jahrzehntelanger Beziehung. Das Gleiche gilt für Stiefkinder, die nicht adoptiert wurden. Wer dem Partner etwas zukommen lassen will, braucht ein Testament oder einen Erbvertrag.
Was passiert, wenn es keine Verwandten und keinen Ehepartner gibt?
Findet sich kein Verwandter, kein Ehegatte und kein eingetragener Lebenspartner, erbt der Staat. Gesetzlicher Erbe ist dann das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat, ersatzweise der Bund (§1936 BGB). Der Fiskus haftet dabei nur mit dem Nachlass, niemals mit eigenem Vermögen.
Ändert Gütertrennung die Erbquote des Ehegatten?
Ja. Bei vereinbarter Gütertrennung entfällt der pauschale Zugewinnausgleich von einem Viertel. Treffen der Ehegatte und ein oder zwei Kinder zusammen, erben sie zu gleichen Teilen, der Ehegatte also die Hälfte oder ein Drittel (§1931 Abs. 4 BGB). Bei drei oder mehr Kindern bleibt es beim gesetzlichen Viertel für den Ehegatten nach §1931 Abs. 1 BGB.
Worin unterscheiden sich gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil?
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer ohne Testament erbt und zu welcher Quote. Der Pflichtteil greift erst, wenn ein naher Angehöriger durch Testament enterbt wurde. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben (§2303 BGB). Wer gesetzlicher Erbe wird, erhält den vollen Erbteil und ist auf den Pflichtteil gar nicht angewiesen.
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Die gesetzliche Erbfolge verteilt grob: Der Partner ohne Trauschein geht leer aus, Kinder erben neben dem Ehegatten, und es entstehen Pflichtteile. Im persönlichen Gespräch zeige ich Ihnen, wie ein Testament oder Erbvertrag Ihren Nachlass wirklich nach Ihrem Willen ordnet und Steuer spart.