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Kostenlose Zeitreihe

Erbschaftsteuer-Aufkommen.
16 Jahre im Zeitverlauf.

Wie viel Erbschaft- und Schenkungsteuer setzt Deutschland fest? 2009 waren es 4,3 Mrd. EUR, 2024 ein Rekord von 13,3 Mrd. EUR. Auffällig ist der Scheren-Effekt: Die Schenkungsteuer hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt, während die Erbschaftsteuer zwischenzeitlich zurückging. Datenbasis: Statistisches Bundesamt (Destatis).

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16 Jahre (2009-2024)
Destatis
13,3

Festgesetzte Steuer je Jahr, gestapelt. Tippen oder zeigen für Details.

Quelle: florian-enders.de  |  Daten: Statistisches Bundesamt (Destatis), Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik  |  festgesetzte Steuer (Destatis), nicht kassenmäßige Einnahmen. Werte amtlich gerundet - Summen können rundungsbedingt um 0,1 Mrd. abweichen.

Zahlen zum Zitieren

Die wichtigsten Kennzahlen aus dieser Zeitreihe, frei zur Verwendung in Artikeln und Beiträgen. Mit einem Klick kopieren - die Quellenangabe ist bereits fertig formuliert.

  • 2024 setzten die deutschen Finanzämter 13,3 Mrd. EUR Erbschaft- und Schenkungsteuer fest - der höchste Wert seit 2009.
  • Die festgesetzte Schenkungsteuer stieg von 2,1 Mrd. EUR (2021) auf 4,8 Mrd. EUR (2024) und hat sich damit mehr als verdoppelt.
  • Von 2009 (4,3 Mrd. EUR) bis 2024 (13,3 Mrd. EUR) hat sich das Gesamtaufkommen mehr als verdreifacht.
  • 2024 entfielen vom Gesamtaufkommen 8,5 Mrd. EUR auf die Erbschaftsteuer und 4,8 Mrd. EUR auf die Schenkungsteuer.

Quellenangabe

Bei Verwendung der Zahlen bitte als Quelle nennen:

Florian Enders, Erbschaftsteuer-Aufkommen Deutschland im Zeitverlauf 2009-2024 (festgesetzte Steuer, Datenbasis: Statistisches Bundesamt), florian-enders.de/erbschaftsteuer-aufkommen

Alle Jahre im Detail

Die volle Zeitreihe

Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland von 2009 bis 2024, in Mrd. EUR.

JahrErbschaftsteuerSchenkungsteuerGesamt
20092,91,44,3
20103,41,24,6
20113,50,74,2
20123,60,64,2
20133,61,14,7
20144,31,15,4
20154,41,15,5
20165,71,16,8
20175,01,36,3
20185,71,06,7
20195,91,27,1
20206,81,88,5
20219,02,111,1
20228,13,311,4
20237,74,111,8
2024Rekord8,54,813,3

Angaben in Mrd. EUR. Festgesetzte Steuer (Destatis), nicht kassenmäßige Einnahmen. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik.

Häufige Fragen

Das Aufkommen verstehen

Wie hoch ist das Erbschaft- und Schenkungsteuer-Aufkommen 2024?

2024 setzten die Finanzämter zusammen 13,3 Mrd. EUR fest - der höchste Wert der hier erfassten Reihe seit 2009. Davon entfielen 8,5 Mrd. EUR auf die Erbschaftsteuer und 4,8 Mrd. EUR auf die Schenkungsteuer. Zum Vergleich: 2009 lag das Gesamtaufkommen erst bei 4,3 Mrd. EUR. Maßgeblich ist die festgesetzte, nicht die kassenmäßig vereinnahmte Steuer (Statistisches Bundesamt).

Was ist der Scheren-Effekt bei Erbschaft- und Schenkungsteuer?

Seit 2021 entwickeln sich die beiden Steuern auseinander: Die festgesetzte Schenkungsteuer stieg von 2,1 Mrd. EUR (2021) auf 4,8 Mrd. EUR (2024) und hat sich damit mehr als verdoppelt. Die Erbschaftsteuer ging im selben Zeitfenster zunächst zurück - von 9,0 Mrd. EUR (2021) auf 7,7 Mrd. EUR (2023) - und lag 2024 bei 8,5 Mrd. EUR. Der relative Anteil der Schenkungen am Gesamtaufkommen wächst dadurch sichtbar.

Warum steigt die Schenkungsteuer so stark?

Hintergrund sind vorgezogene Übertragungen größerer Vermögen zu Lebzeiten. Wer früh überträgt, nutzt die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre neu (§ 16 ErbStG) und kann Betriebsvermögen verschont übertragen (§§ 13a, 13b ErbStG). Die Zahlen der Reihe zeigen den Trend: Von 2009 bis 2020 lag die Schenkungsteuer fast durchgängig bei 1 bis 2 Mrd. EUR, ab 2021 bricht sie nach oben aus.

Ist die festgesetzte Steuer dasselbe wie die Steuereinnahmen?

Nein. Diese Reihe zeigt die festgesetzte Steuer aus der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik des Statistischen Bundesamts. Das ist nicht identisch mit den kassenmäßig vereinnahmten Einnahmen der Länderhaushalte (BMF). Beispiel 2015: festgesetzt 5,5 Mrd. EUR gegenüber kassenmäßig 6,3 Mrd. EUR. Zwischen Erbfall oder Schenkung und der Festsetzung liegen zudem oft mehrere Jahre, weil die Bewertung von Immobilien und Unternehmen Zeit braucht.

Wie lässt sich die eigene Erbschaft- oder Schenkungsteuer senken?

Die Statistik zeigt das Gesamtbild, entscheidend ist der Einzelfall. Hebel sind die persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG - 500.000 EUR für Ehegatten, 400.000 EUR je Kind), die Verschonung von Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG), die Nutzung des Zehn-Jahres-Rhythmus bei Schenkungen und Gestaltungen wie der Nießbrauchsvorbehalt. Welche Kombination passt, hängt von Vermögensart, Familienkonstellation und Zeithorizont ab und gehört in eine individuelle Beratung.

Die Statistik zeigt den Trend.
Ihre Gestaltung entscheidet.

Steigende Schenkungsteuer, hohe Freibeträge, der Zehn-Jahres- Rhythmus - wer früh plant, gestaltet die eigene Belastung aktiv. Im persönlichen Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und zeigen den Weg mit der geringsten Last.

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