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Profisportler-Vermögensschutz — Strukturen, Wegzug, Erbe
Kurze Karriere, hohe Einnahmen, internationale Mobilität — Profisportler stehen vor einer extremen Vermögensplanungs-Aufgabe in komprimierter Zeit. Wer hier ohne Imagerechte-GmbH, ohne Holding-Struktur und ohne Wegzugs-Plan agiert, verschenkt regelmäßig sechs- bis siebenstellige Beträge. Dieser Cluster bündelt die Strukturentscheidungen und den teuersten Spezialfall: den Wechsel ins steuergünstige Ausland.
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Vermögensplanung Profisportler 2026: Die 7 grössten Fallen
Profisportler verdienen viel, oft kurz - und verlieren überdurchschnittlich oft. Diese 7 Vermögensfallen treffen Bundesligaspieler 2026.
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Häufig gestellte Fragen
Die Fragen, die mir in der Beratung rund um profisportler vermögensschutz am häufigsten gestellt werden.
Warum ist eine Imagerechte-GmbH für Profisportler steuerlich sinnvoll?
Werbeeinnahmen fließen in die GmbH (rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer), nicht direkt ins Privatvermögen mit Spitzensteuersatz. Die Restbeträge können über das Schachtelprivileg nach § 8b Abs. 2 KStG (95 Prozent steuerfrei) in eine vermögensverwaltende Holding ausgeschüttet werden. Wer dort thesauriert statt verbraucht, hat über die Karrieredauer typischerweise 25 bis 30 Prozent mehr Kapital verfügbar.
Wie funktioniert die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG?
Bei Anteilen ab 1 Prozent an Kapitalgesellschaften löst der Wegzug eine fiktive Veräußerung zum gemeinen Wert aus (§ 6 AStG). Bei einer Imagerechte-GmbH mit 2 Mio. Euro Verkehrswert sind das im Teileinkünfteverfahren etwa 540.000 Euro Steuer — sofort fällig oder bei Wegzug in einen EU-Staat über fünf Jahre zinslos zu stunden.
Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG?
Wer in ein Niedrigsteuerland zieht und in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, bleibt nach § 2 AStG für weitere zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig. Das betrifft alle nicht-ausländischen Einkünfte. Wer Monaco oder VAE plant, muss diese 10-Jahres-Falle einplanen, sonst entstehen Doppelbesteuerungs-Effekte.
Welcher Güterstand ist bei Profisportlern strategisch wichtig?
Standard ist die Zugewinngemeinschaft — ohne Ehevertrag droht im Scheidungsfall der hälftige Zugewinnausgleich auf die in der Karrierezeit aufgebaute Substanz. Empfohlen: modifizierter Zugewinnausgleich mit Lex-Sportiva-Klausel und notariellem Anfangsvermögensverzeichnis, damit die karrierebedingten Sondereffekte (z.B. Imagerechte-Lizenzen) sauber abgegrenzt sind.
Wie wirkt das Schachtelprivileg nach § 8b KStG in der Holding-Struktur?
Dividenden, die eine Kapitalgesellschaft (z.B. die vermögensverwaltende Holding) von einer anderen Kapitalgesellschaft (z.B. der Imagerechte-GmbH) erhält, sind nach § 8b Abs. 1 KStG 95 Prozent steuerfrei. Auf 100.000 Euro Dividende fallen also nur rund 1.500 Euro Steuer in der Holding an. So lässt sich Kapital steueroptimal thesaurieren statt sofort 45 Prozent privat zu versteuern.
Welche Beteiligungsschwelle löst § 6 AStG aus?
Die Schwelle liegt bei 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wegzug (§ 6 Abs. 1 AStG). Auch kurzfristig gehaltene Beteiligungen zählen mit. Wer mit einer Imagerechte-GmbH ins Ausland zieht, fällt fast immer unter die Wegzugsteuer — auch Profisportler mit indirekten Beteiligungen über eine Holding sind betroffen.
Welche Zielländer sind für Profisportler steuerlich interessant?
EU-Variante: Schweiz (Pauschalbesteuerung in bestimmten Kantonen, EU-Stundungsregel anwendbar), Spanien (Beckham-Gesetz für ausländische Sportler), Italien (Lex Ronaldo, 100.000-Euro-Pauschale). Nicht-EU: Monaco (keine Einkommensteuer bei Wohnsitz), VAE (keine ESt, aber § 2 AStG-Falle). Jedes Zielland braucht DBA-Analyse und Tie-Breaker-Prüfung.
Was passiert mit Verträgen und Werbeeinnahmen bei einem Karriereende?
Wer eine Imagerechte-GmbH hat, kann diese als verselbständigte Werbe-Holding nach Karriereende weiterführen — Lizenzeinnahmen aus Altbestand fließen weiter, ohne dass der Sportler selbst aktiv sein muss. Steuerlich relevant: ab Karriereende fehlen die aktiven Sponsoring-Einnahmen, die Holding wird zur reinen Vermögensverwaltung. Frühe Strukturierung im 3. bis 5. Karrierejahr maximiert den langfristigen Effekt.
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