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Nießbrauch
berechnen.

Kapitalwert und steuerlichen Wertabschlag eines Nießbrauchs auf einen Blick. Geben Sie Vermögenswert, Alter und Art des Nießbrauchs ein und erhalten Sie sofort eine Ersteinschätzung nach dem Bewertungsgesetz (BewG) mit den amtlichen BMF-Vervielfältigern ab 2026.

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BMF-Tabelle ab 2026
Sofortige Berechnung

Angaben zum Nießbrauch

Art des Nießbrauchs
EUR
Geschlecht

Berechnungsergebnis

Geben Sie den Wert des belasteten Vermögens ein, um den Kapitalwert des Nießbrauchs zu berechnen.

Hinweis: Diese Berechnung dient der unverbindlichen Ersteinschätzung. Der tatsächliche Jahreswert, Bewertungsabschläge und individuelle Gestaltungen können das Ergebnis verändern. Für eine verbindliche Berechnung kontaktieren Sie einen Steuerberater.

Übersicht

Vervielfältiger nach Alter

Der Kapitalwert eines lebenslangen Nießbrauchs steigt mit dem Vervielfältiger. Je jünger der Berechtigte, desto höher der Wert. Auszug aus der amtlichen BMF-Tabelle ab 1.1.2026.

AlterVervielfältiger MannVervielfältiger Frau
50 Jahre14,97715,711
55 Jahre13,98314,873
60 Jahre12,79813,832
65 Jahre11,44412,583
70 Jahre9,93811,107
75 Jahre8,2829,393
80 Jahre6,5097,490
85 Jahre4,7435,512

Quelle: §14 BewG, BMF-Schreiben vom 21.10.2025 (ab 1.1.2026)

Häufige Fragen

Nießbrauch verstehen

Wie berechnet man den Wert eines Nießbrauchs?

Der Kapitalwert des Nießbrauchs ergibt sich aus Jahreswert multipliziert mit einem Vervielfältiger. Der Jahreswert ist der jährliche Reinertrag der Nutzung, höchstens jedoch der Vermögenswert geteilt durch 18,6 (§16 BewG). Bei lebenslangem Nießbrauch stammt der Vervielfältiger aus der amtlichen BMF-Tabelle nach §14 BewG (abhängig von Alter und Geschlecht des Berechtigten), bei befristetem Nießbrauch aus Anlage 9a zu §13 BewG.

Wie hoch ist der Jahreswert beim Nießbrauch?

Der Jahreswert ist der jährliche Reinertrag, den der Nießbrauch abwirft, zum Beispiel der Netto-Mietertrag einer Immobilie oder ihr Nutzungswert. Kennen Sie diesen Wert nicht, dürfen Sie den gesetzlichen Höchstwert ansetzen: den Vermögenswert geteilt durch 18,6 (§16 BewG). Ein höherer Jahreswert wird steuerlich auf diesen Höchstwert gedeckelt.

Mindert der Nießbrauch die Schenkung- oder Erbschaftsteuer?

Ja. Seit der Aufhebung von §25 ErbStG zum 1. Januar 2009 wird der Kapitalwert des Vorbehaltsnießbrauchs unmittelbar von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen. Bei einer Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt sinkt der steuerpflichtige Erwerb also um den vollen Kapitalwert des Nießbrauchs, was die Schenkungsteuer entsprechend reduziert.

Was passiert, wenn der Berechtigte früher stirbt als erwartet?

Stirbt die Person, von deren Lebenszeit die Dauer des Nießbrauchs abhängt, innerhalb bestimmter Fristen nach dem Bewertungsstichtag, ist der Kapitalwert auf Antrag nach der tatsächlichen Lebensdauer zu berichtigen (§14 Abs. 2 BewG). Diese nachträgliche Korrektur kann der Rechner nicht vorwegnehmen, da sie erst nach Eintritt des Ereignisses feststeht.

Lebenslanger oder befristeter Nießbrauch - wo liegt der Unterschied?

Ein lebenslanger Nießbrauch endet mit dem Tod des Berechtigten. Sein Vervielfältiger richtet sich nach Alter und Geschlecht (§14 BewG, BMF-Tabelle). Ein befristeter Nießbrauch läuft eine feste Anzahl Jahre; sein Vervielfältiger ergibt sich aus dem mittelschüssigen Barwert bei 5,5 % (Anlage 9a zu §13 BewG) und beträgt höchstens 18,6.

Mehr als ein Rechner.
Echte Beratung.

Der Vorbehaltsnießbrauch ist eines der stärksten Werkzeuge der Nachfolgeplanung: Vermögen heute übertragen, Erträge und Kontrolle behalten, Steuer sparen. Im persönlichen Gespräch zeige ich Ihnen, wie sich der Nießbrauch in Ihrer Situation einsetzen lässt.

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