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Unternehmen verkaufen.
Steuer vergleichen.

Direktverkauf als Privatperson oder Verkauf über eine Holding - der Unterschied bei der Steuer ist enorm. Geben Sie Ihren Veräußerungsgewinn ein und vergleichen Sie sofort: das Teileinkünfteverfahren (§ 17 EStG) gegen die 95-prozentige Steuerfreiheit der Holding (§ 8b KStG), inklusive Liquiditätsvorteil und Ausschüttungs-Szenario.

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Stand 2026
Sofortiger Vergleich

Angaben zum Unternehmensverkauf

EUR
Persönlicher Grenzsteuersatz
%

Steuervergleich

Geben Sie den Veräußerungsgewinn ein, um Direktverkauf und Verkauf über eine Holding zu vergleichen.

Hinweis: Diese Berechnung dient der unverbindlichen Ersteinschätzung. Sperrfristen, Einbringungsgewinne, die Vorbesitzzeit der Holding und individuelle Gestaltungen können das Ergebnis erheblich verändern. Eine Holding will rechtzeitig vor dem Verkauf aufgebaut sein. Für eine verbindliche Berechnung kontaktieren Sie einen Steuerberater.

Beispiel

Ein Verkauf, drei Wege

Veräußerungsgewinn 1.000.000 EUR, Grenzsteuersatz 45 %, Gewerbesteuer-Hebesatz 400 %. So unterschiedlich fällt die Steuer aus, je nachdem wie verkauft wird.

WegSteuereffektiv
Direktverkauf als Privatperson§ 17 EStG · Teileinkünfteverfahren284.850 EUR28,49 %
Holding, Gewinn bleibt drin§ 8b KStG · 95 % steuerfrei14.913 EUR1,49 %
Holding + Vollausschüttung§ 32d EStG · Abgeltungsteuer274.729 EUR27,47 %

Beispielrechnung, Stand 2026. Körperschaftsteuer 15 % (§ 23 KStG, bis 2027). Werte gerundet.

Häufige Fragen

Holding-Verkauf verstehen

Wie viel Steuer spare ich beim Verkauf über eine Holding?

Beim Direktverkauf als Privatperson sind 60 % des Veräußerungsgewinns mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern (Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 i.V.m. § 17 EStG) - effektiv rund 26 bis 28 %. Verkauft stattdessen Ihre Holding die Anteile, bleiben 95 % des Gewinns steuerfrei (§ 8b Abs. 2 KStG); nur 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe und werden mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belegt. Die effektive Belastung liegt dann bei rund 1,5 %, solange das Geld in der Holding bleibt.

Was ist das Teileinkünfteverfahren?

Beim Verkauf einer wesentlichen Beteiligung (ab 1 %) an einer Kapitalgesellschaft durch eine Privatperson greift § 17 EStG. Über das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG sind 60 % des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig, 40 % bleiben steuerfrei. Die steuerpflichtigen 60 % unterliegen Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz, der bei größeren Verkäufen meist bei 42 % oder 45 % liegt, zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Wie funktioniert die 95-prozentige Steuerfreiheit nach § 8b KStG?

Veräußert eine Kapitalgesellschaft - etwa Ihre Holding-GmbH - Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft, bleibt der Gewinn nach § 8b Abs. 2 KStG außer Ansatz. Allerdings gelten nach § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG pauschal 5 % des Gewinns als nicht abziehbare Betriebsausgabe (die sogenannte Schachtelstrafe). Nur diese 5 % werden auf Ebene der Holding mit Körperschaftsteuer (15 % bis 2027), Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer besteuert. Im Ergebnis bleiben rund 95 % des Verkaufserlöses steuerfrei in der Holding.

Ist der Verkauf über die Holding immer günstiger?

Nein, und das ist der wichtigste Punkt. Die niedrige Belastung von rund 1,5 % gilt nur, solange das Geld in der Holding bleibt und dort reinvestiert wird. Sobald Sie den Erlös an sich privat ausschütten, fällt zusätzlich Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag an (§ 32d EStG). Die Gesamtbelastung nähert sich dann dem Direktverkauf an. Der eigentliche Vorteil der Holding ist die Steuerstundung: Sie reinvestieren den unversteuerten Betrag und lassen ihn weiterarbeiten, statt heute Steuer zu zahlen.

Wann muss die Holding aufgesetzt sein?

Vor dem Verkauf, und das rechtzeitig. Die Holding muss die Anteile bereits halten, bevor der Verkauf konkret wird. Bringen Sie Ihre Anteile im Wege des Anteilstauschs in eine Holding ein (§ 21 UmwStG), löst ein Verkauf durch die Holding innerhalb von sieben Jahren rückwirkend die Besteuerung eines Einbringungsgewinns aus (§ 22 Abs. 2 UmwStG); pro abgelaufenem Jahr verringert sich der steuerpflichtige Betrag um ein Siebtel. Eine Holding-Struktur will daher Jahre vor dem geplanten Exit aufgebaut sein.

Mehr als ein Rechner.
Echte Beratung.

Die Holding ist einer der stärksten Hebel beim Unternehmensverkauf - aber nur, wenn sie rechtzeitig steht. Im persönlichen Gespräch prüfen wir, ob sich die Struktur in Ihrer Situation noch aufbauen lässt und welche Sperrfristen zu beachten sind.

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